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  • 17. Juli. 2023
  • hfischer
  • 8

Für gemeinnützige Vereine sind Spenden eine wichtige und sehr willkommene Einnahmequelle. Der Vorteil: Weder der Spender noch der Verein müssen diese versteuern. Wenn Ihr im Verein finanzielle Unterstützung bekommt, wird Euch oft die Frage gestellt: „Erhalte ich dafür auch eine Spendenquittung?“. Der Spender kann mithilfe der Spendenbescheinigung von der steuerlichen Absetzbarkeit seiner Spende profitieren. Seid aber sehr genau, wenn es um eine Spendenquittung oder Spendenbescheinigung geht (die übrigens ganz offiziell als Zuwendungsbestätigung bezeichnet wird), denn es gibt einige wichtige Dinge zu beachten. Was genau ihr zum Thema Spendenbescheinigungen erstellen wissen solltet, erklären wir Euch in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Spendenbescheinigungen erstellen im Verein – das solltet Ihr wissen

Die Spendenquittung ist ein Dokument, das dem Spender ermöglicht, seine Spende in seiner Steuererklärung abzusetzen. Für Spendenbescheinigungen gelten strenge Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen. Für die Richtigkeit der Spendenbescheinigung haftet der Verein. Generell dürfen Spendenbescheinigungen nur von Vereinen ausgestellt werden, die als gemeinnützige Organisationen vom Finanzamt anerkannt wurden. Die Anerkennung Eures Vereins könnt Ihr mit dem Freistellungsbescheid, den Ihr vom Finanzamt erhalten habt, belegen.

Da es sich bei der Zuwendungsbestätigung um ein offizielles Dokument handelt, muss es von einer Person unterschrieben werden, die durch Eure Satzung legitimiert ist. Normalerweise sind dies die Vorstandsmitglieder oder der Kassenwart.

HINWEIS

Die Unterschrift per Hand ist für das Ausstellen der Spendenbescheinigung nicht zwingend notwendig. In der Regel ist eine gedruckte Version der eingescannten Unterschrift ausreichend.

Als Spende werden nur Zuwendungen anerkannt, für die der Spender keine Gegenleistung erhalten hat. Erhält der Geber eine Gegenleistung, handelt es sich um Sponsor-Einnahmen. „Schenkt“ Euch etwa ein Geschäftsmann Geld, um Euren Verein zu unterstützen, kann ihm bedenkenlos eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Schaltet er aber in Eurer Vereinszeitung eine Anzeige, handelt es sich um Sponsoring. Dann erhält er eine Rechnung vom Verein. Die Kosten der Anzeige können als Betriebsausgabe direkt abgesetzt werden.

Der Aufbau einer Spendenbescheinigung

Der Aufbau einer Spendenbescheinigung

Die Spender sind darauf angewiesen, dass sie von Euch als Verein eine korrekt ausgefüllte Spendenbescheinigung erhalten, um diese für steuerlich vorteilhafte Zwecke nutzen zu können. Beim Erstellen der Spendenbescheinigung sollte der Verein daher grundsätzlich die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Muster verwenden. Die Finanzministerien der Bundesländer geben genaue Kriterien vor, je nach Spendenart und Spender müssen unterschiedliche Daten eingetragen werden.

Die wichtigsten Angaben in einer Spendenbescheinigung sind jedoch immer folgende:

  • Name und Vorname des Spenders
  • Adresse des Spenders
  • Datum der Spende
  • Betrag bzw. Wert der Spende
  • Datum und Aktenzeichen des Freistellungsbescheids
TIPP

Wenn Ihr als Verein häufig und regelmäßig Spenden erhaltet, kann das Ausfüllen von Spendenbescheinigungen einiges an Zeit kosten. Mit unserer Online-Vereinsverwaltung WISO MeinVerein Web könnt Ihr Eure Spendenbescheinigungen ganz automatisch erstellen, nachdem die Einnahme als Spende verbucht wurde. So müsst Ihr nicht mehr drauf achten, ob Ihr die Zuwendungsbestätigung auch ordnungsgemäß ausgefüllt habt und alle Spender diese erhalten haben, sondern könnt Euch wieder den schönen Dingen des Vereinslebens widmen. Testet jetzt WISO MeinVerein Web 14 Tage kostenlos und erstellt Eure Spendenbescheinigung in nur wenigen Sekunden.

