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  • 10. November. 2020
  • Administrator
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Es gibt wohl kaum ein Land, in dem es so viele Versicherungen gibt wie in Deutschland. In vielen Fällen sind sie nützlich aber manchmal auch überflüssig. Auch ein Verein kommt ohne Versicherungsschutz meist nicht aus. Für alle Versicherungen gelten einige Grundregeln:

  • Bevor eine neue Versicherung abgeschlossen wird, solltet ihr mindestens drei unterschiedliche Angebote einholen. Beim Vergleich müsst ihr dann darauf achten, welche Leistungen die einzelnen Versicherungen bieten und welche Kosten dadurch entstehen. Nicht immer ist das günstigste Angebot auch das beste.
  • Ist euer Verein einem Verband angeschlossen, erkundigt euch erst dort, ob nicht bereits eine Versicherung bzw. eine Rahmenabkommen auf Verbandsseite besteht. In vielen Fällen wird dann eine vereinseigene Versicherung überflüssig. Sportvereine können beispielsweise oft auf Versicherungen zurückgreifen, die vom jeweiligen Landessportbund bzw. Landesverband abgeschlossen wurden.
  • Alle Versicherungen sollten einmal im Jahr geprüft werden. Zum einen kann sich die Situation des Vereins verändert haben, sodass die Versicherung nicht mehr optimal zu den Vereinsbedürfnissen passt. Auf der anderen Seite lohnt es sich auch noch einmal neue Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen.

Wichtig: Der Versicherungsmarkt ist sehr unübersichtlich und für den Laien kaum zu überschauen. Ihr solltet euch deshalb möglichst an einen neutralen Fachmann wenden. Solltet ihr einen freien Versicherungsmakler einschalten, denkt bitte daran, dass auch dieser von den Provisionen der Versicherungen lebt. Unterstützung bei der Festlegung welche Versicherungen benötigt werden und an wen man sich ihr wenden sollte, findet man oft auch bei den Verbänden.

Die Haftpflichtversicherung

Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist auch für euren Verein unverzichtbar. Sie deckt etwaige Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber eurem Verein oder seinen Organen (Mitglieder, Vorstand) ab.

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung greift nicht immer, wenn die Schäden aufgrund von Fehlentscheidungen eures Vorstands entstehen. Deshalb kann es sinnvoll sein für den Vorstand eine sogenannte „D&O-Versicherung“ abzuschließen. Diese Versicherung werden wir in diesem Beitrag noch besprechen.

Die Haftpflichtversicherung greift in Fällen, bei dem gegen § 823 BGB verstoßen wird. Danach ist zum Schadenersatz verpflichtet, „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“

Die Versicherung würde beispielsweise greifen, wenn sich ein Besucher in eurem Vereinsheim verletzt, weil er über ein ungesichertes Kabel stolpert. Hier könnte dem für die Verlegung verantwortlichen Vereinsmitglied Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Darüber hinaus könnte auch der Verein wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht belangt werden. Hier kämen dann horrende Kosten auf euch zu: Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen.

Die Haftpflichtversicherung wird individuell gestaltet. Ihr entscheidet darüber, was versichert werden soll. Auch hier solltet ihr euch von einem Fachmann beraten lassen. Im Rahmen der Haftpflicht können die folgenden Schadensfälle abgesichert werden:

