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  • 19. Juli. 2022
  • adickel
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Gehört Ihr auch zu den vielen Vereinen, die die Menschen in der Ukraine und die von dort Geflohenen unterstützen? Dann ist ein neues Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) für Euch interessant. Ab 20.07.2022 könnt Ihr hier Anträge stellen.

Förderprogramm „Ehrenamt hilft gemeinsam“

Das Förderprogramm mit dem Titel „Ehrenamt hilft gemeinsam“ ist mit einem Volumen von 15 Millionen Euro ausgestattet. Das Programm stellt Fördermittel in drei Handlungsfeldern zur Verfügung. Einzelne Vorhaben können mit bis zu 50.000 € gefördert werden. Eine Förderung von maximal 250.000 € kann beantragt werden, um Fördermittel an andere gemeinnützige Organisationen weiterzureichen.

1tes Handlungsfeld im Förderprogramm:

„Engagement- und Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten“

In diesem Handlungsfeld werden Engagement- und Ehrenamtsstrukturen zugunsten von Geflüchteten durch neue oder weiterentwickelte innovative, soziale oder digitale Projekte. Fördermittel hierfür können an Projekte gehen, die im ländlichen oder strukturschwachen Raum durchgeführt werden.

Ob Ihr Euch im förderfähigem Raum befindet, könnt Ihr auf der Handlungsfeld-Seite prüfen. Unter den Erläuterungen könnt Ihr die Postleitzahl Eures Standortes eingeben. Danach wird angezeigt, ob Ihr Euch in einem förderfähigen Bereich befindet.

Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld beispielsweise Hilfsprojekte bezüglich der Beratung, Begleitung und Betreuung von Geflüchteten vor Ort. Hierzu gehören auch Orientierungshilfen für Rat- und Beistandssuchende.

Außerdem fördert die DSEE die im förderfähigen Raum erforderlichen Maßnahmen und Projekte der Organisationsentwicklung. Hierzu gehören Maßnahmen zum Auf-, Ausbau und zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt. Darunter fallen unter anderem die Gewinnung, Vermittlung und Begleitung von Freiwilligen, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen, Anerkennungsformate und Kommunikationsmaßnahmen.

2tes Handlungsfeld im Förderprogramm:

„Schaffung oder Verbreitung von sozialen Innovationen entlang von Handlungsfeldern“

Im Mittelpunkt dieses Handlungsfeldes steht die Stärkung von neuen oder weiterentwickelten, innovativen Angeboten für Geflüchtete aus der Ukraine. Auch die Verbreitung solcher Angebote wird unterstützt. Zur Verbreitung zählt hier nicht nur die räumliche Ausdehnung auf weitere regionale Standorte. Auch die Ausweitung der Angebote auf neue Zielgruppen oder etwa die Weiterentwicklung mittels Digitalisierung ist in der Förderung inbegriffen. Insbesondere werden Maßnahmen in den folgenden Feldern unterstützt:

  • Gesundheit,
  • Gewinnung und Qualifizierung oder Vermittlung von Freiwilligen,
  • Bildung und Spracherwerb,
  • Weiterbildung,
  • Mobilitätshilfen,
  • Angebote für Kinder und Jugendliche,
  • Behördenbegleitung,
  • Arbeitsmarktintegration,
  • Mentoring und Patenschaften,
  • Orientierung und Information.

Mithilfe von gezielten, innovativen Integrationsangeboten in den genannten Bereichen sollen Geflüchtete von Anfang an beim Ankommen unterstützt und eingebunden werden.

3tes Handlungsfeld der Förderung:

„Unterstützung und Stärkung bi- oder trisektoraler Hilfsnetzwerke und Initiativen zum Zwecke der Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine“

Fördermittel über dieses Handlungsfeld könnt Ihr bekommen, wenn Ihr ein Netzwerk zwischen anderen Vereinen, Behörden usw. auf- oder ausbauen wollt. Diese Hilfsnetzwerke sollen sich durch Offenheit und die Vielfalt der Mitglieder des Netzwerks auszeichnen. In dem Netzwerk müssen mindestens zwei der folgenden Gruppen zusammenarbeiten:

  • Zivilgesellschaft
  • Kommune (Verwaltung und Politik)
  • Wirtschaft
  • Wissenschaft

Euer Verein gilt hier als Akteur der Zivilgesellschaft. Ihr seid auch allein antragsberechtigt. Die Netzwerke sollen dazu beitragen, Ressourcen und Wissen zu bündeln und bedarfsgerechte oder innovative Vorhaben vor Ort für Geflüchtete umzusetzen.

Förderungsvoraussetzungen

Die Förderung könnt Ihr ab dem 20.07.2022 beantragen. Einen ausführlichen Leitfaden über die Voraussetzungen für eine Antragstellung findet Ihr auf der Seite der DSAA. Grundsätzlich sind nur Vereine antragsberechtigt, die gemeinnützig anerkannt sind. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 50.000 €.

Werden im Rahmen der förderungsfähigen Maßnahme Gelder an dritte Organisationen weitergeleitet, kann der Zuschuss bis zu 250.000 € betragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Gelder werden an Organisationen weitergeleitet, die selbst antragsberechtigt sind.
  • Pro Organisation dürfen maximal 25.000 € weitergeleitet werden.

Nicht förderungsfähig sind Projekte und Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden. Das gilt auch für Maßnahmen, die durch Finanzhilfen aus dem Corona-Fonds oder den Überbrückungshilfen unterstützt werden.

Folgende Kriterien werden zur Bewertung Eures Antrags herangezogen, wobei diese unterschiedlich gewichtet werden:

  • Nachvollziehbare Projektlogik
  • Angemessenheit des Mitteleinsatzes
  • Realistische Umsetzungsplanung
  • Qualität der Projekte im Hinblick auf Ziele und Wirkung
  • Stärkung von überwiegend ehrenamtlich getragenen Organisationen
  • Ermöglichung von Engagement für alle Menschen, insbesondere auch für diejenigen, die teils einen erschwerten Zugang zum Engagement haben (z. B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Seniorinnen und Senioren, bildungsbenachteiligte Menschen)
  • Das Engagement ist dazu geeignet und darauf angelegt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und damit zur Stärkung einer inklusiven, demokratischen Gesellschaft beizutragen.

Alle Ausgaben müssen belegt werden und innerhalb des Bewilligungszeitraum entstanden sein und bezahlt werden.

Unser Tipp: Lest Euch auf jeden Fall den Förderleitfaden genau durch. Auf der Startseite für das Projekt „Ehrenamt hilft gemeinsam“ findet Ihr einen Button, der zur Antragstellung führt.



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