Klein- und Großspenden

Spendenbescheinigungen erstellen: Die Klein- und Großspendenregelung

Das Spendenrecht für gemeinnützige Vereine, Verbände und andere Organisationen unterscheidet zwischen Kleinspenden und Großspenden. Diese Differenzierung ist unter anderem wichtig bei der Erstellung der Steuererklärung.

Die Kleinspendenregelung: Spenden bis 300 Euro

Für sogenannte „Kleinspenden“ – bis maximal 300,00 € – müsst Ihr keine Spendenquittung ausstellen. Hier reicht dem Finanzamt als Nachweis ein Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug). Außerdem benötigt Euer Spender einen vereinfachten Beleg des Vereins. Den kann Euer Verein auch auf die Durchschrift des Überweisungsträgers oder auf dem am Überweisungsträger anhängenden Abschnitt drucken lassen.

Der Beleg muss die folgenden Angaben enthalten:

  • den steuerbegünstigten Zweck,
  • Angaben über die Freistellung des Vereins von der Körperschaftsteuer,
  • Angaben, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

In der Buchungsbestätigung muss erfasst werden:

  • Namen und Kontonummern des Auftraggebers und des Empfängers,
  • gespendeter Betrag und
  • Buchungstag.

Die Großspendenregelung

Übersteigt die Spende den Betrag von 300 Euro, benötigt der Spender eine vom Verein ausgestellte Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Hierbei solltet Ihr unbedingt darauf achten, dass Ihr als Verein die Spendenbescheinigung korrekt ausfüllt. Grundsätzlich müsst Ihr als Verein die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Muster verwenden, denn die Finanzministerien der Bundesländer, geben genaue Richtlinien vor und stellen passende Vorlagen zur Verfügung, die Ihr als Verein nur ausfüllen müsst. Je nach Spendenart werden verschiedene Mustervorlagen unterschieden.  

Info

Insbesondere bei regelmäßigen Großspenden kostet das Verbuchen von Spenden und das Ausfüllen von Spendenbescheinigungen sehr viel Zeit. Mit unserer Online-Vereinsverwaltung WISO MeinVerein Web könnt Ihr Euch diese Zeit sparen und Eure Spendenbescheinigungen ganz automatisch erstellen, nachdem die Einnahme als Spende verbucht wurde. Testet jetzt WISO MeinVerein Web 14 Tage kostenlos und erstellt Eure Spendenbescheinigung in nur wenigen Sekunden.

Mitgliedsbeiträge als Spende

Mitgliedsbeiträge als Spende verbuchen

Sicher fragen die Mitglieder Eures Vereins auch an, ob sie für den Mitgliedsbeitrag eine Spendenquittung erhalten können. Leider ist das in den meisten Fällen nicht möglich. Da der Spende keine Leistung gegenüberstehen darf, der Verein aber seinen Mitgliedern Leistungen zumindest anbietet, handelt es sich beim Mitgliedsbeitrag um keine Spende. Wann für einen Mitgliedsbeitrag unter Umständen dennoch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

Sammelbestätigungen

Sammelbestätigungen erstellen

Nichts ist für Euren Verein schöner, wenn Mitmenschen häufig oder gar regelmäßig spenden. Hierfür könnt Ihr auch eine Sammelbestätigung ausstellen. Auf der Zuwendungsbestätigung für Mehrfachspender müsst Ihr aber die einzelnen Spenden mit dem Tag der Spende und dem Betrag aufführen. Wenn der Platz reicht, auf der Rückseite, sonst in einer Anlage, die Ihr an die Spendenquittung klammert.

TIPP

Mit WISO MeinVerein Web könnt Ihr ganz einfach regelmäßige Spenden erstellen und diese bei Euren Spendern automatisiert abbuchen. In welchem Rhythmus und mit welchem Betrag, könnt Ihr dabei individuell festlegen. Wie Ihr als Verein ganz einfach Spenden sammeln könnt, erklären wir Euch hier nochmal ausführlich.

