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  • 10. November. 2020
  • Administrator
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Dein Verein entsteht ja nicht von jetzt auf gleich. Es sind eine Reihe von Vorbereitungen notwendig, damit die Gründungsversammlung durchgeführt werden kann. In dieser Phase spricht man häufig vom „Vorverein“ – obwohl es ja eigentlich noch gar keinen Verein gibt. Deshalb hat der Vorverein auch keine rechtliche Bedeutung. Für alle Handlungen muss deshalb immer die Person geradestehen, die sie durchführen. Wenn du also etwas für den Verein bestellst, musst du auch für die Bezahlung geradestehen und es aus eigener Tasche bezahlen. Wie du das dann mit den anderen Mitgliedern des Vorvereins klärst, ist allein deine Sache. Erst wenn der Verein gegründet und im Vereinsregister eingetragen ist, geht die Haftung für die Handlungen auf den so gebildeten Idealverein über.

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