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  • 02. Januar. 2014
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Eine Satzung schreibt die Grundlagen eines Vereins fest. Aber besser nicht zu fest. Denn das Leben verändert sich und mit ihm die Mitglieder. Ein dynamischer Verein ist deshalb herausgefordert, auf dem Schwebebalken in die Zukunft die Balance zwischen Bewährtem und neuen Werten zu suchen. Aktive Satzungsarbeit im Verein trägt dazu bei, wenn du dir 4 Fragen stellst:

  1. Welche konkreten Aufgaben können wir aus der Satzung für die tägliche Vereinsarbeit ableiten?
  2. Erfordern veränderte Bedingungen eine neue Interpretation unserer Satzungsbestimmungen?
  3. Ist unsere Satzung noch zeitgemäß: Stimmt, was schwarz auf weiß in der Satzung steht, noch mit unseren gelebten Werten und Handlungsweisen, mit unserer Vereinskultur überein?
  4. Ist unsere Satzung zukunftstauglich: In welche Verfassung sollten wir unseren Verein bringen und welche Verfassung, sprich Satzung, müssen wir ihm dafür geben?

Satzungsarbeit im Verein – die Grundlagen jedes Vereins

Diese Arbeit lohnt sich, wenn du die Satzung als Fundament für das alltägliche Geschehen in deinem Verein verstehst. Wenn eure Satzung dem ganzen Verein Orientierung geben soll. Wenn du deine Ziele, Strategien und Maßnahmen aus der Satzung ableiten. Denkst du so in deinem Verein? Dann ist die Satzungsarbeit  im Verein ein wichtiger Beitrag zur Vereinsentwicklung. Sie hat zwei Perspektiven:

  • die Weiterentwicklung von Werten und ihre Umsetzung in konkreten Maßnahmen
  • die Weiterentwicklung erforderlicher Vereinsstrukturen, um Satzungsziele durch effektive Organisation und Regelungen zu ermöglichen

Jede Frage, die das Bild Ihres Vereins prägt, kann Gegenstand von Satzungsarbeit sein. Lass dabei den Blick hin und her wandern:

  • Welche Konsequenzen hat das Leitbild unserer Satzung für unser konkretes Handeln?
  • Welche Konsequenzen hat unser konkretes Handeln für unsere Satzung?

Wenn beide Seiten sich decken, ist euer Verein im Lot.

Normative Satzungsarbeit im Verein

Drei aktuelle Themen zeigen dir auf, über welche Inhalte der Vereinsentwicklung und der Satzungsarbeit im Verein du zum Beispiel nachdenken könntest, nämlich:

  • die Anforderungen der „Agenda 21“
  • die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern
  • Vereinsangebote für Nichtmitglieder

Agenda 21

In Rio de Janeiro haben 1992 die Vereinten Nationen das bislang umfassendste Handlungsprogramm entwickelt: die Agenda 21. Ihr Inhalt: Die Umsetzung eines Leitbilds der „Nachhaltigen Entwicklung“. Drei Ziele streben die 178 Unterzeichner, darunter die Bundesrepublik Deutschland, an:

  • für die Deckung der Grundbedürfnisse aller Menschen zu sorgen
  • den Lebensstandard aller Menschen zu verbessern
  • die Ökosysteme besser zu bewirtschaften und zu schützen

Ökologie – Ökonomie – Soziales

Die Agenda 21 zielt auf eine Entwicklung, die allen Menschen Chancengleichheit bietet und die Umwelt vor Ausbeutung und Zerstörung bewahrt. Aus diesem Anspruch ergeben sich drei Handlungsfelder: Ökologie – Ökonomie – Soziales, die als eine Einheit gesehen werden müssen. Es geht also um mehr als die isolierte Betrachtung von Teilaspekten, wie dem Klimaschutz, dem Waldsterben, der Kinderarbeit, der Frauenbenachteiligung oder der Beschäftigungspolitik. Die Agenda 21 fordert die Vernetzung von Handlungen und die Abwägung ihrer Folgen.

Warum sollte die Agenda 21 in Vereinen umgesetzt werden?

Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet Vereine bisher nicht, die Anforderungen der Agenda 21 in ihren Satzungen zu verankern. Also kein Grund zu handeln? Weltweite Umweltkatastrophen, die auch Deutschlands Grenzen überschritten haben, geben jedem Verein Anlass innezuhalten: Sollte euer Verein sich daher nicht selbst verpflichten, an besseren sozialen und umweltverträglichen Lösungen mitzuwirken?

Was können Vereine tun?