Die Spendenarten

Die Spendenarten im Überblick

Für Euren Verein stehen natürlich die Geldspenden im Vordergrund. Sie tragen dazu bei, dass Euer Verein mit einem ausgeglichenen Haushalt arbeiten kann. Doch es gibt noch eine Reihe anderer Spenden, die wir hier kurz vorstellen:

Die Sachspenden

Bei Sachspenden ergibt sich oft das Problem, den Wert der Sachspende zu ermitteln. Hierfür solltet Ihr auf jeden Fall Belege für das Finanzamt sichern (z. B.  Ausdrucke von entsprechenden Angeboten im Internet). Diese Belege heftet Ihr an die Durchschrift oder Kopie der Spendenquittung.

Die Aufwandsspende

Um eine Aufwandsspende handelt es sich, wenn ein Vereinsmitglied auf die Erstattung der von ihm entstandenen Kosten verzichtet (z. B. Fahrtkosten, Bürokosten, Übernachtungen usw., solange sie zum Nutzen des Vereins entstanden sind). Der Verzicht kann als Spende anerkannt werden, wenn der Erstattungsanspruch durch Vertrag, Satzung oder Vorstandsbeschluss legitimiert ist und das Mitglied nach Entstehen des Anspruchs freiwillig darauf verzichtet. Euer Verein muss nachweisen können, dass die Ansprüche des Mitglieds befriedigt werden können, wenn es nicht verzichtet. Außerdem gilt die Regelung nicht für erbrachte Arbeitsleistungen oder der Nutzung von Wirtschaftsgütern. Die entstandenen Ansprüche müssen auf jeden Fall genau dokumentiert werden.

Die Vergütungssspende

Eine Vergütungsspende liegt vor, wenn eine Person, die laut schriftlicher Vereinbarung einen Anspruch auf Vergütung hat, auf die sie freiwillig verzichtet.  Die Vergütungs-Vereinbarung muss vor Beginn der Tätigkeit geschlossen werden.

Haftung bei falsch ausgestellten Spendenbescheinigungen

Haftung bei falsch ausgestellten Spendenbescheinigungen oder unzulässiger Spendenverwendung

Es kommt immer wieder vor, dass man Euch als „Freundschaftsdienst“ um eine – nicht gerechtfertigte – Spendenquittung bittet. Hier gibt es nur einen Rat: „Finger weg!“. Denn unrechtmäßig ausgestellte Spendenbescheinigungen können für Euren Verein schlimme Konsequenzen haben, die im Extremfall bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können.

Der Spender verwendet die Spendenquittung als Beleg gegenüber dem Finanzamt. Er kann darauf vertrauen, dass Euer Verein diese Zuwendungsbestätigung vorschriftsmäßig erstellt. Sollte die Spendenbescheinigung beim Finanzamt nicht anerkannt werden, hat dies im Normalfall für den Steuerzahler keine negativen Folgen. Für die Richtigkeit einer Spendenquittung haftet der Verein.

Euer Verein haftet für die korrekte Ausfertigung der Spendenquittung und dafür, dass die Spende ausschließlich für die in der Zuwendungsbestätigung genannten Zwecke verwandt wird. Wird hiergegen verstoßen, haftet Euer Verein gegenüber dem Finanzamt für die entgangenen Steuern.

Für entgangene Einkommens- oder Körperschaftsteuern verlangt der Fiskus grundsätzlich 30 % der Spendensumme. Ist dem Staat auch noch Gewerbesteuer entgangen, kommen noch einmal 15 % der Spendensumme hinzu. Wie viel Steuern dem Staat wirklich entgangen sind, spielt hierbei keine Rolle.

ACHTUNG

Bei falsch ausgestellten Spendenbescheinigungen haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen und das kann teuer werden!

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Spendenbescheinigungen erstellen

Was ist eine Spende?

Eine Spende ist eine Zuwendung an Euren Verein, für den keine Gegenleistung erbracht wird. Der Spendende kann vom Verein eine Spendenbescheinigung erhalten, mit der er die Spende steuerlich absetzen kann?

Kann man für einen Mitgliedsbeitrag eine Spendenbescheinigung ausstellen?

Nein – normalerweise gibt es für den Mitgliedsbeitrag keine Spendenbescheinigung.

Wann ist der Mitgliedsbeitrag eine Spende?

Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch mit einem Leistungsangebot verbunden ist, wird ein Mitgliedsbeitrag nur in seltenen Fällen zu einer Spende, für die eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Auf Landesebene gibt es Listen von Vereinen, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Bei diesen Vereinen kann der Mitgliedsbeitrag als Spende anerkannt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.

