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  • 12. September. 2022
  • adickel
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Gemeinnützige Vereine in Rheinland-Pfalz erhalten oder erhielten in den letzten Wochen ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärung. Die Ämter prüfen normalerweise die Vereine alle drei Jahre – wenn keine anderen Gründe für eine frühere Prüfung sprechen.  Geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen noch gegeben sind.

Diese Formulare müsst Ihr ausfüllen

Für die Prüfung müsst Ihr die Vordrucke „KSt 1“ (Körperschaftsteuererklärung) und die „Anlage Gem“ (Formular zur Steuerbefreiung von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen) ausfüllen und mit Kopien der Kassen-, Tätigkeits- oder Geschäftsberichte einreichen.

Steuererklärung abgeben – Nicht alle Vereine!

Normalerweise erfolgt die Prüfung alle drei Jahre. Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen zum gleichen Zeitpunkt endet, sind nicht alle Vereine von der Prüfung betroffen. Dennoch kann es sein, dass Ihr ein Schreiben des Finanzamtes bekommt, das über die Abgabepflicht informiert.

Abgabe der Steuererklärung bis Ende Oktober

Die Abgabe muss – wenn Ihr keinen Steuerberater habt – bis zum 31.10.2022 erfolgen. Wenn Ihr triftige Gründe habt, die eine Einhaltung des Termins verhindern, könnt Ihr eine Fristverlängerung beantragen. Ob dem Wunsch entsprochen wird, entscheidet das für Euch zuständige Finanzamt. Wenn Ihr wirklich echte Gründe habt, sind die Ämter meist sehr entgegenkommend.

Elektronische Abgabe über Elster

Ihr erhaltet keine Formulare in Papierform, da die Erklärung online vorgenommen werden muss. Hierfür steht das Portal www.elster.de zur Verfügung. Wenn Euer Verein dort noch nicht registriert ist, müsst Ihr die Registrierung vornehmen, um dann die Steuererklärung vorzunehmen. Die Kopien der Kassen-, Tätigkeits- oder Geschäftsberichte müsst Ihr allerdings in Papierform einreichen.

Tipp: Zur Anmeldung auf Elster.de und zur Abgabe der Steuererklärung hat das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz einen ausführlichen Leitfaden erstellt.

Vereinfachung bei geringen Einnahmen

Habt Ihr im Prüfungszeitraum nur geringe Einnahmen erzielt (insbesondere steuerpflichtige Umsätze von weniger als 22.000 EUR pro Jahr), kann eine vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung erfolgen.

Hierzu müsst Ihr das Formular „Gem 1 – Anlage“  (Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung) zusätzlich zu den Erklärungen „KSt 1“ und „Anlage Gem“ einreichen. Diesen Vordruck findet Ihr hier. Das PDF-Dokument könnt Ihr online ausfüllen und dann ausdrucken. Der Vordruck muss in Papierform mit den Geschäfts- und Tätigkeitsberichten eingereicht werden.

Sollte das Finanzamt weitere Unterlagen benötigen, wird es sich bei Euch melden.



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