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  • 22. Februar. 2022
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Heute beginnen wir eine Serie, in der wir euch „Fördertöpfe“ vorstellen. Mal Unterstützer, die fast jeder kennt, aber auch kaum bekannte Stiftungen, Zuschuss-Geber und Förderpreise. Der Schwer-punkt werden neben der Vorstellung der förderungsfähigen Projekte Hinweise sein, wie man die Förderung beantragen kann. Mit einer der bekanntesten Unterstützung-Organisationen starten wir: die Aktion Mensch.


Die Aktion Mensch

Klar, bei der „Aktion Mensch“ denken die meisten zunächst an die Lotterie. Doch wer steckt eigentlich dahinter – und welche Projekte können von der Aktion Mensch e. V. gefördert werden? Gegründet wurde das Aktionsbündnis vom Fernsehjournalisten Hans Mohl. Mohl war damals bekannt durch das „Gesundheitsmagazin Praxis“, das er 30 Jahre lang präsentierte. Er gründete die Aktion im Oktober 1964 vor dem Hintergrund der Contergan-Katastrophe unter dem Namen „Aktion Sorgenkind“.

In der Aktion Mensch haben sich neben dem ZDF die sechs Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband und Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland zusammengeschlossen. Das Aktionsbündnis finanziert sich über die bereits angesprochene Lotterie. Die Werbung für die Lotterie fand unter anderem durch die damals noch sehr beliebten „Samstagabend Shows“ statt, die äußerst erfolgreich waren („Vergissmeinnicht“ mit Peter Frankenfeld, „3 × 9“ und „Der große Preis“ mit Wim Thoelke).

Ab März 2000 wurde aus der „Aktion Sorgenkind“ die „Aktion Mensch“. Damit dokumentierte die Aktion auch ihre inhaltliche Neuausrichtung. Der Paradigmenwechsel wurde bereits 1995 eingeleitet durch den Slogan „Ich will kein Mitleid, ich will Respekt“ eingeleitet. Der Slogan steht für eine veränderte Sichtweise von Menschen mit Behinderung. Behinderte Mitmenschen stehen treten als selbstbewusste Akteure auf, die einen Umgang auf Augenhöhe fordern und deren Fähigkeiten im Vordergrund stehen.

Was fördert die Aktion Mensch?

Die Aktion Mensch fördert Aktivitäten der unterschiedlichsten Art, die die Lebensbedingungen für behinderte Mitmenschen, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen helfen. Projekte sind förderungsfähig, wenn sie den zuvor genannten Personengruppen die Teilhabe und Inklusion in den unterschiedlichsten Lebensbereichen (Arbeit, Freizeit, Wohnen, Mobilität, Bildung usw.) ermöglichen oder dazu beitragen.

Aufgrund der (inzwischen wieder) hohen Erträge aus der Lotterie können Monat für Monat bis zu 1000 soziale Projekte gefördert werden. Entscheidend ist das Projekt und nicht die Größe des Projektverantwortlichen Vereins. Eine ersten Schnellcheck für euer Projekt könnt ihr direkt auf der Internetseite der Aktion Mensch vornehmen.

Wie hoch sind die Fördermittel

Die Aktion Mensch unterscheidet drei verschiedene Fördergruppe:

ProjektgrößeFörderhöheEuer Eigenanteil
Kleine Projektebis 5.000 EuroKein Eigenanteil erforderlich
Mittlere Projektebis 50.000 EuroZwischen 5 und 60 %
Große Projektebis 350.000 EuroZwischen 10 und 60 %


Da die Aktion Mensch in den unterschiedlichsten Bereichen Projekte fördert, findet ihr auf der Internetseite der Aktion einen Förderfinder, der euch hilft, herauszufinden, welche Fördermöglichkeiten für euer Projekt bestehen.

Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich erfüllt ihr als gemeinnütziger, eingetragener Verein mit Sitz in Deutschland die Voraussetzungen, um gefördert zu werden.

Für die Förderung gelten die folgenden Grundsätze:

  • Das Projekt darf erst begonnen werden, nachdem ein Antrag gestellt wurde.
  • Alle Projekte müssen auch für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar sein.
  • Bevor die Förderung durch die Aktion Mensch greift, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um öffentliche Mittel zu erhalten.
  • Euer Projekt wird nicht gefördert, wenn ihr bereits Mittel einer anderen bundesweit tätigen Soziallotterie oder eines staatlichen Lotterie- oder Sportwetten-Veranstalters erhalten.
  • Er erhalte die Förderung in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss kann entweder prozentual zu den Gesamtkosten oder als Pauschale gewährt werden.
  • Je nach Förderprogramm müsst ihr einen Eigenanteil aufbringen.
  • Gegenüber öffentlichen Zuschuss-Gebern müsst ihr den Zuschuss der Aktion Mensch als Eigenmittel angeben.
  • Entstehen höhere Kosten, als bei der Antragstellung veranschlagt, müsst ihr diese selbst tragen.
  • Die Zuschüsse sind zweckgebunden und müssen im Rahmen des Projekts wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.
  • Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse muss von euch nachgewiesen werden. Nicht verbrauchte Zuschussgelder müssen zurückgezahlt werden.

Wie kann man eine Förderung beantragen?

Um eine Förderung zu erhalten, müsst ihr zunächst das passende Förderangebot aussuchen. Hierfür nutzt ihr den Förderfinder. Danach registriert ihr euch im Antragssystem der Aktion Mensch und stellt dort euer Antrag. Nehmt euch bei der Antragstellung genügend Zeit, um alle Fragen umfassend zu beantworten. Fasst euch aber dabei so kurz wie möglich. Sollten noch Fragen offen sein, wird sich die Aktion Mensch bei euch melden.

Im nächsten Schritt wird dann euer Antrag von einem Antragsberater der Aktion Mensch geprüft. Die geprüften Anträge werden dann einem vorbereitenden Ausschuss vorgelegt. Danach wird der Antrag mit der Stellungnahme des vorbereitenden Ausschusses dem Kuratorium der Aktion Mensch zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Wird euer Vorhaben gefördert, bekommt ihr einen entsprechenden Bescheid und die Auszahlung der Fördersumme wird vorgenommen. Eine Ablehnung sollte euch nicht entmutigen. Das heißt nicht, dass andere Anträge von euch automatisch abgelehnt würden.



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