Welcher Spendenbetrag ist absetzbar?

Grundsätzlich sind alle Spenden unabhängig von ihrer Höhe absetzbar, wenn sie an eine gemeinnützige Organisation gespendet wurden und per Spendenbescheinigung belegt werden können. Bis 300,00 € gilt ein vereinfachtes Verfahren, bei dem der Zahlungsnachweis als Beleg anerkannt wird.

Wann darf ein Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen?

Spendenquittungen dürfen nur Körperschaften (dazu gehören auch Vereine) ausstellen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Die Gemeinnützigkeit wird durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts belegt. Diese Vereine können Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wenn sie Zuwendungen erhalten, für die sie keine Gegenleistung erbringen.

Ab welchem Betrag muss eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden?

Für Spenden über 300,00 € sind Spendenquittungen nach amtlichem Muster vorgeschrieben.

Wer darf eine Spendenbescheinigung ausstellen?

Eine Spendenquittung muss von Personen unterschrieben werden, die laut Satzung den Verein nach außen vertreten. Dies sind normalerweise die Vorstandsmitglieder oder auch der Kassenwart.

Wann ist eine Spendenbescheinigung notwendig?

Die Zuwendungsbestätigung benötigt der Spender für seine Einkommensteuererklärung. Sie ist der Beleg, dass er eine Spende geleistet hat, die von der Steuer abgesetzt werden kann.

Wie funktioniert die elektronische Spendenbescheinigung im Verein?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Spendenquittung auch elektronisch zu erstellen. Die wohl einfachste Lösung findet Ihr in WISO MeinVerein.

Müssen Spendenbescheinigungen aufbewahrt werden?

Jede Zuwendung an Euren Verein muss dokumentiert werden. Die Nachweise – normalerweise die Kopie der Zuwendungsbestätigung – muss mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Bei elektronisch übermittelten Spendenbescheinigungen müssen die Unterlagen mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden.

Was muss eine Spendenbescheinigung beinhalten?

Das Bundesministerium für Finanzen schreibt vor, welche Angaben in welcher Form in der Spendenquittung zu finden sein müssen. Auch kleinste Abweichungen von den vorgeschriebenen Mustern können dazu führen, dass die Zuwendungsbestätigung nicht anerkannt wird.

Was ist eine Sammelbestätigung?

Für Spender, die häufig oder regelmäßig spenden, können die einzelnen Spenden in einer Sammelbestätigung zusammengefasst werden. Hierzu müsst Ihr das Datum und den Betrag aller einzelnen Spenden aufführen. Die Liste kann auf die Rückseite der Spendenbescheinigung geschrieben werden. Reicht der Platz nicht, müsst Ihr die Übersicht an die Zuwendungsbestätigung tackern. In der Zuwendungsbestätigung wird die Gesamtsumme aller Spenden bestätigt.

Wie stelle ich eine Spendenbescheinigung aus?

Eine Spendenquittung muss immer dem amtlich vorgeschriebenen Muster entsprechen und von einer durch die Satzung hierfür legitimierten Person (meist Vereinsvorstand oder Kassenwart) unterschrieben werden.

Kann ich eine Spendenbescheinigung auch rückwirkend erstellen?

Grundsätzlich kann eine Spendenquittung auch rückwirkend ausgestellt werden. Es ist aber im Sinne des Spenders, dass er die Bescheinigung möglichst umgehend erhält, damit er sie bei seiner nächsten Einkommensteuererklärung absetzen kann.

Fazit

Spendenbescheinigungen erstellen im Verein: Unser Fazit

Spendenbescheinigungen stellen einen Beleg für den Spender dar, mit der er seine Steuerlast senken kann. Da ist es kein Wunder, dass das Finanzamt hier sehr genau ist. Ist die Spendenquittung nicht korrekt, haftet der Verein und muss dafür zwischen 30 und 45 % an den Fiskus abführen. Darum müsst Ihr die Vorschriften genau beachten. Vor allem sollten niemals „Gefälligkeits-Spendenquittungen“ ausgestellt werden.

