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  • 05. August. 2022
  • adickel
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Die Folgen der Corona-Pandemie sind insbesondere für Vereine, in denen aktiv musiziert oder gesungen wird, noch nicht ausgestanden. Diesen Einrichtungen will das Programm „Impuls“ helfen. Förderanträge könnt Ihr bis Ende des Jahres einreichen.

Musikvereine, Chöre und andere Amateur-Musiktreibende haben eine harte Zeit hinter sich. Auftrittsmöglichkeiten, mit denen sich die Vereine zum großen Teil finanzieren, fielen weg und auch ordentliche Probenarbeit war praktisch ausgeschlossen. Das führte häufig zu einem starken Mitgliederschwund. Um diesen Vereinen wieder auf die Beine zu helfen, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Projektes „Neustart Kultur“ das Förderprogramm „Impuls“ ins Leben gerufen.

Die Ziele von „Impuls“

Die Förderung von „Impuls“ hat den ländlichen oder strukturschwachen Raum im Blickpunkt. Ziel ist es, den Ensembles zu helfen, möglichst rasch wieder die Proben- und Konzerttätigkeit aufzunehmen. Gleichzeitig will man den Vereinen helfen, Mitglieder neu oder wiederzugewinnen.

„Impuls“ – Die Fördermodule auf einen Blick

„Impuls“ gliedert sich in vier verschiedene Fördermodule. Eine Kombination der Module ist im Antrag auch möglich:

Modul A – Kreativ neu starten

Das Modul „Kreativ neu starten“ möchte vornehmlich dazu beitragen, dass die entsprechenden Vereine möglichst rasch wieder ihre Arbeit aufnehmen. Dabei setzt man auch auf die Zusammenarbeit verschiedener Gruppen und die Realisierung von Gemeinschaftsprojekten.

Außerdem fördert die BKM (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) im Rahmen dieses Moduls auch Vorhaben, bei denen innovative Proben- und Konzertformate realisiert werden. Auch Projekte, die das Amateurmusizieren in den Kontext zur heutigen Zeit stellen, um neue Publikumsgruppen zu gewinnen, erhalten eine Förderung.

In seinen Förderungsgrundsätzen nennt die BKM die folgenden Beispiele:

Neue Kooperation schaffen und ausbauen: 

  • Gemeinschaftskonzert mit einem anderen Verein,
  • Koproduktion mit Theater- oder Tanzverein in der lokalen oder regionalen Umgebung, z. B. Musical, Singspiel, Hörspielproduktion.

Innovative Formate:

  • externe Inputgeber und Inputgeberinnen aus Konzert- oder Theaterhaus, z. B. Theater- oder Musikpädagoge/-in, Regisseur/-in, Choreograf/-in, Beatboxer/-in, Sprechtrainer/-in beraten und coachen den Verein bei und für neue Projektideen,
  • mobile Ensembleprobe (coronakonform): Ensembleleiter/-innen gehen von Haus zu Haus und proben in kleiner Besetzung am Fenster, im Garten, auf der Straße oder im öffentlichen Raum, damit die Musiker/-innen am Ball bleiben (Nebeneffekt: Mitgliedergewinnung),
  • musikalischer Adventskalender (digital und analog möglich)
  • neue Konzert-/Aufführungsformen, z. B. neue Konzepte Publikum vs. Mitmachen, Veranstaltungsorte, Einbeziehung audiovisueller Medien etc.

Immaterielles Kulturerbe:

  • Aus Alt mach Neu, z. B. neue Arrangements von Volksliedern, Aktualisierung/Ergänzung von Texten Visionen: Wie sieht Amateurmusik in 50 Jahren aus? Wie bereichert sie das Leben und woran erinnern sich folgende Generationen?

Modul B – Durch „Impuls“ Mitglieder (wieder)gewinnen

In diesem Modul werden Fördermittel bereitgestellt, mit denen Projekte unterstützt werden, die künftige musizierende und engagierte aus allen Altersgruppen an die Amateurmusik heranführen. Im Mittelpunkt stehen dabei neue Formen der Ansprache. Insbesondere sollen Projekte eine Förderung erhalten, die eine breite Teilhabe ermöglichen und die Diversität der Gesellschaft widerspiegeln.

In den Fördergrundsätzen findet Ihr die folgenden Beispiele für die Fördermöglichkeiten in diesem Modul:

Neugierig machen:

  • Instrumentenvorstellung und/oder -bau, Chorwerkstatt, Songschmiede, Beatbox-Workshop, Rhythmusspiele usw. in außerschulischen Kontexten, um neue Kinder und Jugendliche zu gewinnen.
  • Tag der offenen Tür, schnuppert Veranstaltungen, Mitmachaktionen.

Ausprobieren:

  • Wiedereinsteiger/-innen mit zeitlich begrenzten Maßnahmen anbinden.
  • Patenschaften, Übe-Tandems usw.

