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  • 25. Juli. 2016
  • Administrator
  • 5

Vereinsmitglieder haben nicht nur Rechte. Sie haben auch Pflichten. Durch den Beitritt zum Verein erkennt ihr die bestehenden Regelungen eures Vereins an.

Wo sind diese niedergeschrieben? Euer persönliches Rechtsverhältnis ist durch das Gesetz, die Vereinssatzung und die laut Satzung vorgesehenen Vereinsordnungen geregelt.

Über die Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern.

Was sind eure Rechte und Pflichten als Mitglieder im Verein?

Eure Rechte als Mitglieder

Grundsätzlich habt ihr als Mitglieder in einem Verein einige Rechte. Diese gelten sofern sie nicht in der Satzung eingeschränkt oder ausgeschlossen sind. Dazu zählen:

  • Teilnahmerecht an der Mitgliedsversammlung: jedes Mitglied hat grundsätzlich das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen,
  • Abstimmungsrecht in der Mitgliedsversammlung: sofern es in der Satzung nicht ausgeschlossen ist, haben Vereinsmitglieder auch das Recht, in der Versammlung ihre Stimme abzugeben. Mitglieder haben somit auch ganz klar ein Stimmrecht. Wie es diesbezüglich bei passiven Mitgliedern aussieht, erklären wir dir in diesem Beitrag. 
  • Einberufungsrecht einer außerordentlichen Mitgliederversammlung: obwohl das Gesetz nicht zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlung unterscheidet, ist dieser Unterschied und genauere Spezifizierungen hierzu in vielen Vereinssatzungen festgehalten,
  • Informationsrecht gegenüber dem Vorstand: normalerweise muss bis zur Mitgliederversammlung gewartet werden, um Informationen vom Vorstand zu bekommen. Wenn ihr allerdings persönliches Interesse nachweisen könnt, habt ihr jederzeit das Recht auf Einsicht in die Bücher und Schriften,
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung: es ist in der Verfassung geregelt, dass jeder Bundesbürger des Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat. Somit kann jeder darüber bestimmen, was mit seinen persönlichen Daten passiert. In Bezug auf den Verein bedeutet dies, dass der Verein lediglich vereinsnotwendige Daten von euch verwenden darf. Darunter fallen beispielsweise die Adresse sowie Bankdaten, damit ihr angeschrieben werden könnt, Beiträge ordnungsgemäß erhoben und eure Zahlungen zugeordnet werden können. Das Weiteren habt ihr folglich das Recht auf Auskunft, vom Vorstand in Erfahrung zu bringen, welche persönlichen Daten von euch gespeichert wurden und was mit diesen passiert.
  • Recht auf Nutzung der Einrichtungen des Vereins: sofern nicht anders in der Satzung geregelt hat jedes Mitglied das Recht auf Nutzung der Einrichtungen seines Vereins.

 

Eure Pflichten als Mitglieder

Auch die Pflichten werden durch Gesetz und Satzung bestimmt. Was eure Pflichten als Vereinsmitglieder?

  • Entrichtung der Beitragsgebühr: der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge. Somit liegt es auf der Hand, dass grundsätzlich jedes Mitglied seinen Beitrag zu entrichten hat,
  • Zahlung von Umlagen: durch Umlagen werden Sonderbeiträge bezeichnet, die die regulären Beiträge ersetzen oder zusätzlich zu diesen zu zahlen sind. Sofern in der Vereinssatzung festgeschrieben, haben Mitglieder diese zu entrichten.
  • Zahlung von Benutzungsgebühren: sieht die Satzung eine Benutzungsgebühr für Vereinseigentum vor, so müsst ihr diese als Mitglieder entrichten.
  • Ableistung von kostenlosen Arbeitsstunden: beim Beitritt zu einem Verein verpflichtet ihr euch, dem Verein Arbeitsstunden kostenlos zur Verfügung zu stehen. Weitere Infos zum Thema kostenlose Arbeitsstunden findet ihr in diesem Beitrag.
  • Treuepflicht: ein Mitglied muss sich sowohl im Verein als auch außerhalb loyal verhalten und darf nicht gegen Vereinszwecke verstoßen.
  • Förderpflicht: als Mitglieder seid ihr dazu verpflichtet, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und zumindest Vereinsveranstaltungen zu besuchen oder je nach Verein Fortbildungen wahrzunehmen.

