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Ein Förderverein kann eine interessante Finanzierungsmöglichkeit für deinen Verein werden. Vereinfacht gesagt konzentriert sich der Förderverein darauf deinen Verein finanziell und materiell zu unterstützen. Dabei handelt es sich aber um zwei eigenständige Vereine, so dass sich daraus eine Reihe Vorteile ergeben:

  • Förder- und Hauptverein können die 35.000 Euro Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nutzen, so dass insgesamt steuerfreie Einkünfte von bis zu 70.000 Euro möglich werden.
  • Beide Vereine können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz in Anspruch nehmen. Beide Vereine bleiben also von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € (bis 2019 17.500 €) eingenommen haben und im laufenden Jahr keine höheren Umsätze als maximal 50.000 € erwarten.
  • Der Förderverein nimmt dem Hauptverein die Betreuung von Sponsoren und Spendern ab – der Hauptverein kann sich voll auf die satzungsgemäßen Aufgaben konzentrieren.
  • Als eigenständige Körperschaft kann der Förderverein auch Honorarkräfte einstellen. Auch dadurch wird dem Vorstand des Hauptvereins eine Menge Arbeit abgenommen.

Eine tolle Sache also. Aber gerade die Finanzämter haben ein sehr genaues Auge auf die Fördervereine – und es gibt eine Reihe von Spielregeln, die man einhalten muss.

Spendensammelverein

Bei den Fördervereinen unterscheidet man zwischen den Spendensammelvereinen und wirtschaftlich tätige Fördervereine. Wie der Name schon sagt, beschränkt sich der Spendensammelverein darauf, für den Hauptverein Spenden zu sammeln, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen zu beschaffen, ohne dabei wirtschaftlich tätig zu werden. Das Vermögen des Vereins stellt er dann dem Hauptverein zur Verfügung. Zum Vermögen gehören auch die Mitgliedsbeiträge.

Wirtschaftlich tätiger Förderverein

Die steuerlichen Vorteile (siehe oben) voll ausschöpfen kann aber nur ein Förderverein, der einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Hier kann von beiden Vereinen sowohl die Besteuerungsfreigrenze von 35.000, als auch die Kleinunternehmerregelung genutzt werden.

Vorsicht – Gemeinnützigkeitsfalle:

Die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürfen aber nicht höher sein, als die Einnahmen im ideellen Bereich des Fördervereins, denn sonst verliert der Verein die Gemeinnützigkeit. Eine Ausnahmeregel gibt es allerdings: Der Förderverein darf im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mehr einnehmen als im ideellen Bereich, wenn

  • die Einnahmen im ideellen Bereich mehr als 10 % der Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausmachen und
  • die gemeinnützige Tätigkeit zeitlich überwiegt.

In diesem Fall prüft das Finanzamt genau und verlangt einen Nachweis über die Zeiten, die für gemeinnützige Tätigkeiten aufgewandt wurden. Bei der Prüfung wird normalerweise ein Zeitraum von bis zu drei Jahren herangezogen.

Wichtig: Der Förderverein muss seine Einnahmen dem Hauptverein mindestens einmal im Jahr zuwenden.

Was macht dein Verein mit dem Geld?

Dein Verein darf die Gelder, die er vom Förderverein erhält nur für die steuerbegünstigten Zwecke des Vereins verwenden. Werden diese Zuwendungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwandt, führt das für deinen Verein zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

Wichtig: Da die Zuwendungen des Fördervereins zweckgebunden für die Satzungszwecke eingesetzt werden müssen, sind sie steuerfrei.

Das muss vor der Gründung klar sein

Die zentrale Frage, die sich ein Förderverein stellen muss, ist, was er fördern will. Grundsätzlich kann ein Förderverein auch bestimmte Aufgaben fördern, ohne sich an einen Verein zu binden. Wir gehen hier aber immer davon aus, dass der Förderverein euren Verein unterstützen will. Der Förderverein kann

  • den gesamten Verein oder
  • Abteilungen des Vereins (z. B. Jugendabteilung) oder
  • Einzelmaßnahmen des Vereins

Finanziell unterstützen.

Daran schließt sich die Frage an, ob man einen reinen Spendensammelverein oder einen Förderverein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb errichten will. Diese Entscheidung bestimmt dann auch, welche Einnahmequellen für den Förderverein infrage kommen.

So gründet man den Förderverein

Wie wird ein Förderverein gemeinnützig?

Grundsätzlich ist ein Förderverein ein Verein wie jeder andere auch. Auch seine Gründung läuft wie die Gründung eines normalen Vereins ab. Er wird wie jeder Verein gegründet und ins Vereinsregister eingetragen. Es muss eine Gründungsversammlung stattfinden, bei der eine Satzung verabschiedet und ein Vorstand gewählt wird. Danach muss der Vorstand die Vereinsanmeldung vornehmen und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen.

Die Satzung des Fördervereins unterscheidet sich im Großen und Ganzen nicht vor der eines klassischen Vereins. Nur in zwei Bereichen heißt es aufpassen: Beim Vereinszweck und bei der Mittelverwendung.

Die Abgabenordnung (AO) schreibt grundsätzlich vor, dass ein gemeinnütziger Verein seine gemeinnützigen Aufgaben „unmittelbar“ also direkt erfüllen muss (§ 57 AO). Der Förderverein übt aber selbst keine gemeinnützigen Aufgaben aus, sondern unterstützt andere, die diese Aufgaben wahrnehmen.  Doch hier greift eine Sonderregelung nach § 58 AO. Danach kann – vereinfacht ausgedrückt – der Förderverein als gemeinnützig anerkannt werden, wenn er mit allen Mitteln, die er einnimmt, den Hauptverein unterstützt.

In der Satzung muss deshalb klar erkennbar sein, dass die Mittel des Vereins durch Unterstützung des Hauptvereins indirekt gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Die Formulierung könnte dann beispielsweise so aussehen:

Vereinszweck ist die Förderung [Hier Zweck(e) einfügen, wie sie im § 52 Abs. 2 aufgeführt sind] nach § 52 Abs. 2 Nr. [Ziffer einfügen]. Der Vereinszweck wird verfolgt durch die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke des gemeinnützig anerkannten  [Name des zu fördernden Vereins]. Der [Name des zu fördernden Vereins] verfolgt als Vereinszweck die Förderung der/des [hier alle Satzungszwecke aus der Satzung des zu fördernden Vereins übernehmen].


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