  • Personenschäden sollten in jedem Falle versichert werden, da diese nie ganz auszuschließen sind und schnell hohe Kosten verursachen.
  • Sachschäden sollten ebenfalls im ausreichenden Umfang versichert sein. Als Sachschäden gelten Beschädigungen an einer Sache wie etwa Kleidung, Gebäuden, Fahrzeugen,  Pflanzen, Freizeitgeräten usw. Obwohl es unverständlich ist: In diesem Zusammenhang gelten auch Tiere als Sachen.
  • Vermögensschäden sind Schäden, bei denen weder eine Sache zerstört noch eine Person verletzt wird, aber ein finanzieller Schaden entsteht. Das kann der Fall sein, wenn durch das schuldhafte Verhalten eines Vereinsmitglieds eine andere Person Folgetermine nicht einhalten kann und dadurch Kosten (z. B. Taxifahrten, Umbuchungen) oder andere finanzielle Schäden (ein Vertragsabschluss kommt nicht zustande) entstehen. Ob man diese Schäden durch die Haftpflicht abdecken lässt, kommt auf den Verein an. Ihr solltet aber das finanzielle Schadenspotenzial hierbei nicht unterschätzen.
  • Je nach Art des Vereins kann auch der Auslandsschutz wichtig werden. Zum Beispiel wenn ihr im Rahmen eurer satzungsgemäßen Aufgaben Studienreisen ins Ausland durchführt. In den meisten Fällen deckt die Versicherung Aufenthalte innerhalb Europas unbegrenzt und außerhalb Europas in einem vereinbarten begrenzten Rahmen. Mitversichert wird die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Nutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. Eigentum im Ausland wird nicht abgedeckt.
  • Hinzu kämen spezielle Zusatzversicherungen innerhalb der Haftpflichtversicherung, die je nach Art des Vereins sinnvoll sein können. Zum Beispiel:
    • Besitz und Verwendung von Wassersportfahrzeugen wie vereinseigene Kanus, Ruder-, Paddel- und Schlauchbooten ohne Hilfs- und Außenbordmotor.
    • Selbstständiger Betrieb eines Vereinslokals.
    • Nutzung von Internettechnik (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger).
    • Maschinelle Ausstattung des Vereins (z. B. Rasenmäher, Motorsägen und sonstige Geräte).
    • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Leitungswasser oder Abwasser, Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung.
    • Satzungsgemäße und sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen und Wettbewerbe.
    • Tätigkeitsschäden.
    • Vermietung oder Verpachtung von Teilen des Vereinsgrundstücks oder des Vereinslokals, Clubheims usw.
    • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.

Je nachdem, für welchen Zweck die Versicherung abgeschlossen wird, haben die Haftpflichtversicherungen unterschiedliche Bezeichnungen (z.B. Rechtsschutz, Vermögens- und Diensthaftpflicht, Unfall-, Diebstahl- und Feuerversicherungen). Hier sollte man vor allen Dingen sehr genau prüfen, ob bestimmte Leistungen nicht in mehreren Verträgen vorgesehen sind. Denn im Extremfall kann dies zu großem Ärger führen: Versicherung A verlangt, dass Versicherung B den Schaden übernimmt und Versicherung B verlangt dies vom Versicherung A.

Unfall-Versicherung der Mitglieder

Ihr solltet natürlich auch bei Unfällen eurer Vereinsmitglieder ausreichend versichert sein. Hier sollte man zunächst Kontakt mit dem Verband aufnehmen, dem euer Verein angeschlossen ist. In den meisten Fällen bestehen hier Rahmenabkommen, über die die Mitglieder eures Vereins automatisch mitversichert sind. Meist müsst ihr dann in regelmäßigen Abständen (üblicherweise einmal jährlich) die Anzahl eurer Mitglieder an den Verband melden.

Gibt es keine Absicherung über den Verband, bieten die Versicherungsgesellschaften Gruppenunfallversicherungen für Vereine an. Diese versichern die Organe des Vereins bei Unfällen während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und auf dem direkten Weg zu dieser Tätigkeit beziehungsweise von der Tätigkeit zurück nach Hause.

Die Höhe der Beiträge einer Versicherung richten sich grundsätzlich nach dem Risiko. Deshalb unterscheiden die Versicherungsgesellschaften Vereine mit und ohne Sportbetrieb.

Als Verein ohne Sportbetrieb solltet ihr darauf achten, dass die Versicherung auch Unfälle abdeckt, die während der Vereinsarbeit passieren, aber außerhalb der Vereinsräume bzw. des Vereinsgeländes eintreten. So sollte der Versicherungsschutz sich auch auf die Teilnahme an Festveranstaltungen anderer Vereine erstrecken. Auch die Hin.- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen sollten unbedingt mitversichert sein.

