Haftung des Vorstands
Vereinswissen
Grundsätzlich gilt für den Vorstand das Gleiche, wie für alle Mitglieder: So lange du deine Vorstandsarbeit ordentlich machst, haftet der Verein als „juristische Person“, da du in seinem Auftrag handelst. Allerdings gibt es hier eine Reihe von Fallstricken, die du beachten musst.
Wichtig: In diesem Artikel gehen wir davon aus, dass dein Vorstand ehrenamtlich tätig ist oder in der Satzung geregelt ist, dass er ehrenamtlich tätig ist und maximal 720 Euro im Jahr vom Verein bezieht. Bei einem hauptamtlichen Vorstand ist die Haftung anders geregelt.
Haftung des Vorstands im Innenverhältnis
Grundvoraussetzung, dass der Verein für seinen Vorstand haftet ist, dass dein Vorstand seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt. (Lies hierzu auch das Kapitel Vorstand.) Wenn du die Wahl zum Vorstand annimmst, hast du dich hierzu verpflichtet. Kommst du diesen Aufgaben schuldhaft nicht nach, musst du für den entstehenden Schaden haften.
Beispiel: Du schaffst Materialien für den Verein an, weil das Angebot besonders günstig war. Dabei gibst du aber mehr Geld aus, als du nach der Satzung ohne Beschluss der Mitgliederversammlung eigentlich ausgeben durftest. Auf der nächsten Mitgliederversammlung passiert es dann: Die Mitglieder sind nicht bereit, die Anschaffung nachträglich zu genehmigen. Nun musst du für den ausgegebenen Betrag selbst aufkommen.
Allerdings kann jeder mal Fehler machen. Deshalb wird die Haftung auch auf Fälle begrenzt, bei denen du nachweislich grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz gehandelt hast. Ob du so gehandelt hast, muss man dir beweisen. (§ 31a BGB). Damit ist der Vorstand im Innenverhältnis abgesichert.
Haftung des Vorstands im Außenverhältnis
Grundsätzlich gilt, dass ein durch ein Vorstandsmitglied Geschädigter Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzensgeld usw.) gegen den Verein und gegen das Mitglied geltend machen kann. Wenn aber der Vorstand im Auftrage beziehungsweise im Sinne des Verein gehandelt hat und weder grob fahrlässig noch vorsätzlich den Schaden herbeigeführt hat, kann das Vorstandsmitglied die Befreiung von der Haftung vom Verein verlangen (§ 31b BGB). Allerdings gilt diese Regelung zunächst nur im Innenverhältnis.
Wichtig: Der Anspruch des Geschädigten bleibt auch gegenüber dem Vorstandsmitglied erhalten. Verein und Vorstand haften dann gesamtschuldnerisch. Kann der Verein die Forderungen nicht erfüllen, kann der Geschädigte auch auf das verursachende Vereinsmitglied zurückgreifen.
Was aber, wenn der Vorstand grob fahrlässig gehandelt hat (was schneller passieren kann, als man denkt)? Dann kann der Vorstand nur von der Haftung freigestellt werden, wenn dies ausdrücklich in der Satzung vereinbart wurde. Eine weitergehende Haftungsfreistellung als die gesetzliche ist erlaubt (Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15.11.2015 (12 W 1845/15). Eine Freistellung bei vorsätzlichem Handeln ist natürlich ausgeschlossen.
Die Entlastung durch die Mitgliederversammlung
In den meisten Vereinen wird die Entlastung des Vorstandes während der Mitgliederversammlung mehr oder weniger als Pflichtübung angesehen. Doch sie ist von fundamentaler Bedeutung für den Vorstand. Ist der Vorstand entlastet, bedeutet dies, dass der Verein gegenüber den Vorstandsmitgliedern keine Forderungen mehr geltend machen kann (lies hierzu auch das Kapitel Entlastung des Vorstands). Der Vorstand wird damit faktisch aus der Haftung gegenüber dem Verein entlassen.
Steuern und Sozialabgaben Vorrang
Auch wenn es noch so schmerzhaft ist: Dein Verein sollte darauf achten, dass Steuern und Sozialabgaben immer pünktlich bezahlt werden. Werden diese Forderungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, gilt dies immer als grobe Fahrlässigkeit, die zu Lasten des Vorstandsmitgliedes geht.
Wichtig: Die Vorstandsmitglieder haben eine Kontrollpflicht gegeneinander. Man könnte also den anderen Vorständen vorwerfen, sie hätten den Schatzmeister nicht ausreichend kontrolliert – und auch sie mit in die Haftung nehmen.
Der Verein ist pleite
Leider kommt es immer wieder vor, dass ein sich Verein derart überschuldet, dass er zahlungsunfähig ist. Zahlungsunfähig ist dein Verein, „wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.“ (§ 17 Abs. 2, 1. Satz Insolvenzordnung – INSO). Dann muss dein Verein sofort handeln und einen Insolvenzantrag stellen. Denn bei der Zahlungsunfähigkeit versteht der Staat keinen Spaß. Wenn der Vorstand den Insolvenzantrag unter Missachtung seiner Sorgfaltspflicht „verschleppt“, also zu spät stellt, haftet er mit seinem privaten Vermögen für alle Zahlungsausfälle, die durch den verspäteten Insolvenzantrag entstehen. Wurden beispielsweise Bestellungen ausgelöst, als der Vorstand bereits von der Zahlungsunfähigkeit wusste, muss er sie aus eigener Tasche bezahlen. Dem Thema Insolvenz haben wir einen eigenen Lexikoneintrag gewidmet.
Du hast noch Fragen oder Anregungen?

Sicheres Arbeiten mit WISO MeinVerein
DSGVO konform
MeinVerein Web ist für die datenschutzkonforme Nutzung nach DSGVO ausgelegt. Ihr schließt mit der Registrierung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Bei Accountlöschung werden Eure Vereinsdaten vollständig gelöscht. In der Anwendung sorgen ein Login sowie die Bestimmung von Zugriffsrechten für Datenschutz.
Software hosted in Germany
Eure Daten werden auf den mehrfach geschützten Servern am Hauptsitz der Buhl Data Service GmbH in Deutschland gesichert. Das VdS-Zertifikat bestätigt, dass sich das Unternehmen organisatorisch, technisch und präventiv auf Angriffsszenarien vorbereitet hat und über passende Prozesse und Schutzmaßnahmen verfügt.
Lizenziertes Banking
Ihr arbeitet in MeinVerein Web mit dem lizenzierten buhl:Banking. Dieses wurde als sicherer Kontoinformations- (KID) und Zahlungsauslösedienst (ZAD) von der BaFin zertifiziert. Damit erfüllt das integrierte Banking die offizielle Zulassung für PSD2-konforme Bankingdienste und höchste Standards.
Software as a Service (SaaS)
MeinVerein Web ist eine Anwendung, die über jeden Webbrowser oder mobil über die MeinVerein App aufrufbar ist. Dabei setzen wir auf modernste Verschlüsselungstechnik (AES256) und legen höchsten Wert auf Schutz vor Cyberattacken und Hackerangriffen. Eure Daten sind damit vor dem Zugriff Dritter abgesichert.