Fragen zu WISO MeinVerein? Wir helfen Euch gerne weiter! Hier Klicken

Die sogenannten Ausländervereine sind Vereine, bei denen der Vorstand oder die Mitglieder mindestens zum überwiegenden Teil aus ausländischen Mitbürgern bestehen.

Wichtig: Handelt es sich bei den Vereins- oder Vorstandsmitgliedern um Bürger der Europäischen Union, wird der Verein nicht als Ausländerverein eingestuft (§ 14 VereinsG – Vereinsgesetz)

Auch ein Verein, der von ausländischen Mitbürgern aus einem Nicht-EU-Land gegründet wurde, ist ein Ausländerverein. Das gilt selbst dann, wenn der Vorstand überwiegend oder komplett mit deutschen Staatsangehörigen besetzt ist.

Nach § 14 Abs. 2 kann ein Ausländerverein verboten werden, wenn er …

  1. … die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.
  2. … den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft.
  3. … Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind.
  4. … Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll.
  5. … Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen.

Statt eines Verbots des Vereins kann auch ein Betätigungsverbot erlassen werden. Das Betätigungsverbot verbietet entweder bestimmte Handlungen oder aber die Tätigkeit bestimmter Personen im Verein.


Du hast noch Fragen oder Anregungen?



Jetzt loslegen!

Jetzt alle Funktionen unverbindlich für 14 Tage testen

  • Alle Funktionen (inkl. Finanzmodul)
  • Unbegrenzte Mitgliederanzahl
  • Keine automatische Verlängerung
  • Keine Zahlungsdaten notwendig


Sicheres Arbeiten mit WISO MeinVerein

DSGVO Siegel

DSGVO konform

MeinVerein Web ist für die da­ten­schutz­kon­for­me Nutzung nach DSGVO ausgelegt. Ihr schließt mit der Re­­gis­trier­ung einen Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag (AVV) ab. Bei Account­lö­schung werden Eure Vereinsdaten vollständig gelöscht. In der An­wen­dung sorgen ein Login sowie die Bestimmung von Zugriffsrechten für Datenschutz.

Software hosted in Germany

Eure Daten werden auf den mehrfach ge­schütz­ten Servern am Hauptsitz der Buhl Data Service GmbH in Deutsch­land gesichert. Das VdS-Zertifikat bestätigt, dass sich das Unter­neh­men orga­nisatorisch, technisch und prä­ven­tiv auf An­griffs­sze­na­rien vor­be­rei­tet hat und über passende Prozesse und Schutz­maß­nah­men verfügt.

Lizenziertes Banking

Ihr arbeitet in MeinVerein Web mit dem li­zen­zier­ten buhl:Bank­ing. Dieses wurde als sicherer Kon­to­in­for­ma­ti­ons­- (KID) und Zah­lungs­aus­lö­se­dienst (ZAD) von der BaFin zertifiziert. Damit erfüllt das in­te­grier­te Banking die offizielle Zu­las­sung für PSD2-konforme Bankingdienste und höchste Standards.

Software as a Service (SaaS)

MeinVerein Web ist eine Anwendung, die über jeden Webbrowser oder mobil über die MeinVerein App aufrufbar ist. Dabei setzen wir auf mo­dern­ste Ver­schlüs­se­lungs­tech­nik (AES256) und legen höch­sten Wert auf Schutz vor Cyber­at­ta­cken und Ha­cker­an­grif­fen. Eure Daten sind damit vor dem Zugriff Dritter abgesichert.