Wichtig: Bitte weist eurer Vereinsmitglieder aber ausdrücklich darauf hin, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn man unter Alkoholeinfluss mit dem Auto unterwegs ist.

Bei Vereinen mit Sportbetrieb muss man die Versicherungspolicen ganz besonders genau studieren. Zum einen sind diese Versicherungen wegen des höheren Risikos um einiges teurer als die Versicherungen bei Vereinen ohne Sportbetrieb. Gerade wegen dieses Risikos schränken die Versicherungsgesellschaften aber auf der anderen Seite ihr Leistungsspektrum sehr stark ein.

So sind grundsätzlich nur die Sportarten versichert, die in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Allerdings können auch Übungen in anderen Sportarten mitversichert sein, wenn diese dazu dienen, die Fähigkeiten in den versicherten Sportarten zu fördern, und wenn diese ausdrücklich von den dazu befugten Vereinsorganen angeordnet wurden.

Wichtig: Wollt ihr euer Angebot an sportlichen Aktivitäten erweitern denkt bitte daran, dass die neuen Aktivitäten nachversichert werden müssen.

Ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig?

Euer eingetragener Verein ist eine sogenannte juristische Person, die auch verklagt werden kann. Deshalb sollten die Vereinsverantwortlichen über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Die Rechtsschutzversicherungen werden individuell zusammengestellt. Der Rechtsschutz besteht dann grundsätzlich nur für die in der Police genannten Situationen. Auch das Leistungsspektrum wird in der Police genau festgelegt. Hier gilt also erst recht: was ihr nicht schwarz auf weiß habt, ist auch nicht abgedeckt.

Eine Rechtsschutzversicherung kann beispielsweise die folgenden Leistungen umfassen:

  • Übernahme von Vorschüssen, Strafkautionen und anderer Kosten zur Vermeidung von Strafverfolgungsmaßnahmen (Haft für den Vorstand).
  • Kostenübernahme für einen Anwalt eigener Wahl.
  • Übernahme der Kosten für Rechtsfälle, bei denen sich der Gerichtsstand in Europa, auf den Kanaren und Madeira sowie in den außereuropäischen Mittelmeerländern befindet. (Entscheidend ist der Gerichtsstand, an dem die Klage verhandelt wird.)
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten, wenn der Aufenthalt nicht im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften steht.

Folgende Mindestanforderungen solltet ihr an eure Rechtsschutzversicherung stellen:

  • Kostenübernahme für einen am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt, den ihr selbst bestimmen könnt.
  • Kostenübernahme für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Rahmen eines Steuerrechtsschutzes (darin sind natürlich nicht die Kosten eures Steuerberaters für eure Vereinsbuchhaltung enthalten).
  • Übernahme der Gerichtskosten und Entschädigungen für Dritte (Zeugen, Gutachter, Sachverständige), die vom Gericht hinzugezogen werden.
  • Übernahme der Prozesskosten des Gegners, falls euer Verein den Prozess verliert und ihr Erstattung verpflichtet werdet (hängt vom jeweiligen Urteil ab).
  • Die Kostenübernahme für einen Gerichtsvollzieher.
  • Übernahme der Reisekosten, falls eure Vereinsorgane (z. B. Vorstand) von einem ausländischen Gericht vorgeladen werden.
  • Übernahme von Dolmetscherkosten für Verhandlungen im Ausland oder von einem ausländischen Gericht geforderte Unterlagen.

Der Rechtsschutz gilt immer für den eingetragenen Verein als juristische Person. Daraus ergibt sich, dass auch seine gesetzlichen Vertreter, Angestellte und Mitglieder mitversichert sind, wenn sie satzungsgemäße Aufgaben des Vereins erfüllen. Er greift allerdings nicht,

  • bei Fragen des Arbeitsrechts und
  • bei Rechtsstreitigkeiten von Eigentümern, Haltern, Erwerbern, Mietern, Leasingnehmern und Fahrern von Fahrzeugen.