Modul C – Strukturen stärken

Ziel dieses Moduls ist es, den Wissenstransfer zu fördern. Hierzu können Multiplikator/-innen Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, um die gelernten Inhalte vor Ort weiterzugeben. Es können beispielsweise Förderungen in folgenden Bereichen erfolgen:

Vereine zukünftig gestalten:

  • Coaching zur Organisationsentwicklung aus anderen gemeinwohlorientierten Organisationen.
  • Neue Generationen im Vorstand und im aus Ensemble gewinnen, Aufbau von Jugendabteilungen.
  • Geschlechtergerechte Besetzung → jung & alt & divers, Partizipationsleben.

Digitalisierung:

  • Digitales Arbeiten im Verein, unter anderem Sitzungen, Datenarchivierung, Bild- und Tonmaterialien.
  • Digitale Strategien für Publikum, Öffentlichkeitsarbeit, Crowdfunding usw.

Weiterbildung:

  • Wissen erhalten, zum Beispiel zu digitalen Tools, Kompetenznachweis Kultur, Vereinsmanagement und vor Ort als Multiplikator/-in verbreiten.
  • Wissen weitergeben, zum Beispiel durch Ausrichtung eigener Weiterbildungen.

Modul D – Luftfilter

Dieses Modul wurde neu in den Förderumfang aufgenommen. Da die meisten Musikgruppen in Gaststätten, Fangheimen, Nebenräumen der Clubheime usw. proben, fehlt es hier an stationären raumlufttechnischen Anlagen, die insbesondere im Falle einer erneuten Pandemie notwendig sind, um den Probenbetrieb aufrechtzuerhalten. Darum erhaltet Ihr im Rahmen von „Impuls“ auch die Anschaffung mobiler Luftfilter.

Wer kann Fördermittel erhalten?

„Impuls“ will hauptsächlich Ensembles, Chören, Bands, Orchestern und anderen aktiven Amateurmusikern einen Neustart ermöglichen. Daraus ergibt sich auch die Voraussetzung, dass die Antragsteller schon in der Vergangenheit regelmäßig musikalisch aktiv waren.

Die Antragsteller müssen ihren Sitz im ländlichen oder strukturschwachen, urbanen Raum der Bundesrepublik Deutschland haben oder in diesen Bereichen ihre zentrale Tätigkeit ausüben.

Als ländlicher Raum gelten grundsätzlich Gemeinden und Städte mit bis zu 35.000 Einwohner/-innen. Kreisverbände können Fördermittel beantragen, wenn sie damit mindestens zehn verschiedene angeschlossene Ensembles unterstützen, die die Voraussetzung „ländlicher Raum“ erfüllen.

Für Vereine, die sich in Gemeinden oder Städten mit mehr als 35.000 Einwohner/-innen befinden, besteht die Möglichkeit der Förderung, wenn ihr Tätigkeitsbereich als strukturschwacher, urbaner Raum angesehen wird. Damit meint man Bereiche mit einem besonderen Entwicklungsbedarf, der zum Beispiel durch eine jeweils überdurchschnittlich hohe (Jugend-)Arbeitslosigkeit oder Quote von Sozialhilfeempfängern (im Verhältnis zum Landesdurchschnitt) nachgewiesen werden kann.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Antragsteller müssen grundsätzlich 2018 und 2019 vor Ort aktiv tätig gewesen sein.
  • Bei Ausgründungen, Umwandlungen der Rechtsform oder ähnlichen Veränderungen, ist die musikalische Tradition nachzuweisen.
  • Bei Neugründungen müssen die Aktivitäten in den letzten beiden Jahren und die Planungen nachvollziehbar dargelegt werden.
  • Antragsteller müssen die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachweisen können.
  • Die Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben des Projektes nachweisen. Hierzu können auch Zuwendung Dritter (z. B. Sponsoren oder Spender) hinzugezogen werden. Ehrenamtlicher Aufwand kann mit einem fiktiven Stundensatz von 15 € ebenfalls beim Eigenanteil berücksichtigt werden. Für die Anschaffung von Luftfiltern (Modul D) müssen allerdings finanzielle Eigenmittel nachgewiesen werden.

Keine Förderung erhalten: natürliche Personen, Träger von Landes- und Bundesensembles und Projektorchester, die sich überwiegend aus Mitgliedern anderer Klangkörper zusammensetzen.

Wie wird gefördert?

Für die Module A bis C könnt Ihr Fördermittel ab einer Höhe von 2.500 € bis maximal 20.000 € beantragen. Führt ein Kreisverband ein Projekt durch, an dem mindestens zehn förderungsfähige Ensembles teilnehmen, beträgt die maximale Fördersumme 150.000 €. Jeder Antragsteller erhält maximal zwei bewilligte Anträge. Bei den Modulen A bis C dürfen sich aber die Durchführungszeiträume für die einzelnen Projekte nicht überschneiden.

Für die Anschaffung von Luftfiltern (Modul D) könnt Ihr Fördermittel ab 1.000 € bis maximal 5.310 € beantragen. Es werden maximal zwei Luftfilter bezuschusst.

