Wann verjähren Mitgliedsbeiträge und wie kann man das verhindern?
Stell dir vor, du versäumst es, die Mitgliedsbeiträge einzutreiben. Dann stellst du plötzlich rückwirkend fest, wie dringend dein Verein diese Geldquelle benötigt hätte. Oh nein. Was nun?
Ärgerlicher geht es kaum.
Denn der Mitgliedsbeitrag ist die stabilste Einnahmequelle eines Vereines.
Sie ist auch dann beständig, wenn andere Geldgeber (zum Beispiel Sponsoren) wegbrechen und der Verein durch Misserfolge keine sonstigen Einnahmen erzielen kann.
Ich weiß, dass finanzielle Themen uns Vereinsverwaltern Bauchschmerzen bereiten.
Gerade dann, wenn man beruflich keine Berührungspunkte mit der Finanz- und Haushaltsplanung hat, ist dieser Bereich für viele Vereinsmanager die kniffligste Herausforderung der Vereinsführung.
Wer dann etwas zu nachlässig bei der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen vorgeht, der erlebt mit Sicherheit irgendwann den Moment, in dem folgender Gedanke durch den Kopf springt:
„Ups. Ich hab‘ schon wieder viel zu lange keine Beiträge mehr eingesammelt. Das muss ich dringend mal nachholen.“
Dazu sag ich dir:
Deine Mitglieder werden so gar nicht erfreut sein.
Beiträge im Nachhinein für bereits erhaltene und lange zurückliegende „Leistungen“ zu zahlen, macht keinen Spaß!
Da ist schlechte Stimmung vorprogrammiert.
Außerdem sollte man nie aus den Augen verlieren, dass Beiträge früher oder später verjähren. Denn dann lösen sich die Forderungen von selbst in Rauch auf und die möglichen Einnahmen sind für immer verloren.
Also schauen wir uns zuerst an:
Wann verjähren Mitgliedsbeiträge?
Wenn sich Vereinsmitglieder nicht an die Beitragsfälligkeiten halten und nicht zahlen gilt bei mehrjähriger Beitragssäumnis allgemeinrechtlich:
Die Verjährungsfrist beginnt in dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist.
Ein Beispiel:
Der Jahresbeitrag für den Turnverein ist zum Jahresbeginn 2017 fällig. Die Verjährungsfrist beginnt am 01.01.2018. Demnach ist der Anspruch auf die Beitragszahlung am 01.01.2021 verjährt.
Der Anspruch eines Vereinsmanagers sollte es jedoch sein, dass es erst gar nicht zur Verjährung eines Beitrages kommt.
Schließlich gehen dem Verein dadurch wertvolle Geldquellen durch die Lappen.
Die folgenden 3 Tipps sollen dir helfen, Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu erheben.
Wie du Mitgliedsbeiträge eintreibst, bevor sie verjähren
Tipp 1: Sorge für einen fairen und angemessenen Mitgliedsbeitrag
Völlig klar:
Wenn du mit der Summe deines zu erhebenden Mitgliedsbeitrages selbst nicht zufrieden bist, werden es deine Mitglieder erst recht nicht sein können.
Deshalb solltest du dir unbedingt intensive Gedanken um die Beitragsrechnung machen.
Eine ganz einfache Formel zur Beitragsrechnung, die wir dir im Artikel „Beitragsrechnung ist kein Hexenwerk – oder doch?“ verraten, gibt dir eine Hilfestellung für deinen ganz individuellen Vereinsbeitrag.
Und dann ist doch ganz logisch, dass deine Bauchschmerzen wesentlich schwächer sind, wenn du selbst von der Notwendigkeit des Mitgliedsbeitrages überzeugt bist.
Vermutlich wirst du dann auch mit einem ganz anderen Bewusstsein an das Thema herantreten.
Ein fairer Mitgliedsbeitrag ist also deine Grundlage, um aktiv zu verhindern, dass Mitgliedsbeiträge verjähren.
Denn ein gerechtfertigter und angemessener Mitgliedsbeitrag, der transparent kommuniziert wird, ist nicht nur Anreiz für deine Mitglieder, zu zahlen.
Er ermutigt dich auch dazu, dich aktiv und konsequent für eine fristgerechte Beitragszahlung einzusetzen!
Tipp 2: Erhebe Beiträge regelmäßig und transparent
Regelmäßigkeit ist wohl die wichtigste Grundregel für die Beitragserhebung.
Die Fälligkeiten und weitere Zahlungsbedingungen sollten in der Vereinssatzung geregelt sein.
An die Fälligkeiten der Beiträge sollten sich aber nicht nur die Mitglieder halten, die sich mit ihrem Vereinseintritt zur Zahlung verpflichten.
Auch der Vereinsvorstand bzw. du als Vereinsmanager solltest die Beiträge fristgerecht und transparent erheben.
