Honorarvertrag
Vereinswissen
Wenn in deinem Verein die Mitarbeiter benötigt werden, die aus der Vereinskasse bezahlt werden müssen, ist die Beschäftigung im Namen eines Honorarvertrages für euch eigentlich die beste Lösung. Leider ist ein Honorarvertrag aber an Bedingungen geknüpft, die nicht immer gegeben sind.
Ein Honorarvertrag kann nur mit Mitarbeitern geschlossen werden, die nicht als Arbeitnehmer eingestuft werden können. Grundsätzlich erkennt man den klassischen Arbeitnehmer daran, dass er bezüglich seiner Arbeitszeit, den Arbeitsort und der Art der Erledigung seiner Arbeit an die Weisungen des Arbeitgebers (in unserem Falle also euer Verein) gebunden ist. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht den Unterschied der Beschäftigung von Arbeitnehmern bzw. selbstständig tätigen auf Honorarvertrags-Basis.
Arbeitnehmer | Selbstständiger auf Honorarvertragsbasis |
Arbeitszeit wird vom Arbeitgeber bestimmt Tätigkeit in dem vom Arbeitgeber festgelegten Räumen Arbeitsmaterial wird vom Arbeitgeber gestellt Grundsätzlich an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden | Arbeitszeit und -ort wird selbstbestimmt Übernahme des unternehmerischen Risikos Wird auf Rechnung im eigenen Namen tätig Für mehrere Auftraggeber tätig |
Abschluss eines Arbeitsvertrages | Abschluss eines Honorarvertrages |
Arbeitgeber übernimmt die Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge | Selbstständige ist für die Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eigenverantwortlich |
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mindesturlaub, Kündigungsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitslosengeld | Lediglich Anspruch auf sein Honorar. |
Wichtig: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Mitarbeiter der einen Honorarvertrag euren Verein hat, als Arbeitnehmer eingestuft werden müsste, ist der Verein verpflichtet, die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen!
Mit einem Honorarvertrag habt ihr also einen Mitarbeiter nicht fest angestellt. Er erhält lediglich das im Vertrag vereinbarte Honorar. Für Steuern und Sozialversicherung ist der Mitarbeiter selbst verantwortlich.
Das Honorar für den Mitarbeiter handelt euer Vorstand mit dem Mitarbeiter aus. Im Honorarvertrag sollten zumindest die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
- Name, Anschrift, Kontaktdaten der Vertragspartner (euer Verein als Auftraggeber und der Mitarbeiter als Auftragnehmer)
- Vertragsbeginn und -ende
- Beschreibung der vereinbarten Leistung
- Honorargestaltung (Stunden Honorar oder Festhonorar, inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer, eventuell zusätzliche Nebenkosten für Fahrten und Unterkunft usw.)
- Vereinbarung, wie der Auftragnehmer den Auftraggeber über den Fortgang der Arbeiten zu informieren hat
- Vereinbarung über etwaige Kündigung des Vertrages
Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort
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