Je nach Art und Größe des Vereins sind Rechtsschutzversicherungen für die folgenden Fälle überlegenswert bzw. zu empfehlen:

  • Durchsetzung von Schadensersatzforderungen (Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgelder, Reparaturkosten, Lohnausfallkosten usw.). Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Haftpflicht-Rechtsschutz.
  • Finanzierung eines Rechtsstreits, um sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer fahrlässig begangenen Straftat zur Wehr zu setzen. Hierbei handelt es sich um den Allgemeinen Strafrechtsschutz.
  • Kostenübernahme für Auseinandersetzungen im Rahmen des Arbeitsrechts.
  • Beschäftigt ihr in eurem Verein Mitarbeiter kann auch ein Sozialgerichts-Rechtsschutz infrage kommen. Er greift, wenn es vor deutschen Gerichten zu Auseinandersetzungen wegen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der Arbeitsvermittlung kommt. Dies kann bei Arbeits- und Wegeunfällen, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Berufskrankheiten oder der Altersrente leider sehr schnell der Fall sein.
  • Je nach Größe eures Vereins kann auch eine Steuerrechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie greift, wenn es vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten um Steuern oder Abgaben des Vereins geht, beispielsweise wegen der Anerkennung von Aufwendungen des Vereins als Betriebsausgaben.

Absicherung des Vorstands ist es auf jeden so wie wir

Während wir bisher immer die Haftung eures Vereins als juristische Person im Auge hatten, wollen wir uns jetzt mit der Haftung des Vorstands befassen. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Fällen, in denen es möglich ist, dass die Vorstandsmitglieder persönlich haften. Hier einige Beispiele:

  • Der Vorstand hat Anträge für öffentliche Fördermittel zu spät gestellt, wodurch dem Verein ein Vermögensschaden entsteht. Hier können die Vorstandsmitglieder unter Umständen mit ihrem Privatvermögen haften.
  • Spendengelder, wurden nicht entsprechend der Satzung bzw. des Willens des Spenders verwendet und müssen zurückgezahlt werden.
  • in der Mitgliederversammlung werden Schadensersatzforderungen gestellt, weil der Vorstand langfristige Mietverträge abgeschlossen hat, deren Konditionen sich für den Verein ungünstig auswirken.
  • Der für den Anbau am Vereinsheim genehmigte Kostenrahmen wurde im wesentlichen Maße überschritten.
  • Da der Vorstand die rechtlichen Bedingungen nicht erfüllte, wird dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt und die damit verbundenen Steuervorteile und Subventionen entfallen.

Für diese Fälle gibt es eine spezielle Versicherung: die „D&O-Versicherung“ (das D&O steht für Directors and Officers). Diese Versicherung bietet Versicherungsschutz, wenn der Vorstand beispielsweise wegen einer Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird und Schadenersatz gefordert wird. Die Versicherung leistet grundsätzlich nur bei Vermögensschäden und Ansprüchen, die an das Vorstandsmitglied herangetragen werden. Erleidet ein Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Tätigkeit persönlich Vermögensschäden, so werden diese von der Versicherung nicht übernommen. Die Versicherung ist personenbezogen. In der Police muss genau angegeben werden, welche Personen versichert werden. Im Übrigen bleibt die Haftung eures Vereins als „juristische Person“ unverändert bestehen.

Zu den wichtigsten Leistungen einer D&O-Versicherung gehören:

  • Übernahme der Kosten für die Verteidigung gegen Abmahnungen, Berufungen und Kündigungen,
  • Kostenübernahme bei außergerichtlichen Streitigkeiten,
  • Unterstützung bei behördlichen und aufsichtsrechtlichen Verfahren,
  • Prüfung aller Schadensersatzforderungen auf ihre Berechtigung und eventuell Durchführung eines Rechtsstreits zur Abwendung der Forderung.

Die Versicherung kann von jedem Vorstandsmitglied privat abgeschlossen werden. Es kann aber auch eine Satzungsregelung getroffen werden, wonach der Verein seine Vorstandsmitglieder versichert. Ohne gültigen Satzungsbeschluss ist eine Kostenübernahme durch den Verein nicht möglich.

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