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Im Rahmen der Mitgliederversammlung erklären die Mitglieder deines Vereins, dass sie die Arbeit des Vorstands im Sinne des Vereins und der bestehenden Gesetze für korrekt halten. Diesen Vorgang nennt man Entlastung.

Die Entlastung muss in der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung als eigener Tagesordnungspunkt aufgeführt werden. Damit die Mitglieder eine Entscheidung fällen können, muss die Entlastung immer hinter den Rechenschaftsberichten und den Berichten der Kassenprüfer erfolgen.

Die Entlastung ist eine sehr wichtige Entscheidung. Nach der Entlastung kann der Verein gegenüber dem entlasteten Vorstandsmitglied grundsätzlich keine Schadenersatzansprüche mehr geltend machen. Allerdings gilt die Entlastung nur für Tatsachen, die den Mitgliedern bekannt sind. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Rechenschaftsberichte vollständig sind. Nur so kann eine umfassende Entlastung erfolgen.

Die Entlastung kann für jedes einzelne Vorstandsmitglied erteilt oder eben auch verweigert werden. Auch eine Entlastung aller Vorstandsmitglieder ist möglich – es sei denn, die Satzung schreibt etwas anderes vor. Die Entlastung erfolgt, wenn die Satzung nichts anderes vorsieht, mit einfacher Stimmenmehrheit. Dein Vorstand wird also entlastet, wenn mindestens eine Stimme mehr dafür gestimmt hat, als dagegen. Enthaltungen spielen keine Rolle. Die Vorstandsmitglieder sind dabei nicht stimmberechtigt. Einen Rechtsanspruch auf Entlastung haben die Vorstandsmitglieder nicht.


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