Spendenbescheinigungen erstellen mit WISO MeinVerein Web

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  • keine Zahlungsdaten notwendig


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8 Kommentare

    • Stefan
    • 8
    • 07:36 Uhr am 05. Februar. 2021

    Hallo, ich bin gerade dabei mich mit der Oberfläche vertraut zu machen. Im Bereich Belege kann ich Rechnungen und Ausgaben erstellen aber keine Einnahmen bzw. Spenden verbuchen? Habe ich nur etwas übersehen oder ist das noch in Arbeit? Viele ...

    Hallo,
    ich bin gerade dabei mich mit der Oberfläche vertraut zu machen.
    Im Bereich Belege kann ich Rechnungen und Ausgaben erstellen aber keine Einnahmen bzw. Spenden verbuchen?
    Habe ich nur etwas übersehen oder ist das noch in Arbeit?

    Viele Grüße
    Stefan

    • cmeckel
    • 14:11 Uhr am 10. Februar. 2021

    Hallo Stefan,

    Einnahmen und Spenden kannst Du natürlich auch verbuchen. Am einfachsten machst Du das im Banking Bereich über einen positiven Eintrag (Einnahme) auf dem Bargeldkonto oder der Kasse. Wichtig zu beachten ist dabei, dass beim Erstellen des dazugehörigen Belegs als Belegtyp „Spende“ ausgewählt werden muss, um anschließend eine Spendenbescheinigung erstellen zu können.

    Wie der ganze Prozess abläuft, haben wir hier nochmal detailliert erläutert: https://www.buhl.de/meinverein/service-web/storylane/#ie7cbzf3if0o

    Bei weiteren Fragen melde Dich gerne zurück
    Dein WISO MeinVerein Team

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    • Josef Zirnbauer
    • 8
    • 21:43 Uhr am 30. Dezember. 2020

    Hallo, das würde mich auch freuen. Momentan ist das noch sehr rudimentär. Verbesserungsvorschläge: - Mitglieder könnten auf Basis Kontakt/Kontoverbindung automatisch als Zuwender mit vollst. Adresse erkannt werden - Sammelbestätigungen: Mitgliedsbeiträge/Geldspende ...

    Hallo,

    das würde mich auch freuen. Momentan ist das noch sehr rudimentär.
    Verbesserungsvorschläge:
    – Mitglieder könnten auf Basis Kontakt/Kontoverbindung automatisch als Zuwender mit vollst. Adresse erkannt werden
    – Sammelbestätigungen: Mitgliedsbeiträge/Geldspende könnte auf Basis der Buchungkategorie erkannt werden
    – das Unterschriftsdatum könnte zutreffend mit Erstelldatum vorbelegt werden
    – die Formularfeldinhalte könnten richtig belegt werden, sodass ein „Aktualisieren“ die Werte erhält
    – es könnten aktuelle Word-Formate optional eingesetzt werden

    LG
    Sepp

    • cmeckel
    • 12:14 Uhr am 19. Juli. 2023

    Hallo Sepp,

    vielen Dank für Deinen Input. Viele Deiner Punkte kannst Du bereits jetzt schon umsetzen, ich möchte Dir jedoch gerne zu jedem Wunsch ein Feedback geben:

    Mitglieder könnten auf Basis Kontakt/Kontoverbindung automatisch als Zuwender mit vollst. Adresse erkannt werden
    ➡️ Die Verknüpfung erfolgt in WISO MeinVerein Web aktuell noch manuell, anhand des Profils zieht sich unsere Vereinssoftware jedoch die benötigten Daten.

    Sammelbestätigungen: Mitgliedsbeiträge/Geldspende könnte auf Basis der Buchungkategorie erkannt werden
    ➡️ Sammelbestätigungen sind leider aktuell noch nicht möglich. Da dieser Wunsch jedoch von einigen Kunden bereits kam, steht er bereits auf der Agenda unserer Entwicklung. Wann Sammelbestätigungen dann möglich sind, kann ich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret benennen. Über unseren WISO MeinVerein Newsletter und unsere Updateseite wirst Du jedoch über alle neuen Releases informiert.

    das Unterschriftsdatum könnte zutreffend mit Erstelldatum vorbelegt werden
    ➡️ Das Unterschriftsdatum ist immer das Datum, zu dem die Zuwendungsbescheinigung in der Anwendung erstellt wird.