Sie können vorbildliche Leitbilder entwickeln und umsetzen. Denn Engagement sind keine Grenzen gesetzt. Ein wichtiges Handlungsfeld ist zum Beispiel die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Agenda 21-Prozessen. Nicht zuletzt um ihre Zukunft geht es. Entscheidend für den Erfolg sind kinder- und jugendgerechte Formen der Jugendarbeit, um sie an die Themen und Zielsetzungen der Agenda 21 heranzuführen. Theoretisieren hilft wenig weiter. Daher sollte die konkrete Gestaltung des Lebensumfeldes von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund stehen.

Junge zum Mitmachen einladen

Zu den erprobten Beteiligungsformen gehören die Einbindung junger Vereinsmitglieder in die Arbeit von Jugendverbänden und Jugendringen, von Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendgemeinderäten oder von Jugendbeiräten. Denn das Ziel ist es, die Interessen zu bündeln, zu artikulieren und durchzusetzen. Aber Vorsicht: Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Sondern nur Foren und Gremien, die ihre Inhalte und Arbeitsweisen ernst nehmen, können auf Interesse hoffen. Auf lange Verfahrensprozeduren haben die Jungen keine Lust. Bewährt haben sich dagegen Versammlungen, die jedem Interessierten offen stehen, um Wünsche, Sorgen, Anliegen und Forderungen zu äußern. Alle Themen, die mit dem Lebensumfeld zu tun haben, bieten sich an. Wenig Reglementierung, dafür ein interessantes Begleitprogramm – das macht den dauerhaften Erfolg aus. Vorausgesetzt, du lässt die wichtigste Erfolgsbedingung nicht außer Acht: Verantwortliche der Gemeinde und andere Interessensvertreter müssen die Anliegen ernst nehmen und ihre Umsetzung fördern!

Beispielsweise eignet sich Projektarbeit besonders: Schnelle, konkrete Ergebnisse und Erfolge und die Umsetzung von Visionen in erlebbaren Nutzen spornen nicht nur junge Leute an, sich nachhaltig zu engagieren.

Mögliche Aktionen der Jugendarbeit sind:
  • Spurensicherungsprojekte
  • Gemeindeerkundungen
  • Dorferneuerung
  • Hütten am Waldrand
  • Umweltaktionen
  • Fragebogenaktionen
  • Schreib-, Mal-, Foto- und Videoaktionen
  • Zukunftswerkstätten
  • Zeitungsprojekte
  • Internetprojekte
  • Projekte zur Spielplatz- und Schulhofgestaltung
  • Kinder- und Jugendsprechtage
  • Spiel- und Bolzplatzbesprechungen
  • Meckerbriefkästen

Gut in Schuss für das neue Jahrtausend

Welche Stärken helfen einem Verein, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern und die Agenda 21 mit Leben zu erfüllen? Einige Merkmale zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

  1. Verein mit Neugier.

    Ein verantwortungsbewusster Verein interessiert sich für neue Entwicklungen und informiert sich. Darum weiß er, was in der Nachbarschaft geschieht und wo Handlungsbedarf besteht.

  2. Verein mit Vision.

    Die Agenda 21 ist ein umfassender Appell, vor Ort zu handeln. Jede ökologische, ökonomische oder soziale Verbesserung ist denkbar. Gefragt ist eine Vision. Allzu große Ziele mögen unerreichbar bleiben, allzu kleine bringen nicht wirklich voran. Der richtige Maßstab für eine Vision sind Ziele, die weder schnell noch leicht, aber mit gemeinsamer hartnäckiger Anstrengung auf längere Sicht zu verwirklichen sind.

  3. Verein mit Zielen.

    Visionen entstehen, wenn die Gedanken abheben. Um sie zu realisieren, wird Bodenhaftung gebraucht. Daher entwickeln erfolgreiche Vereine Umsetzungsstrategien mit konkreten und verbindlichen Etappenzielen, die sie Schritt für Schritt voranbringen.

  4. Verein mit kritischem Blick.

    Er überprüft, ob seine Ziele sozialverträglich, umweltverträglich und zugleich wirtschaftlich sind.

  5. Verein mit breitem Konsens.

    Die Agenda 21 ist eine Gemeinschaftsaufgabe, für die ein Verein eine breite Basis braucht. Sie entsteht in einer offenen Diskussion, in der nicht nur die Wortführer zu Wort kommen.

  6. Verein mit konstruktivem Machtbewusstsein.

    Ohne Anführer geht wenig voran, ohne Mannschaft auch nicht. Richtungsweisende Entscheidungen führen zum Ziele – wenn sie transparent sind und von den Mitspielern kritisch reflektiert werden dürfen.

