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  • 25. April. 2022
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Bald ist es wieder so weit: Dein Verein stellt den Maibaum auf. Ein alter Brauch, den Alt und Jung gerne nutzen, um mal wieder ausgelassen zu feiern. Gerade nach der coronabedingten „Feier-Abstinenz” freuen sich die Vereine sehr auf die Maibaumfeier. Doch wenn Dein Verein die Aufstellung des Baums übernimmt, müsst Ihr einige Vorschriften beachten.

Die Maibaumfeier – Andere Orte, andere Traditionen

Während man im Rheinland und im Saarland den „Liebesmaien“ vor dem Haus der Liebsten aufstellt und – wenn’s der Liebsten gefällt – zum Essen eingeladen wird, finden in anderen Gegenden wahre akrobatische Kletterwettbewerbe statt. Überall gehört aber der „Maibaumklau“ dazu. Gelingt der Diebstahl, müssen die Wächter des Baumes schon einiges springen lassen, wenn sie den Baum zurückbekommen wollen.

Gigantische Maibäume für die Maibaumfeier

Die meist im Zentrum des Ortes aufgestellten Bäume erreichen schwindelerregende Höhen. In den meisten Gegenden werden 20 bis 25 Meter hohe Birken aufgestellt. In Bayern bevorzugt man für die Maibaumfeier Nadelbäume, die mit Zunftzeichen stattlich verziert werden und oft über 50 Meter (!) hoch sind. Diese Bäume bleiben dann auch mehrere Jahre stehen. Klar, dass das Schlagen, der Transport und das Aufrichten solcher gigantischen Maibäume nicht ganz ungefährlich ist.

Sichere Deinen Verein für die Maibaumfeier gut ab

Liegt die Maibaumfeier und somit der Maibaum in den Händen Deines Vereins und nicht in der Gemeinde ist, sollte der Verein unbedingt abgesichert werden. Den Verein erwartet die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Vereinfacht heißt das: Wer eine Situation herbeiführt, hat alles zu tun, um Personen- oder Sachschäden zu vermeiden.

Vereinshaftpflicht – Welche Schäden deckt die Versicherung ab?

Die Vereinshaftpflicht deckt Schäden, die beim Maibaumaufstellen entstehen, nur ab, wenn Dein Verein ein Brauchtumsverein ist, bei dem das Aufstellen eines Baumes für die Maibaumfeier auch in der Satzung nachzulesen ist. Denn diese Versicherung deckt nur Schäden ab, was dem satzungsgemäßen Vereinszielen dient.

Maibaumversicherung oder Veranstalterversicherung?

Es gibt sogar spezielle Maibaumversicherungen für Deine Maibaumfeier – wenn Du und Dein Verein aber noch andere Aktionen und Veranstaltungen durchführen wollt, lohnt sich eine Veranstalterhaftpflicht. Dann sind alle anderen Veranstaltungen mitversichert, was günstiger sein kann, als Einzelversicherungen. Hinzu kommt, dass die Veranstalterhaftpflicht alle Drittschäden übernimmt. So sind automatisch auch Helferinnen und Helfer mitversichert, die keine Vereinsmitglieder sind, aber in Deinem Auftrag tätig werden.

Maibaum nach der Maibaumfeier stehen lassen?

Maibäume, die längere Zeit stehen bleiben, müssen einmal im Jahr von einem Fachmann geprüft werden. Nach drei Jahren darf diese Prüfung nur ein von der IHK bestellter Holzsachverständiger durchführen. Länger als fünf Jahre darf kein Maibaum stehen bleiben. Außerdem sollte der Baum geprüft werden, wenn etwa ein Sturm gewütet hat oder auch Starkregen über dem Baum herunterprasselte.

Unser Tipp: Nehme Kontakt mit der Kommunalverwaltung auf und kläre, wer die Kosten für die „Aktion Maibaum“ übernimmt. Schließlich ist das eine Sache für die Allgemeinheit, bei der der Verein nicht nur neben der Arbeit auch noch die Kosten übernehmen sollte.



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