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  • 10. November. 2020
  • Administrator
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Wenn dein Verein etwas ändern will, ist es immer gut, wenn es nicht in der Satzung steht, sondern in einer Vereinsordnung verabschiedet wurde. Denn wenn du die Satzung änderst, muss der Beschluss durch die Mitgliederversammlung erfolgen und anschließend dem Registergericht gemeldet werden. Das ist zeitaufwendig, unflexibel und kostet den Verein unnötiges Geld. Zumindest dann, wenn man Dinge in die Satzung geschrieben hat, die dort eigentlich nicht sein müssen.

Deshalb sind Vereinsordnungen eine praktische Sache. In der Satzung machst Du nur die nötigen grundsätzlichen Angaben, die sich meist nicht oder nur sehr selten ändern. Für die Details verweist du dann in der Satzung auf die entsprechende Vereinsordnung. Das ist sichtig, weil du die Vereinsordnung nur anwenden darfst, wenn sie durch den Hinweis in der Satzung legitimiert wird. 

Du kannst also in der Satzung festlegen, dass die Mitglieder Beiträge zahlen, die Höhe und die weiteren Details aber in einer Betragsordnung klären. Die Beitragsordnung muss dann von der Mitgliederversammlung verabschiedet werden. In den einzelnen Vereinsordnungen muss umgekehrt eindeutig Bezug auf die Satzung des Vereins genommen werden.

In folgenden Fällen solltest du überlegen, ob hier nicht eine Vereinsordnung sinnvoll wäre:

Abteilungsordnung

Insbesondere in Sportvereinen werden häufig Abteilungen gebildet. Sie stellen Untergruppierungen im Verein dar, die aber keinen eigenen rechtlichen Status haben. Durch eine entsprechende Abteilungsordnung kannst du klären,

  • welche Stellung die Abteilung innerhalb der Hierarchie des Vereins hat,
  • wie die Abteilung in den Verein eingebunden ist und
  • wie diese organisiert sein soll. So kann hier bestimmt werden, dass die Abteilung durch einen Abteilungsvorstand geführt wird und dass es auch eigene Abteilungsversammlungen gibt.

Wichtig: Die Wahlmodalitäten für einen Abteilungsvorstand müssen trotzdem in der Satzung festgelegt werden!

Außerdem kannst du In der Ordnung festlegen, in wieweit die Abteilung selbstständig handeln und finanzielle Mittel verwalten darf. Dies muss natürlich im Rahmen der Satzungsziele und -vorgaben liegen.

Beitragsordnung

In der Beitragsordnung regelt dein Verein, wie und in welcher Höhe Beiträge von den Mitgliedern verlangt werden. In der Satzung wird zunächst festgelegt, wer Beiträge zahlen muss beziehungsweise wer nicht. So können beispielsweise Ehrenmitglieder von der Beitragszahlung freigestellt werden.  Außerdem legt die Satzung grundsätzlich fest, ob Beiträge, Aufnahmegebühren oder andere Leistungen von den Mitgliedern gefordert werden. Die Beitragsordnung nimmt auf diesen Paragrafen der Satzung ausdrücklich Bezug. Eine Beitragsordnung kann dann die folgenden Punkte regeln:

  • Fälligkeit der Beiträge. Hier solltest du klare Daten vorgeben (z. B. „Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 1. Januar eines jeden Jahres fällig“ oder „Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 3. Arbeitstag eines Monats für den laufenden Monat fällig“).
  • Höhe der Beiträge. Der Verein kann für verschiedene Personengruppen unterschiedliche Beitragssätze festlegen. Denkbar sind beispielsweise ermäßigte Beiträge für Kinder, Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger usw. Auch ein „Familientarif“ kann verabschiedet werden.
  • Umstellung der Beitragshöhe. Gilt beispielsweise ein „Ehe-Tarif“ und zwei Vereinsmitglieder heiraten, so muss geregelt werden, ab wann die beiden in den günstigeren Tarif um gestuft werden.
  • Einzug der Beiträge. Können die Mitglieder überweisen beziehungsweise bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einrichten, wird der Beitrag per SEPA-Lastschriftverfahren erhoben, wird per PayPal bezahlt, erhält das Mitglied eine Rechnung usw.
  • Ende der Beitragspflicht. Wenn ein Mitglied aus dem Verein austritt, sollte dein Verein eine Kündigungsfrist festlegen, bis zu deren Ablauf Beiträge zu zahlen sind.
  • Zusätzliche Regelungen. Beispielsweise, dass Mitgliedern in finanzieller Not der Beitrag gestundet, gekürzt oder erlassen werden kann (hier sollte aber immer der Hinweis erfolgen, dass die Mitglieder hierauf keinen Rechtsanspruch haben). Auch kann hier festgelegt werden, welche Mahngebühren bei säumigen Zahlern angewandt werden.

