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  • 05. Dezember. 2022
  • adickel
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Sicher hat Euer Verein auch eine eigene Homepage. Bestimmt habt Ihr auch schon davon gehört, dass eine Homepage auch ein „Impressum“ benötigt. Aber was genau im Impressum stehen muss, ist den meisten nicht geläufig. Und auch die rechtlichen Konsequenzen bei einem „Impressum-Verstoß“ sind oft nicht bekannt.

Was ist ein „Impressum“?

Der Begriff „Impressum“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Aufgedrücktes“. Dass man diesen Begriff gewählt hat, weil diese Seite nahezu jedem Homepage-Betreiber aufs Auge gedrückt wurde, ist natürlich ein Scherz. Tatsache ist, dass eine Seite ohne Impressum einiges an Ärger mit sich bringen kann.

Müsst Ihr ein Impressum anlegen?

Ganz klares Ja. Nach dem Telemediengesetz ist das Impressum Pflicht, wenn eine Homepage geschäftsmäßig zur Verfügung gestellt wird. Der Begriff „geschäftsmäßig“ wird aber sehr weit ausgelegt. Danach ist alles geschäftsmäßig – ausgenommen Angebot, die ausschließlich privaten und familiären Zwecken dienen und keine Marktauswirkung haben. Aber Eure Internetseite dient schon keinen privaten Zwecken – das Impressum ist also Pflicht.

Welche Angaben gehören immer ins Impressum?

Zunächst gehört der vollständige Name Eures Vereins ins Impressum. Es muss der Name sein, unter dem Euer Verein im Vereinsregister eingetragen ist. Heißt Euer Verein beispielsweise „Sportgemeinschaft 1908 Musterstadt e. V.“ muss dieser Name verwendet werden, auch wenn allgemein nur von der „SG 08 Musterstadt“ gesprochen wird.

Dann folgen die Namen der vertretungsberechtigten natürlichen Personen. Fast immer handelt es sich dabei um die Vorstandsmitglieder. Es muss der Vor- und Nachname genannt werden.

Es folgt eine E-Mail-Adresse, unter der Euer Verein erreichbar ist. Außerdem eine Postanschrift Eures Vereins. Vorzugsweise sollte hier keine Postfachadresse verwendet werden.

Schließlich müsst ihr immer die Registernummer Eures Vereins angeben und das Registergericht, bei dem Euer Verein eingetragen wurde.

Was noch ins Impressum gehört

Sollte Euer Verein eine Umsatzsteuer- oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzen, muss dies auch im Impressum angegeben werden.

In den meisten Fällen werden auf der Internetseite auch redaktionelle Beiträge (Berichte von Spielen, Vereinsveranstaltungen usw.) veröffentlicht. Dann muss eine Person als Verantwortlicher für den redaktionellen Inhalt mit vollem Vor- und Nachnamen sowie seine Adresse genannt werden. Auch wenn die Person bereits als Vertreter des Vereins genannt wurde, müssen die Angaben komplett wiederholt werden.

Kann man das Impressum verstecken?

Viele von Euch werden – wohl zu Recht – denken, dass das Impressum doch kaum einen interessiert und man es deshalb an beliebiger Stelle versteckt unterbringen kann. Doch es ist vorgeschrieben, dass das Impressum leicht auffindbar sein muss. Wir empfehlen, hierfür eine eigene Seite anzulegen und auf allen anderen Seiten einen Link zum Impressum einzufügen.

Was passiert bei unkorrektem oder fehlendem Impressum?

Das kann unter Umständen teuer werden. Wenn Euer Impressum fehlt oder nicht korrekt ist, riskiert Ihr ein Bußgeld. Im Extremfall kann das bis zu 50.000 EUR betragen. Nicht selten kommt es vor, dass sogenannte Abmahnvereine Euch eine kostenpflichtige Abmahnung zusenden und Euch einen Wettbewerbsverstoß vorwerfen. Gerichte in den oberen Instanzen haben aber schon des Öfteren von einem Bagatellverstoß gesprochen und kein Wettbewerbsverstoß gesehen.

Ihr dürft aber solche Abmahnung nicht einfach ignorieren. Wendet Euch in diesen Fällen an einen Fachanwalt. Reagiert Ihr nicht, ist eine einstweilige Verfügung gegen Euren Verein nicht ausgeschlossen.



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