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  • 29. Juni. 2022
  • adickel
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Vor dem Hintergrund, dass in immer mehr Familien beide Elternteile arbeiten gehen, nimmt der Anteil von Schulen mit Ganztagsangebot zu. Was das für die Vereine bedeutet und wie Ihr mit Schulen Kooperationen eingehen könnt, zeigen wir Euch in diesem Beitrag.

Was bedeuten Ganztagsschulen für die Vereine?

  • Die Jugendlichen verbringen weniger Zeit außerhalb der Schule und sind deshalb nicht bereit, sich auch in Vereinen zu engagieren.
  • Schulen können den Vereinen Anlagen und Einrichtungen nur noch im beschränkten Umfang oder auch gar nicht mehr zur Verfügung stellen.

Auf der anderen Seite sind die Schulen bereit, eine Kooperation mit Eurem Verein einzugehen, um das Ganztagsangebot zu erweitern oder zu komplettieren. Das gibt Euch neue Möglichkeiten, Euren Verein vorzustellen und Nachwuchskräfte zu gewinnen.

Welches Angebot könnt Ihr machen?

Zunächst müsst Ihr überlegen, was Euer Verein der Schule anbieten kann. Tragt Eure Ideen zunächst intern zusammen. Dabei darf es sich auch ruhig um skurrile Vorschläge handeln – viele Schulen sind offen für neue Ideen und Experimente.

Prüft Eure Vorstellungen im Hinblick auf die Realisierbarkeit! Es muss sichergestellt sein, dass Ihr das notwendige Personal langfristig zur Verfügung stellen könnt. Müsst Ihr ein Projekt abbrechen, weil Personal fehlt, zieht das eine Menge Ärger nach sich. Dann wird die Schule zukünftig nicht mehr an einer Zusammenarbeit mit Euch interessiert sein. Für das Projekt muss neben den in der Schule aktiven Kräften auch ein fester Ansprechpartner im Verein vorhanden sein.

Wichtig: Oft unterstützen die Verbände auch Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen. Die Unterstützung kann aus Sachmitteln bestehen, als Hilfestellungen bei der Kooperationsvereinbarung oder auch finanziell geleistet werden. Der DFB bietet beispielsweise eine Palette von Maßnahmen unter dem Motto „Doppelpass 2024 – Schule und Verein: ein starkes Team“ an.

Präsentation eines Angebots zur Kooperation

Wenn Eure Maßnahme so weit gediehen ist, dass man Kontakt mit der Schule aufnehmen kann, solltet Ihr zunächst eine Angebotsmappe erstellen. Folgende Punkte gehören in die Mappe:

  • Allgemeine Vorstellung des Vereins (Mitgliederzahlen, Anzahl der Übungsleiter, gestaffelt nach dem Ausbildungsstand, Vorstandsmitglieder, Ansprechpartner für die Schule).
  • Satzungszweck des Vereins (Stellt hier für die Schule interessante Schwerpunkte in den Mittelpunkt, beispielsweise, dass Ihr auch die Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung und der sozialen Kompetenz als Teil Eurer Aufgabe seht).
  • Was Euren Verein für eine Zusammenarbeit prädestiniert (beispielsweise Auszeichnungen, bekannte Veranstaltungen, die dem, Vereinszweck dienen, bestehende Kooperationen usw.).
  • Inhalt des Kooperationsvorschlags (was bietet Ihr an und was erwartet Ihr von der Schule). Thema der Maßnahme, Umfang (Workshop, längerfristiges Training, Förderkurse usw.) Personal- und Materialaufwand, Zeitspanne der Maßnahme.

Die Vereinbarung zur Kooperation

Vor der Durchführung schließt Ihr mit der Schule eine Kooperationsvereinbarung. Hierbei handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, in dem Ihr die geplanten Maßnahmen detailliert beschreibt. Außerdem wird festgelegt, wer welche Aufgaben und Kosten übernimmt.
Hier kommt es oft auf Details an. Deshalb sollte die Vereinbarung vor dem Abschluss von einem Fachanwalt – vielleicht vom Verband – geprüft werden. Aus der Vereinbarung müssen auf jeden Fall die folgenden Punkte hervorgehen:

  • Die Kooperationspartner (Verein, Schule) sind gleichberechtigt. Die beschränkt sich nicht nur auf die Überlassung von Mitarbeitern. Das wäre eine Personalüberlassung, die Euren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zuzuordnen ist – mit allen steuerlichen Konsequenzen.
  • Euer Verein unterstützt die Schule, ihrem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Hierzu ergänzt, erweitert oder passt Ihr bestehende Vereinsangebote entsprechend der schulischen Anforderungen an.
  • Euer Verein behält – im Rahmen der Kooperation – die Freiheit, die Maßnahme selbst auszugestalten und eventuell auch zu terminieren.

Gemeinnützigkeits-Fallen

Wichtig ist, dass Euer Angebot durch die Satzung gedeckt ist. Inhaltlich muss also Euer Vorschlag mit den Satzungszwecken im Einklang stehen. Ihr müsst auch inhaltlich auf die Angebote zur Kooperation Einfluss nehmen können. Ist dies nicht der Fall, könnte das als Verstoß gegen die Pflicht zur unmittelbaren Verwirklichung der Satzungszwecke ausgelegt werden, wodurch Eure Gemeinnützigkeit in Gefahr geraten kann. Werden mit dem Angebot die Vereinszwecke weiterverfolgt, ist die wichtigste Hürde schon genommen.

Jugendarbeit und Bildungsangebote werden bis auf ganz wenige, seltene Ausnahmen, als gemeinnützig anerkannt, wenn sie zur Verfolgung der Vereinszwecke dienen.
Unter Umständen müsst Ihr Eure Satzung anpassen. Prüft die Auszählung der Maßnahmen, die der Erreichung des Satzungsziels dienen. Die Maßnahme, das Ziel auch durch Aktivitäten von oder mit Jugendlichen zu erreichen, dürfte in den meisten Satzungen vorhanden sein. Falls nicht, solltet Ihr das möglichst bald nachholen. Gleichzeitig nehmt Ihr dann als weitere Maßnahme die Durchführung von Bildungsmaßnahmen auf und weist besonders darauf hin, dass Ihr diese Maßnahmen auch in Kooperationen mit Schulen wahrnehmt.



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