Mitgliederversammlung – Jeder darf mitreden
In einer Mitgliederversammlung darf jeder mitreden. Dank des obersten Organs Eures Vereins werden auch die Vereinsmitglieder in Entscheidungen involviert. Hier werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Das Besondere an dieser Vereinsversammlung: Jeder darf abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen mitreden und auch entscheiden. Wenn einer der Anwesenden während der Mitgliederversammlung nicht zu Wort kommt, kann das im Extremfall einen Beschluss ungültig machen. Doch warum ist das so?
Die Gerichte gehen hier nämlich nach der sogenannten „Relevanztheorie” vor. Vereinfacht heißt das: Jede Meinungsäußerung eines Mitglieds in einer Mitgliederversammlung kann die Anschauung eines anderen verändern, da jeder mitreden darf und dies unter Umständen auch beeinflussend sein kann. Ein Mitglied hätte in einer Mitgliederversammlung vielleicht anders abgestimmt, wenn es die Meinung eines anderen Mitglieds zuvor gehört hätte.
Jeder darf mitreden – Gegenantrag in Mitgliederversammlung
Welche Folgen es haben kann, wenn ein Mitglied in einer Mitgliederversammlung nicht ausreichend zu Wort kommt, zeigt unter anderem ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen VR 3058). Während einer digitalen Mitgliederversammlung hatte die Leitung eine Rednerliste geschlossen, bevor die Mitglieder Wortmeldungen abgeben konnten. Gegenanträge waren dadurch nicht mehr möglich.
Das Gericht entschied in Folge dessen, dass Gegenanträge zugelassen werden müssen, wenn sie im Zusammenhang zu einem angekündigten Antrag stehen. Das muss auch während der Mitgliederversammlung möglich bleiben, da jeder mitreden darf. Einzige Ausnahme: Die Satzung schreibt vor, dass Mitglieder Gegenanträge vor der Mitgliederversammlung einreichen und nicht während der Versammlung gestellt stellen.
Keine Einladung zur Mitgliederversammlung – Beschlüsse unwirksam
Wer nicht zur Mitgliederversammlung eingeladen wird, kann nicht mitreden. Die gefassten Beschlüsse, durch die Mitgliederversammlung, sind unwirksam! Unwirksam bedeutet in diesem Kontext, dass die Beschlüsse auch ohne die Anfechtung einzelner Mitglieder ungültig sind. Das gilt selbst dann, wenn die nicht eingeladenen Mitglieder kein Stimmrecht haben – denn Ihre Äußerungen könnten die Meinung der Anderen beeinflussen. Das stellte beispielsweise auch das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem Urteil (Aktenzeichen 7 W 72/18) klar.
Das Rederecht bei der Mitgliederversammlung ist aber kein „Dauerrederecht“. Kleiner Tipp: Beschließt zeitlich begrenzte Redebeiträge. Dann haben sich die Mitglieder auch daran zu halten.