  7. Verein mit Risikofreude.

    Die Ziele der Agenda 21 verlangen nach neuen Wegen. Und die verlangen manchmal Mut: eine kritische Diskussion in Gang zu setzen, Zukunft weisende Entscheidungen zu treffen, in die Umsetzung Geld und Zeit zu investieren.

Agenda 21 und die Folgen für die Vereinssatzung

Welche Ziele wären gemeinnütziger als die der Agenda 21? Sollte euer Verein sie nicht in sein Leitbild aufnehmen und in der Satzung verankern? So allgemein wie nötig, damit sich unterschiedliche Einzelziele und Maßnahmen darunter fassen lassen. So konkret wie möglich, damit sie als Selbstverpflichtung eures Vereins auf die praktische Arbeit wirken können. Also eine Überlegung, die zumindest eine Diskussion wert ist!

Souveräne Frauen 

„Gender Mainstreaming“ – sagt dir etwas? Und ist ein Thema in deinem Verein? Und – das Wichtigste – hat bereits zu Konsequenzen geführt? Kompliment.

Wenn du Gender Mainstreaming noch nicht kennst, brauchst du vielleicht einen kleinen Englischkurs:

  • Gender heißt: „soziale Geschlechtsrolle“.
  • Mainstreaming bedeutet: Ein Anliegen in die Mitte der Gesellschaft (den „Hauptstrom“) bringen.

Gender Mainstreaming will helfen, dass bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig berücksichtigt werden.

Gender Mainstreaming im Verein bedeutet, dass Frauen wie Männer gleiche, faire Chancen erhalten, ihre Interessen durchzusetzen. Und das sind die Herausforderungen:

  • Frauen und Männer erhalten gleiche Zugangs- und Aufstiegschancen. Chancen sind aber nicht dasselbe wie Rechte. Nur wenn die Bedingungen stimmen, wird aus Gleichberechtigung auch Chancengleichheit.
  • Frauen gehören genauso oft und selbstverständlich zur Führungsriege wie Männer.
  • Die Anliegen beider Geschlechter sind gleichrangig.
  • Nicht greifbar, aber überall zu spüren: Es herrscht eine offene Atmosphäre, in der sich Frauen und Männer aufmerksam zuhören.

Gender Mainstreaming und die Folgen für die Vereinssatzung

Was genau hat nun die Chancengleichheit von Frauen und Männern mit der Vereinssatzung zu tun? Man könnte es zum Beispiel so sehen: Ein Verein, der keine Chancengleichheit realisiert, handelt nicht gemeinnützig. Denn nur aus gleichen Möglichkeiten der Mitwirkung erwächst eine ausgeglichene Vereinskultur – in der sich alle gleichermaßen zu Hause fühlen. Es geht also um eine Grundsatzfrage, die unmittelbar das Leitbild eines Vereins prägt. Ist es dann nicht ein Thema von „Verfassungsrang“ und gehört deshalb in die Satzung? Zumindest eines wäre damit gewonnen: Jeder kann sich darauf berufen, wenn Strukturen geschaffen, Arbeitsabläufe geregelt oder Angebote konzipiert werden. Aber natürlich ist auch denkbar, dass ein Verein noch konkreter wird. Um nur ein Beispiel, wenngleich ein umstrittenes, zu nennen: Ein Verein könnte in seiner Satzung festlegen, dass Vorstandsämter und andere Führungspositionen je zur Hälfte mit Frauen und Männern oder entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft zu besetzen sind.

Neues im Angebot

Eine langjährige Vereinsmitgliedschaft haben viele vor allem der Jüngeren nicht mehr im Sinn. Da sie lange Bindungen scheuen. Vereinen mag das nicht gefallen. Die Frage ist, wie sie darauf reagieren. Mancher Verein lässt heute die Teilnahme an einzelnen Kursen gegen Zahlung einer Gebühr zu. Das hat zwei gute Gründe. Erstens: Die Einnahmen ermöglichen Angebote, die sich sonst nicht finanzieren ließen, wovon auch die Mitglieder profitieren. Zweitens: Man kann es auch als Ausdruck gemeinnützigen Handelns verstehen, wenn Vereine sich an die Bedürfnisse der Menschen anpassen, für die sie da sind. Eine Grundsatzfrage, die alle Mitglieder und die Vereinssatzung betrifft. Eine offene Diskussion und ein breiter Konsens sind gefordert.