In unserer Infografik findest du die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder nochmal ganz übersichtlich dargestellt. Diese kannst du dir gerne auch abspeichern und auf Social Media teilen, damit deine Vereinsmitglieder gleich ganz genau Bescheid wissen.

Infografik: Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern gegenübergestellt.

Fazit

Als Vereinsmitglied habt ihr sowohl Rechte als auch Pflichten, die nicht nur per Gesetzt geregelt, sondern auch in der Vereinssatzung genauer spezifiziert sein können. Daher unser Tipp an euch: Macht euch vor Beitritt zum Verein damit vertraut, welche Rechte und Pflichten in der Satzung eures Vereins genauer spezifiziert sind.

In unserer Vereinlounge entsteht ein umfassender Ratgeber zum Thema „Mitgliedschaft im Verein“. Alles, was das Mitglied-Sein betrifft, wird dort behandelt. Schau doch mal rein und hol‘ dir die neusten Infos über deine Vereinsmitgliedschaft. 



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5 Kommentare

    • Karl Koppatz
    • 5
    • 19:45 Uhr am 21. Juli. 2021

    Was tun, wenn ein Kassier seiner Pflicht nicht nachkommt?

    Was tun, wenn ein Kassier seiner Pflicht nicht nachkommt?

    Antworten

    • Biberbach
    • 5
    • 14:03 Uhr am 17. Juni. 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte zu den passiven Mietgliedern unseres Gartenbauverins eine Frage. Haben die passiven Mitglieder ein Stimmrecht bei unserer anstehenden Mitgliderversammlung mit Neuwahl des Vorstands ? In unserer Satzung ist ...

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hätte zu den passiven Mietgliedern unseres Gartenbauverins eine Frage. Haben die passiven Mitglieder ein Stimmrecht bei unserer anstehenden Mitgliderversammlung mit Neuwahl des Vorstands ? In unserer Satzung ist das Stimmrecht der Mitglieder ( passiv oder aktiv ) nicht geregelt.
    Ich würde mich über eure Hilfe zu diesem Punkt sehr freuen.

    U.Biberbach

    • cgohlke
    • 11:15 Uhr am 22. Juni. 2021

    Guten Tag Herr Biberbach, leider dürfen wir vom MEINVEREIN Support keine Rechtsberatung geben. Ich kann aber gerne kurz aus meiner persönlichen Erfahrung berichten: Soweit nicht in der Satzung geregelt, hat jedes Mitglied ein Stimmrecht, egal ob aktiv oder passiv. Lassen Sie sich diesbezüglich aber bitte von einem Fachmann beraten.

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

    • Irene G.
    • 5
    • 12:22 Uhr am 29. Juli. 2016

    Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich das Recht auf Nutzung der Einrichtungen des Vereins? Hat das mit dem Vereinsrecht zu tun, oder ist das was Allgemeineres aus dem BGB?

    Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich das Recht auf Nutzung der Einrichtungen des Vereins? Hat das mit dem Vereinsrecht zu tun, oder ist das was Allgemeineres aus dem BGB?

    • Lena Kullmann
    • 09:38 Uhr am 01. August. 2016

    Hallo Irene,

    bei Beitritt zu einem Verein erwerben die Mitglieder oftmals sogenannte Vorteilsrechte, die beispielsweise die Nutzung von Vereinseinrichtung erlauben. Diese Vorteilsrechte ergeben sich aus der Vereinsmitgliedschaft selbst oder werden in der Satzung festgelegt.

    Hier noch ein kleiner Hinweis unsererseits: Das ist keine Rechtsberatung. Für Rechtsberatungen empfehlen wir, einen Anwalt zu konsultieren. Weiterführende Informationen können auch unter vereinsknowhow.de gefunden werden.

    1 Kommentar anzeigen

    Antworten

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