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Bei Wahlen, beispielsweise während der Mitgliederversammlungen, entscheidet die Mehrheit. Soweit so gut – aber es gibt verschiedene Arten von Mehrheiten, die man kennen sollte.

  • Einfache Mehrheit: Entscheidend ist die Anzahl der abgegebenen Stimmen. Die abgegebenen Ja-Stimmen müssen mehr sein, als die abgegebenen Nein-Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen spielen keine Rolle.
  • Absolute Mehrheit: Hier muss mindestens die Hälfte der Mitglieder plus eine Stimme für einen Antrag stimmen, um diesen durchzusetzen. Als Basis zur Berechnung der absoluten Mehrheit können neben der Zahl aller stimmberechtigten Mitglieder auch andere Varianten angewandt werden. So kann auch ein Beschluss mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder der Stimmberechtigten gefasst werden.
  • Relative Mehrheit: Bei der relativen Mehrheit ist beispielsweise eine Person gewählt, wenn sie die meisten Stimmen auf sich vereint, ohne dabei die Stimmen von über der Hälfte der Mitglieder erreicht zu haben. Sowohl die Anzahl der Stimmberechtigten als auch die Anzahl der Anwesenden spielen keine Rolle.
  • Einfache Zweidrittelmehrheit: Zur Verabschiedung eines Beschlusses muss der Antrag mindestens Zweidrittel der abgegebenen Stimmen erreichen.

Qualifizierte Zweidrittelmehrheit: Der Antrag muss von mindestens Zweidrittel aller Mitglieder befürwortet werden.


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