Das bedeutet für die Praxis:
Gestalte die Beitragserhebung so, dass einer fristgerechten Entrichtung nichts mehr im Wege steht.
Barzahlungen sind aufwändig und mühsam. Deshalb schiebt man sie gerne auf.
Ein SEPA-Lastschriftverfahren erleichtert den Vorgang erheblich.
Tipp 3: Sorge für eine zeitliche Regelung bei Vereinsaustritten
Viele Vereinsmitglieder gehen davon aus, dass mit ihrem Vereinsaustritt auch die Zahlungspflicht zum Vereinsbeitrag erlischt.
Ob bei einem unterjährigen Austritt jedoch der volle Beitrag zu zahlen ist oder nicht, sollte ebenfalls in der Satzung geregelt sein.
Für den Vorstand bzw. die Vereinsmanager bedeutet das wiederum, schriftlich genau festzuhalten, wie es sich bei Vereinsaustritten mit der Beitragszahlung verhält.
Fazit:
Die Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche hinsichtlich des Mitgliedsbeitrages dauert 3 Jahre.
Damit es erst gar nicht dazu kommt, sollte man den Mitgliedsbeitrag fair und transparent gestalten und ihn in regelmäßigen Abständen erheben (z.B. jährlich oder einmal pro Quartal). Wichtig ist außerdem eine zeitliche Regelung in der Vereinssatzung, falls Mitglieder ihre Mitgliedschaft im Verein kündigen.
Hallo,
leider muss ich die Fristberechnung im Beispiel korrigieren:
Fristende wird im Beispiel mit 01.01.2021 angegeben. Gem. § 188 II BGB entspricht das Fristende dem Ereignistages, also am 31.12.2020 um 24Uhr.
Falls der 31.12.2020 ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein sollte, fällt gem. § 193 BGB das Fristende auf den nächsten Werktag. Die Angabe des Fristendes im Beispiel stimmt somit leider nicht.
Hallo Herr Amruni,
prima. Vielen Dank Ihnen für die Richtigstellung!
Herzliche Grüße,
Jessica Diehl
Hallo, wenn man unterjährig Vereinsmitglied wird, also noch 2 Monate im Jahr verbleiben. Ist es dann rechtens den vollen Beitrag zu zahlen und dieselben Pflichten zu haben, die sonst auf ein Jahr bemessen werden? Gibt es hier eine Regelung oder einen Usus?
Danke ansonsten für die guten Tipps!
Hallo Martin,
soweit ich weiß, kann das jeder Verein in seiner Satzung selbst festlegen, wie und wann Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind. Ob es „Usus“ ist, das so zu handhaben, wie ihr Verein es macht, weiß ich leider nicht. Vielleicht hilft ein Gespräch mit den Vorsitzenden, um herauszufinden, warumd er Verein so handelt?
Herzliche Grüße 🙂
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im August 2016 aus einem Verein ausgetreten ( zum 31.12.2016 )
Letzte Woche erhalte ich eine Rechnung über 3 offene Jahresbeiträge .
Müssen diese Rechnungen oder Zahlungserinnerungen nicht jährlich verschickt werden?
Da ich die Kündigung per Brief verschickt habe, gibt es leider keinen Nachweis!
Was kann ich jetzt tun ?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
Hallo Stephan, nun zur Verjährung ist eigentlich alles in dem Beitrag und den Kommentaren gesagt. Wenn Du gegen Ende 2019 noch die Rechnung für 2016 erhalten hast, ist diese wohl knapp fristgerecht bei Dir eingegangen. Was da dann noch (nach Kündigung) zu bezahlen ist, sollte die Satzung regeln, welcher Du ja bei Eintritt zugestimmt hast. Wie hier auch geschrieben, ist die Rechnungsstellung (so spät) wie bei Dir sicher nicht schön aber noch im Rahmen der Fristen. Wenn Beiträge über Dein Kündigungsdatum hinaus belastet werden, kommst Du in die Nachweispflicht zur Beendigung Deiner Mitgliedschaft. Persönlich angemerkt: ein wenig „blauäugig“, wenn Du die Kündigung einfach nur verschickst, ohne einen Nachweis bzw. eine Bestätigung für Dich zu erlangen. Zu anderen Kosten, welche Dir der Verein weiter belasten könnte, gelten wohl auch andere Fristen, die zu hinterfragen wären. Wenn Dir Mitgliedsbeiträge nach 2016 berechnet werden, solltest Du ein freundliches Gespräch zur Klärung suchen und ggf. erneut zum nächstmöglichen Zeitpunkt Deine Mitgliedschaft und alle anderen Optionen im Verein kündigen. Dabei natürlich eine schriftliche Bestätigung (incl. Beendigungszeitpunkt) fordern und am „Ball“ bleiben. Gruss Claus Kalweit
Hallo. Ich bin im Mai 2020 aus einem Verein ausgetreten. Und zwar hab ich den Eindruck, dass die Mitglieder dort absichtlich dumm gehalten werden. Ich hab den direkten Vergleich, da ich früher im selben Verein war und das Training 90 Minuten ging. Jetzt geht es 60 Minuten und inhaltlich ist es sehr viel weniger. Der Rest (was früher im Training enthalten war) wird in teuren Seminaren verkauft. Was mich aber letztendlich zur Kündigung bewogen hat, ist dass die Mitgliedsbeiträge in voller Höhe, während der Coronakrise abgezogen wurde. Ohne eine Info oder ähnliches. Es gab dort keine Trainingsmöglichkeit! Ich muss noch jetzt noch weitere 13 Monate volle Mitgliedsbeiträge bezahlen, was mich wirklich schockiert. Das zeigt mir, dass es letztendlich nur um Geld geht, das andere Verhalten ist alles oberflächlich um an die Euros der Mitglieder zu kommen. Ich hab noch nie so eine schlechte Erfahrung gemacht und werde vermutlich in keinem Verein mehr einen Vertrag unterschreiben. Ich lass es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen, deswegen nehme ich das als bittere Erfahrung mit.