Förderungsfähige Ausgaben

förderungsfähig sind unter anderem folgende Ausgaben:

  • Projektbezogene Honorarausgaben (z. B. Musiker-, Dirigenten- und Solisten-Honorare, Künstlersozialabgabe, Ausgaben für Planung und Organisation). Angaben zu angemessenen Honorarsätzen findet Ihr unter www.bundesmusikverband.de/impuls
  • Projektbezogene Sachausgaben (z. B. Verbrauchsmaterial, Probenräume, Öffentlichkeitsarbeit, Miet- und Leihgebühren, Reisekosten in analoger Anwendung des BRKG, GEMA, Requisiten etc.)
  • Investitionen in Einzel-Gegenstände mit einem Anschaffungswert von über 800 EUR sind bis auf Anschaffungen im Modul D grundsätzlich nicht möglich.
  • Im Modul D (Luftfilter) sind im Einzelfall Anschaffungskosten pro Gerät bis zur Höhe von 2.950 EUR (brutto) zuwendungsfähig, maximal jedoch zwei Anschaffungen pro Antragsteller
  • Festzuschüsse zu Weiterbildungen von Multiplikator/-innen. Die Höhe der Zuschüsse findet Ihr auf der Internetseite www.bundesmusikverband.de/impuls

Nicht förderungsfähige Kosten:

  • laufende nicht projektbezogene Personal und Sachkosten,
  • Baumaßnahmen, Immobilienerwerb, Folgekosten,
  • Leistungen, die von Trägerstrukturen der Amateurmusik im Rahmen staatlicher Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zur Bewältigung der Komik 19 Pandemie in Anspruch genommen werden können.
  • Werden auch Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes genutzt, dürfen diesen nicht denselben Zwecken dienen, für die ein Antrag im Rahmen von „Impuls“ gestellt wurde.
  • Bereits getätigte oder beauftragte Ausgaben sind nicht förderfähig.

Zuwendungsbestimmungen

  • Projekte, für die ein Förderantrag gestellt wurde, dürfen nicht vor der Förderanlage (siehe nächstes Kapitel) begonnen werden. Auf Antrag können hierzu Ausnahmen genehmigt werden. Die Projekte müssen in der Region der Antragsteller durchgeführt werden.
  • Die Maßnahmen müssen bis zum 30.6.2023 abgeschlossen sein.
  • Alle Maßnahmen sollten so weit wie möglich einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung bieten.
  • Bei den Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu berücksichtigen (wiederverwendbares Material, Ausstattung, geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen, Mobilitätskonzepte usw.). Die Maßnahmen sollten dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck beim Antragsteller zu verbessern.

Wie beantragt man Zuschüsse?

Die Antragstellung erfolgt über das Internetportal des Bundes Musikverbandes Chor und Orchester (BMCO). Eine Mitgliedschaft im BMCO ist nicht notwendig.

Mit dem Antrag müssen die folgenden Unterlagen als PDF-Dokumente eingereicht werden:

  • Förderantrag (mit Projektbeschreibung)
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (nur vollständige Pläne)
  • falls andere Förderer an der Finanzierung beteiligt sind, deren schriftliche Bestätigung
  • die gültige Satzung oder ein vergleichbares Dokument (bevorzugt Handels-/Vereinsregisterauszug)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung der Unterzeichner
  • Überschussermittlungen und Vermögensübersichten der letzten zwei Jahre
  • Erklärung, dass der regelmäßige Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird
  • Erklärung, ob Leistungen aus anderen coronabedingten Zuschuss-Programmen des Bundes oder Länder in Anspruch genommen wurden (Angabe welcher Leistungen und die Höhe der in Anspruch genommenen Förderungen). Falls solche Mittel in Anspruch genommen wurden, muss erklärt werden, dass diese Mittel nicht in das Projekt geflossen sind, für welches jetzt Mittel beantragt werden.
  • Erklärung, dass alle Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt wurden.

Die Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs von einer Jury geprüft und entsprechend bewilligt oder abgelehnt. Die Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn alle Unterlagen zur Prüfung vorliegen. Es macht also keinen Sinn, bei der Antragstellung darauf zu verweisen, dass Unterlagen nachgereicht werden. Zuschüsse werden so lange vergeben, bis der Fördertopf leer ist. „Impuls“ endet allerdings endgültig am 31.12.2022. Danach ist keine Antragstellung mehr möglich

Im Antragsformular werdet Ihr auch nach dem „Start Bewilligungszeitraum“ gefragt. Hier müsst Ihr darauf achten, dass zwischen dem Datum Eurer Antragstellung und dem Start-Datum des Bewilligungszeitraums mindestens zwei Monate liegen. Dieser Zeitraum wird zur Prüfung Eures Antrags. Soll das Projekt beispielsweise im November starten, ist der 01.10.2022 das voraussichtliche Startdatum. Dann muss Euer Antrag aber bist spätestens 01.08.2022 eingereicht werden.



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