Kein Besuch – Keine Dauerkarte?
Ein Fußballverein kann jederzeit ein Jahreskarten-Abo ordentlich kündigen. Wie das Amtsgericht in München zu diesem Ergebnis kam, erfahrt ihr hier.
Dauerkarte kann gekündigt werden
Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht München, das entscheiden musste, ob die Kündigung der Jahreskarte eines treuen Fans gerechtfertigt war. Dieser hatte mehrere Heimspiele des Vereins nicht besucht.
Der Fan war seit Juli 1994 Mitglied im Verein und besaß eine Dauerkarte für dessen Heimspiele. Er besuchte auch über Jahre hinweg fast alle Heimspiele des Bundesligisten, auch dessen Heimderbys der Champions League. In der Saison 2013/2014 konnte er jedoch zehn Spiele nicht besuchen, da er mit einem Hausbau beschäftigt war. Bei diesen Spielen gab er seine Karte gegen den jeweiligen Anteil an der Jahreskarte (8,24 €) an andere Interessenten ab.
Der Verein kündigte daraufhin seine Jahreskarte ohne jede Vorankündigung.
Ordentliches Kündigungsrecht in den Verkaufsbedingungen
Dies wollte der Fan sich nicht gefallen lassen und ging vor Gericht. Vergeblich, denn das Gericht gab dem Verein Recht. Dieser hatte sich in den Verkaufsbedingungen ein ordentliches Kündigungsrecht vorbehalten, das auch so zulässig ist. Laut Gericht handele sich hier um einen Passus der im Rahmen der Vertragsfreiheit des Vereins liege. Von einer Disziplinarmaßnahme wegen der Kartenweitergabe oder einer Schikane könne deshalb keine Rede sein. Es gehöre zur Vertragsfreiheit des Vereins, frei zu entscheiden, welchen Personen er besondere Konditionen beim Kauf von Eintrittskarten einräume.
(Urteil des Amtsgericht München vom 18.12.2014 – Aktenzeichen 122 C 16918/14).
Auch wenn der Verein in diesem Fall Recht bekam – ein förderliches Verhalten für eine Mitgliederbindung stellt dies sicherlich nicht dar. Natürlich muss der Verein darauf achten, dass mit seinen Sonderangeboten für treue Fans kein Schindluder getrieben wird (Schwarzhandel mit Tickets), aber im vorliegenden Fall ließ sich ja schon anhand der Erlöse erkennen, dass der Fan keinen Vorteil für sich aus dem Kartenverkauf ziehen wollte. Ob der Fan allerdings immer noch zu „seinem Verein“ steht, darf bezweifelt werden.
Deshalb mein Tipp:
Immer menschlich entscheiden und nicht zwingend auf das eigene Recht pochen, schließlich hat das Verhalten des Fans niemanden verletzt oder zu Verlusten in der Vereinskasse geführt.