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  • 05. Januar. 2021
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Um deinen Verein ins Vereinsregister eintragen zu können, muss er einen Namen haben (§ 57 BGB). Aber der Name deines Vereins hat nicht nur eine juristische Bedeutung. Er ist auch notwendig, um ihn eindeutig zuzuordnen und hat auch eine gewisse Werbewirkung. Darum solltet ihr schon vor der Gründungsversammlung klären, welchen Namen euer Verein haben soll.

Bei der Namensvergabe kannst du deiner Phantasie grundsätzlich freien Lauf lassen. Der Name muss nicht zwingend erkennen lassen, womit der Verein sich befasst. Auch Fantasienamen sind erlaubt. Selbst ein Name in einer Fremdsprach ist zulässig – solange er in lateinischer Schrift abgefasst wird. Ein Name der beispielsweise in kyrillisch geschrieben wird, würde also vom Registergericht abgelehnt werden.

Wichtig: So schön auch dein Fantasiename für den Verein ist – er sollte doch dem Außenstehenden signalisieren, worum es in deinem Verein geht. Das erleichtert auch später die Werbung und Kommunikation über den Verein. 

Obwohl du weitgehend frei bei der Namensfindung vorgehen darfst, gibt es doch einige Punkte, die du beachten musst:

  • Jeder Verein darf nur einen Namen führen. Unterabteilungen des Vereins dürfen also nicht unter einem anderen Namen auftreten, können aber einen Abteilungsnamen führen (Beispiel: Bambini-Bären der SG 05 Musterstadt). Der Abteilungsname wird nicht ins Vereinsregister eingetragen.
  • Der Vereinsname darf keine fremden Namensrechte verletzen. Ein Verein, der im gleichen Ort den gleichen Namen führt, kann verlangen, dass ihr euren Namen ändert und im Extremfall sogar Schadenersatz verlangen. Das Registergericht prüft übrigens nicht, ob euer Name die Rechte eines anderen Vereins verletzt.
    Wichtig: Der Namensschutz gilt nicht nur für eingetragene Vereine. Deshalb wird dieser Schutz auch nicht erst durch eine Eintragung wirksam. Er gilt ab der Nutzung des Namens.
  • Dein Verein darf nicht den gleichen Namen führen, wie ein anderer Verein am gleichen Ort oder in der gleichen Gemeinde. Die Namen müssen für Außenstehende klar unterscheidbar sein (§ 57 BGB). Der Name darf aber mit einem Namen übereinstimmen, den ein anderer Verein an einem anderen Ort führt. Es ist aber auch in eurem Interesse, dass euer Vereinsname im gesamten Einzugsgebiet einmalig ist.
  • Der Name darf nicht irreführend sein (Namenswahrheit). So darf sich ein Verein, der keine Bildungsangebote macht nicht als „Akademie“ bezeichnen. Der Zusatz einer Jahreszahl – auch in verkürzter Form – muss im Zusammenhang mit dem Verein stehen. Ein Verein der beispielsweise 2006 gegründet wurde dürfte sich „Musterverein 2006“ oder auch „Musterverein 06“ nennen.  Werden Berufe im Namen genannt, müssen die Mitglieder zumindest zum überwiegenden Teil diesem Berufsstand angehören (z. B. „Verein der Maurer Musterstadt“).

Wenn der Name abgelehnt wird

Wenn der Name eures Vereins nicht die Anforderungen erfüllt, wird das Registergericht eine Eintragung ablehnen. Hierüber werdet ihr dann informiert und habt die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts mit einer Beschwerde vorzugehen oder aber einen neuen Namen zu suchen, was in den meisten Fällen die bessere Lösung sein dürfte.

Wichtig: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass euer Vereinsname mangelhaft ist, wird der gesamte Verein aus dem Registergericht gelöscht und muss faktisch wieder neu mit einem anderen Namen gegründet werden.

Namensänderung

Ist der Verein mit einem zulässigen Namen im Vereinsregister eingetragen, kann die Mitgliederversammlung jederzeit in einer Sitzung die Änderung des Namens beschließen. Dann muss die Satzung entsprechend geändert werden. Wurde eine Namensänderung durchgeführt, darf der vorherige Name nicht mehr benutzt werden.

Namensrechte deines Vereins

So, wie dein Verein nicht die Namensrechte anderer verletzen darf, gilt das natürlich auch umgekehrt. Geschützt wird

  • der gesamte Name
  • Teile des Namens, wenn diese Hinweise auf den Verein geben
  • Abkürzungen, wenn diese als Bezeichnung landläufig bekannt sind (Beispiel: Die Sportgemeinschaft Musterstadt 05 ist auch bekannt unter der Abkürzung SG 05 Musterstadt).
  • Grafische Elemente wie Emblem, Wappen oder ähnliches
  • Der Name der Internetseite (Domainname)


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