Spenden - Ausstellen einer Zuwendungsbescheinigung
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Spenden - Ausstellen einer Zuwendungsbescheinigung
Im Bereich „Belege“ können Sie auch die Zuwendungsbescheinigungen für jede Spende erstellen.

Sobald eine Spende als „Bezahlt“ markiert wurde, kann eine Zuwendungsbescheinigung direkt versendet oder gedruckt werden. Die Bescheinigung befüllt sich automatisch mit den Daten, welche Sie unter „Steuereinstellungen“ in den „Vereinsdaten“, mit den Informationen vom Finanzamt, hinterlegt haben.
Um die Zuwendungsbescheinigung per Mail direkt an den Zuwender zu senden ist es zwingend erforderlich, dass Sie als Verwalter eine Unterschrift in der Anwendung hinterlegt haben. Wie Sie dies vornehmen können, wird hier erklärt. Darüber hinaus muss auch für den Zuwender eine valide E-Mailsadresse im Mitglieds-/Kontaktprofil hinterlegt sein.
Sobald diese eingepflegt ist, können Sie den E-Mailversand einer Zuwendungsbescheinigung wie folgt vornehmen:
1. Klicken Sie mit Ihrer Maus rechtsseitig auf das 3-Punkt-Menü „…“ der entsprechenden Spende.
2. Wählen Sie für den direkten Versand per Mail „Zuwendungsbescheinigung versenden“.
3. Ein Pop-Up öffnet sich, wo nochmal folgende Angabe gemacht werden können:
- Angabe, ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt
- Bestätigung, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug ausgeschlossen ist
4. Durch einen Klick auf „Weiter“ wird anschließend die Zuwendungsbescheinigung direkt an den Zuwender geschickt.
Alternative können Sie die Zuwendungsbescheinigung per Post versenden. Dafür bietet Ihnen das System die Möglichkeit diese herunterzuladen und auszudrucken.
1. Klicken Sie mit Ihrer Maus rechtsseitig auf das 3-Punkt-Menü „…“ der entsprechenden Spende.
2. Wählen Sie für den Versand per Post „Zuwendungsbescheinigung herunterladen“ aus.
Alternative können Sie die Zuwendungsbescheinigung per Post versenden. Dafür bietet Ihnen das System die Möglichkeit diese herunterzuladen und auszudrucken.
3. Ein Pop-Up öffnet sich, wo nochmal folgende Angabe gemacht werden können:
- Angabe, ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt
- Bestätigung, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug ausgeschlossen ist.
4. Durch einen Klick auf „Weiter“ wird anschließend die Zuwendungsbescheinigung auf Ihr Gerät heruntergeladen.

Sobald einmal eine Zuwendungsbescheinigung zu einer Spende erstellt wurde, kann diese im Nachgang erneut abgerufen werden.
Auch nachdem Sie eine Spendenbescheinigung ausgestellt haben, können Sie jederzeit nochmal den Eintrag „bearbeiten“ oder auch die „Zuordnung aufheben“.