    die Formularfeldinhalte könnten richtig belegt werden, sodass ein „Aktualisieren“ die Werte erhält
    ➡️ werden Mitgliedsdaten in WISO MeinVerein Web aktualisiert und eine neue Zuwendungsbescheinigung heruntergeladen, zieht sich die Anwendung automatisch die aktualisierten Daten.

    es könnten aktuelle Word-Formate optional eingesetzt werden
    ➡️ Da wir in unserer Vereinssoftware mit Excel-Schnittstellen arbeiten, ist das Word-Format aktuell für uns nicht umsetzbar. Möchtest Du das Word Format nutzen, um die Spendenbescheinigung zusätzlich zu individualisieren? Die Spendenbescheinigung muss rechtliche Vorgaben erfüllen, wie wir es bereits oben im Beitrag erklärt haben. Nur wenn wir Euch die Spendenbescheinigung als PDF-Dokument bereitstellen, können wir sicher sein, dass diese Regularien auch von allen erfüllt werden. So seid Ihr immer auf der sicheren Seite was Eure Spendenbescheinigungen angeht 🙂

    Bei weiteren Fragen melde Dich gerne bei uns zurück.
    Dein WISO MeinVerein Team

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    • Oliver Manhart
    • 8
    • 11:03 Uhr am 17. November. 2020

    Sehr geehrte Damen und Herren, die Funktion fehlt leider in der Online Version MEINVEREIN. Ist dieses in naher Zukunft geplant? Freue mich über ein Feedback

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Funktion fehlt leider in der Online Version MEINVEREIN.
    Ist dieses in naher Zukunft geplant?

    Freue mich über ein Feedback

    • cmeckel
    • 08:28 Uhr am 19. Juli. 2023

    Hallo Oliver Manhart,
    in unserer Online-Vereinssoftware WISO MeinVerein Web können Sie neben Mitgliedsbeiträgen auch Spenden anlegen und diese automatisiert abbuchen und abrechnen. Erstellen Sie so ganz einfach regelmäßige Spenden ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Sie können beispielsweise festlegen in welchem Rhythmus diese anfallen und wann diese abgerechnet werden sollen. In unserem Banking-Bereich können Sie dann fällige und anstehende Spenden bzw. Beiträge einsehen und diese abrechnen. Sobald den Spenden eine Buchung auf Ihrem Konto zugeordnet wurde, können Sie zudem Spendenbescheinigungen erstellen und versenden. Wie Sie mit unserer Vereinsverwaltung Spenden sammeln und bescheinigen, haben wir hier nochmal genauer erläutert.
    Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne.

    Ihr WISO MeinVerein Team

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    • Olaf Panz
    • 8
    • 21:11 Uhr am 15. Juli. 2018

    Nette Funktion, hilft aber nicht bei 30+ Mitgliedern, die alle anstatt eines festgelegten Beitrags eine monatliche Spende tätigen. Freikirchen sind häufig so organisisert. Für uns wäre eine Funktion wichtig, die am Ende des Jahres einen Serienbrief ...

    Nette Funktion, hilft aber nicht bei 30+ Mitgliedern, die alle anstatt eines festgelegten Beitrags eine monatliche Spende tätigen. Freikirchen sind häufig so organisisert. Für uns wäre eine Funktion wichtig, die am Ende des Jahres einen Serienbrief mit Sammelbestätigungen für alle Spender auf einmal ausgibt.

    • cmeckel
    • 08:24 Uhr am 19. Juli. 2023

    Hallo Olaf Panz,
    in unserer Online-Vereinssoftware WISO MeinVerein Web können Sie neben Mitgliedsbeiträgen auch Spenden anlegen und diese automatisiert abbuchen und abrechnen. Erstellen Sie ganz einfach regelmäßige Spenden ganz nach Ihren Bedürfnissen. Sie können beispielsweise festlegen in welchem Rhythmus diese anfallen und wann diese abgerechnet werden sollen. In unserem Banking-Bereich können Sie dann fällige und anstehende Spenden bzw. Beiträge einsehen und diese abrechnen. Sobald den Spenden eine Buchung auf Ihrem Konto zugeordnet wurde, können Sie zudem Spendenbescheinigungen erstellen und versenden.
    Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne.

    Ihr WISO MeinVerein Team

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