Doppelmitgliedschaft
Vereinswissen
Natürlich kann man auch mehreren Vereinen angehören. Das ist keine Seltenheit. In den meisten Fällen ist das auch kein Problem. Allerdings gibt es Fälle, in denen ihr stutzig sein solltet. Leider versuchen immer wieder politische Gruppierungen die Vereine zu unterwandern und dadurch in ein bestimmtes politisches Lager zu ziehen. Doch ihr könnt euch dagegen wehren (dazu später mehr).
Es kommt aber auch vor, dass Mitglieder eines Vereins eine Doppelmitgliedschaft besitzen und sich dessen gar nicht bewusst sind. Wenn euer Verein einem Verband angeschlossen ist, können die Mitglieder automatisch auch Mitglieder im Verein sein.
Auch für euren Verein kann es zu einer Doppelmitgliedschaft kommen. Das ist gerade im sportlichen Bereich fast immer der Fall. Die Spitzenverbände verlangen in ihren Satzungen als Aufnahmevoraussetzung, dass der Verein auch Mitglied im jeweiligen Landessportbund ist. Da der Landessportbund auch Mitglied des Spitzenverbandes ist, wird ein Verein also Mitglied in beiden Vereinen, wenn auch die Mitgliedsrechte im Spitzenverein faktisch nur indirekt über den Landesverband wahrgenommen werden können.
Vorsicht vor Unterwanderung
Schon seit einiger Zeit versuchen politische Gruppierungen Vereine zu „unterwandern“. Sie treten Vereinen bei und engagieren sich vermeintlich sehr stark für die Sache des Vereins. Ihr Ziel ist es aber, Positionen zu erreichen – beispielsweise in den Vorstand gewählt zu werden – um dann ihre politischen Ziele über diesen Kanal zu kommunizieren.
Das ist für jeden Verein gefährlich. Einerseits kann durch die Unterwanderung das Image des Vereins beschädigt, wenn nicht gar zerstört werden. Denn meist sind es Gruppierungen, die am äußeren Rand der politischen Landschaft angesiedelt sind, die diese Strategie anwenden. Letztlich kann dies aber auch im Extremfall zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen, weil die Selbstlosigkeit des Vereins angezweifelt wird.
Allerdings besteht hier ein Problem: Wie erfährt man von der Mitgliedschaft in anderen – militanten oder extremistischen – Vereinen? Eine entsprechende Frage im Aufnahmeantrag ist aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Wenn der Interessent an einer Mitgliedschaft bereits öffentlich für bestimmte Organisationen aufgetreten ist, erfährt man schnell, woher der Wind weht. Doch nicht selten setzen diese Organisationen bewusst eher „unbekannte“ Mitglieder ein.
Darum solltet ihr euch über die Satzung absichern. Hier sollte ein Passus vorgesehen werden, der die Neutralität präzisiert. Eine solche Klausel könnte beispielsweise lauten:
„Der [Vereinsname] fördert den Sport auch unter dem Gesichtspunkt der Völkerverständigung und als Bindeglied zwischen den Nationen, Kulturen, Religionen und sozialen Gruppen. Er ist sowohl politisch als auch religiös neutral. Er bekennt sich in seinem gesamten Handeln und Auftreten zu einer humanistischen und demokratischen Weltanschauung. Menschen, gleich welchen Alters, bietet der Verein eine sportliche Heimat. Dies geschieht unabhängig vom Geschlecht, der Abstammung, der Hautfarbe, der Herkunft, dem Glauben, der sozialen Stellung oder der sexuellen Identität. Mitglieder, die sich zu diesen Grundsätzen nicht bekenne beziehungsweise nachweislich diese Grundsätze außerhalb des Vereins nicht vertreten, werden aus dem Verein ausgeschlossen.“
Wichtig: Achtet darauf, dass die in der Satzung für einen Ausschluss festgelegten Regularien eingehalten werden, damit der Ausschluss im Nachhinein nicht angegriffen werden kann.
Wenn schon vor dem Antrag auf Aufnahme bekannt ist, dass der Interessent von seiner Gesinnung oder Einstellung nicht zum Verein passt, ist die Lage einfach: Nehmt ihn nicht auf. Ihr müsst zwar jedem die Möglichkeit geben, dem Verein beizutreten. Das heißt aber nicht, dass ihr jeden aufnehmen müsst. Das Gremium, das über eine Aufnahme entscheidet – wahrscheinlich wird das bei euch der Vorstand sein – kann es ablehnen, einen Bewerber aufzunehmen. Es muss diese Entscheidung auch nicht begründen.
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