Geschäftsordnungen

Geschäftsordnungen können für die Organe eines Vereins – beispielsweise für die Mitgliederversammlung oder den Vorstand – erstellt werden. In der Satzung musst du ausdrücklich darauf hinweisen. In der Geschäftsordnung nimmst du dann auf die Satzung Bezug (Beispiel: Diese Geschäftsordnung dient zur Ausgestaltung von § XYZ der Satzung des XYZ-Vereins und regelt den Ablauf von Mitgliederversammlungen).

In einer Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen kann beispielsweise geregelt werden:

  • Wer an der Mitgliederversammlung – außer den Mitgliedern – noch teilnehmen darf. So kann beispielsweise geregelt werden, dass die Presse zur Mitgliederversammlung eingeladen wird, was aber meist dazu führt, dass die Mitglieder nicht mehr so frei diskutieren. Man sollte deshalb besser eindeutig regeln, dass die Medienvertreter nicht eingeladen werden. Diese kann man nach der Mitgliederversammlung noch im Rahmen einer Pressekonferenz informieren.
  • Die Einberufungsmodalitäten ergeben sich aus der Satzung, auf der dann in der Geschäftsordnung lediglich Bezug genommen wird.
  • Die Kontrolle der Beschlussfähigkeit. Die Beschlussfähigkeit ist normalerweise in der Satzung geregelt. In der Geschäftsordnung kann aber beispielsweise festgelegt werden, dass diese Beschlussfähigkeit vor jeder Abstimmung erneut geprüft werden muss.
  • Aufgaben des Versammlungsleiters.
  • Regelungen bezüglich der Antragstellung und -behandlung. Hier sollte auch geklärt werden, was Dringlichkeitsanträge sind und wie diese behandelt werden.
  • Eventuell Festlegungen von Diskussions-Modalitäten (Redezeiten, Worterteilung, Wortentzug, Beginn der Debatte, Ende der Diskussion).
  • Abstimmungsmodalitäten (wann kann, wann muss geheim abgestimmt werden, welche Mehrheiten zählen)
  • Klärung von Minderheitenrechten.
  • Inhalt des Protokolls zur Mitgliederversammlung.

Jugendordnung

Wenn die Satzung dies vorsieht, kann dein Verein auch eine Jugendordnung festlegen, die den Jugendlichen des Vereins einen gewissen Freiraum innerhalb des Vereins einräumt. Die Jugendordnung sollte beispielsweise folgende Punkte umfassen:

  • Bestimmung, wer im Verein als Jugendlicher gilt, für wen also diese Jugendordnung geschaffen wurde.
  • Organisation der Jugend im Verein und Einbindung der Jugend-Organe in die Vereinsorganschaft (z. B. Wahl eines Jugendwarts als Vertreter im Vorstand, Abhaltung von Jugendversammlungen, Weiterleitung der Beschlüsse der Jugendversammlung an den Vorstand usw.)
  • Aufgabe und Ziele der Jugend innerhalb des Vereins.

Schiedsordnung

In der Schiedsordnung regelt dein Verein, welches Verhalten er nicht duldet und wie Verstöße sanktioniert wird. Außerdem muss geregelt werden, wie sich ein sanktioniertes Mitglied gegen etwaige verhängte Strafen zur Wehr setzen kann. Man kann allgemein regeln, dass vereinsschädigendes Verhalten sanktioniert wird oder detailliert festlegen, welches Verhalten mit welcher Strafe belegt wird.

Wichtig: Der Ausschluss eines Mitglieds kann nicht in der Schiedsordnung geregelt werden, sondern muss in der Satzung festgeschrieben sein.

In der Schiedsordnung sollte zumindest stehen:

  • Wie sich das Schiedsgericht zusammensetzt und wie die Mitglieder gewählt werden.
  • Welche Vereinsstrafen vorgesehen sind. Die Möglichkeiten reichen hier von der einfachen Ermahnung über die Verhängung von Ordnungsgeldern bis zur Aberkennung von Ehrenämtern und letztlich den Ausschluss (der allerdings in der Satzung geregelt werden sollte).
  • Welche Verhaltensweisen sanktioniert werden.

Da die Schiedsordnung immer dann greift, wenn Ärger ins Haus steht, solltest du hier einen kompetenten Fachanwalt zurate ziehen. Grundsätzlich gilt, dass die Schiedsgerichtsordnung dem Betroffenen nicht den Weg über die ordentliche Gerichtsbarkeit verschließen kann.

Wahlordnung

Dein Verein kann sich auch eine Wahlordnung geben, in der geklärt wird, ob bei Wahlen ein Wahlvorstand gebildet werden muss und wenn ja, wie dieser gebildet wird. Außerdem geht aus deiner Wahlordnung hervor, wer gewählt werden kann und mit welcher Stimmenmehrheit die einzelnen Positionen gewählt werden. Hier sollte dein Verein auch schon festlegen, ob die Wahlen geheim oder offen stattfinden, ob eventuell bei Organwahlen Blockwahlen zugelassen werden können (Also mehrere Mitglieder haben die Vorstandsämter unter sich aufgeteilt und wollen sich nun gemeinsam – als Block – zur Wahl stellen).

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