Aufteilung der Vorstandsämter nach Kompetenzen

Niemand kann in allen Kompetenzfeldern gleich gut sein. Aber fast jeder kann sich in einem oder zwei Aufgabenbereichen das nötigte Know-how aneignen. Es hat sich deshalb bewährt, Vorstandsressorts nach Fachgebieten zu gliedern, zum Beispiel unterteilt in die Fachgebiete:

  • Vereinsentwicklung
  • Vereinskultur
  • Entwicklung
  • Organisation des Betriebs
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Geschäftsführung und Verwaltung

Schlagkräftiges Vorstandsteam

Wie viele Mitglieder sollte ein Vorstand haben? Je mehr desto besser? Das macht die Arbeit kompliziert. Hierdurch sinkt die Effektivität. Als erfolgreich hat sich folgendes Modell erwiesen: Der geschäftsführende Vorstand besteht aus drei Personen, der Gesamtvorstand umfasst fünf bis neun Mitglieder.

Konkrete Umsetzung

  • Jedes der drei geschäftsführenden Vorstandsmitglieder übernimmt entsprechend seinen Fähigkeiten, Kompetenzen und persönlichen Vorlieben zwei der sechs Ressorts.
  • Den Vereinsgremien, also der Mitgliederversammlung und dem Vorstand, wird ein fünf- bis neunköpfiges Beratungsgremium zur Seite gestellt (Beirat).
  • Wegen der steigenden Anforderungen an professionelles Handeln sollten den Mitgliedern des Beirats konkrete Aufgaben aus den Fachbereichen zugewiesen werden.

Satzungsarbeit im Verein

Für die Satzung hätte das Modell folgende Konsequenzen:

  • Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorstand, der aus drei gleichberechtigten Mitgliedern besteht.
  • Die Mitgliederversammlung wählt den fünf- bis neunköpfigen Beirat.
  • Die Satzung regelt die wesentlichen Aufgaben des Vorstandes.
  • Die Satzung regelt die wesentlichen Aufgaben des Beirats.

Strukturen und Ordnungen

Wenn ein Verein in professionellen Strukturen arbeiten möchte, sollte er vor allem folgende Aufgabenfelder verbindlich regeln:

Normatives Management

Das normative Management liegt in der Verantwortung der Mitgliederversammlung und des Vorstands. Es umfasst alle Grundsatzfragen, die ihrem Stellenwert nach in die Satzung gehören. Dabei sind die wichtigsten Themen:

  • der Vereinszweck
  • das Leitbild des Vereins
  • seine Philosophie
  • wichtige Rituale
  • Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • grundlegende Werte, für die der Verein eintritt
  • die Vereinskultur

Strategisches Management

Das strategische Management liegt in der Verantwortung des Vorstands und der Geschäftsführung. Es befasst sich mit den langfristigen Fragen der Vereinsentwicklung und des Vereinsaufbaus. Die wichtigsten Themen sind daher:

  • die Vereinsziele
  • seine Qualitätsmaßstäbe
  • seine Führungsgrundsätze
  • die Aufbau- und Ablauforganisation
  • die Regularien und Vereinsordnungen

Operatives Management 

Das operative Management liegt vor allem in der Verantwortung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter. Es dient der Umsetzung geplanter Projekte und Maßnahmen. Dementsprechend steht im Vordergrund die Erledigung konkreter Aufgaben.

Sechs Schritte auf dem Weg zu einer professionellen Vereinsstruktur

  1. Leitbildentwicklung

    Der Verein entwickelt ein Leitbild und legt damit die Leitplanken für die künftige Vereinsarbeit fest. Das Leitbild spiegelt Grundziele, Werte und Normen wider, enthält Aussagen zum Menschenbild, zu Kooperationen, Mitbestimmung und Führungsstil, ebenso wie zur Kommunikation im Verein und nach außen.

  2. Zuständigkeitsplanung des Vorstandes

    Auf Grundlage der Satzung und des Leitbildes entwickelt der Vorstand einen Zuständigkeitsplan, zum Beispiel in sechs Ressorts gegliedert, wie oben dargestellt.

  3. Erstellung eines Organigramms

    Angelehnt an die Aufgabenverteilung in der Vorstandsarbeit wird ein Organigramm für den Verein erstellt. Das Organigramm ist eine grafische Darstellung, die beschreibt, wer für welche Aufgaben zuständig ist.

  4. Zuständigkeitsordnung für operative Aufgaben

    In einer Zuständigkeitsordnung wird geregelt, wie die operativen Aufgaben zu erledigen sind.



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