Hallo Herr Calweit,
wie verhält es sich denn, wenn der Verein eine Einzugsermächtigung von mir hat und das Geld 4 Jahre nicht abbucht?
Beim Eintritt in den Verein bekam ich einen Chip mit dem ich die Räumlichkeiten hätte nutzen können. Als ich die Räumlichkeiten betreten wollte funktionierte der Chip nicht ich ging zum Empfang der Chip wurde geprüft und man sagte mir die Mitgliedschaft ist beendet. Okay dachte ich dann soll es nicht sein, lies den Chip liegen und ging. Das war im November 2015 im April bekam ich Post und man forderte den gesamten Beitrag der Letzen Jahre. Ich hilt das für einen blöden Scherz. Im Mai buchte man einfach 900,00 Euro bei mir ab . Das holte ich mir zurück . In der nächsten Woche gleich nochmal. Obwohl die Einzugsermächtigung gar nicht mehr gültig sein konnte da ja am 25.5.2018 alle ein neus Sepa Mandat einholen mussten vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ist so ein Verhalten korrekt?
MfG Petra
Hallo . Es geht bei mir nicht um die Jahresbeiträge,da diese immer zum 01.01 des Jahres von meinem Konto abgebucht werden ,es geht lediglich um nicht geleisteten Arbeitsdienst u. Clubdienst für das Jahr 2016/2017 Der Betrag beläuft sich auf 540€ was mir aber jetzt Oktober 2020 mitgeteilt wurde , und das auch nur weil ich persönlich danach gefragt habe . Ich wurde auch nie schriftlich aufgefordert den oben genannten Betrag zu zahlen. Meine Frage muss ich den Betrag jetzt überhaupt noch begleichen?
Also ich lege Mal los, ist ein komischer Fall.
Wir hatten im Juni 2020 ein Gespräch im Verein, der Vorwurf lautete Mobbing, meine Tochter an einer Vereinskollegin so dass das Kind nicht mehr ins Training und tanzen möchte und zudem die Schule gewechselt hat(Leistung und Verhalten ließen keine andere Möglichkeit zu), natürlich haben wir den Vorwurf zurück gewiesen, ohne Erfolg, alle Beweise von unserer Seite der Gegendarstellung wurden nicht akzeptiert, Schule von der Schweigepflicht entbunden wurden keine Infos seitens des Vereines eingeholt. 12 Mitglieder haben schriftlich bekundet was ich gesagt haben soll (merkwürdig, hat niemand mit mir gesprochen), Verein schriftlich aufgefordert mir die Kopien der Protokolle zukommen zu lassen, keine Antwort, am 15.6.2020 schriftliche fristlose Kündigung für alle Bereiche bekommen, unterschrieben vom sportlichen Leiter mit i.A.(keine Vollmacht vorgelegt) und 2. Vorstand. Darauf habe ich den Jahresbeitrag zurück gebucht, am 24.10.20 Abgabe der ganzen Uniformen (5 Stück), Kaution war damals 100€, während der Abgabe sprach ich unter Zeugen noch Mal mit dem 2.vorstand und es stellte sich heraus dass der Mobbing Vorwurf nur ein Vorwand war um die fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Gestern habe ich auf meinem Konto nur 68€ Rest Betrag des Vereines gehabt, ist es rechtens mir von der bezahlten Kaution dieses Geld abzuziehen?????
Zurück zu diesem Verein möchten wir nicht, aber die Mutter des anderen Kindes redet schlecht in anderen Vereinen über uns, so dass wir in keinem anderen Verein aufgenommen werden um Musik weiter zu spielen.
Polizei war ich schon, möchten aber nicht aktiv werden, da es sich um einen polizeilichen Namen handelt.
Was kann oder sollte ich jetzt tun.
Danke für die Info.
LG Brigitte