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Wenn euer Verein auch Baumaßnahmen durchführt, solltet ihr euch vom beauftragten Unternehmen eine Freistellungsbescheinigung vorlegen lassen. Diese Bescheinigung entbindet euch von der Verpflichtung, die sogenannte Bauabzugssteuer an das Finanzamt abzuführen.

Die Bauabzugsteuer wurde bereits 2002 eingeführt, um die Schwarzarbeit im Baugewerbe einzudämmen. Der Auftraggeber hat von der Rechnung des Auftragnehmers 15 % einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. An den Auftragnehmer werden also nur 85 % der Rechnung überwiesen.

Ihr solltet als Verein darauf achten, dass nur Unternehmer beauftragt werden, die eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können. Liegt diese nicht vor und ihr führt die 15 % nicht ans Finanzamt ab, kann dies zu hohen Bußgeldern führen. Im Extremfall kann es sogar zu Haftstrafen gegen den Vorstand kommen.


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