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  • 17. Februar. 2015
  • Administrator
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Neben den Mitgliedsbeiträgen haben viele Vereine ihre Mitglieder verpflichtet, auch aktive Arbeit zu leisten. Was aber tun, wenn diese Arbeitsleistung nicht erbracht wird? Kann man dann die dadurch entstehenden Kosten dem Mitglied auferlegen? Eine Frage, die sich bei den Vereinen immer häufiger stellt, weil die Bereitschaft zur Mitarbeit oftmals nachgelassen hat.

Kann man Mitglieder zur Kasse bitten, die keine aktive Arbeit leisten?

So ohne weiteres kannst Du Deine Mitglieder nicht zur Kasse bitten. Selbst wenn in der Satzung verankert ist, dass im Jahr eine Mindestzahl von Arbeitsstunden geleistet werden müssen, kannst Du bei Nichterfüllung keine Geldleistung als Ersatz verlangen. Dies geht nur dann, wenn das ausdrücklich in der Satzung vorgesehen ist.

Arbeitsstundenregelung in der Satzung

Vereine, die die Arbeitsstundenregelung anwenden, sollten auf jeden Fall eine entsprechende Regelung für nicht geleistete Arbeitsstunden in die Satzung aufnehmen.

Fehlt diese Regelung besteht so gut wie keine Möglichkeit, Sanktionen gegen Mitglieder zu verhängen, die ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen. Letztlich bliebe dann in diesem Fall nur noch der Ausschluss des Mitgliedes. Doch das ist letzten Endes nicht das angestrebte Ziel eines Vereinsvorstandes.

Will man die Arbeitsregelung neu in die Satzung aufnehmen, dürfte das schwer in der Mitgliederversammlung durchzusetzen sein. Darum solltest du dich gut darauf vorbereiten. So solltest du einige Fälle aus der Vergangenheit heranziehen und vorrechnen, wie viel Geld der Verein durch die Arbeitsleistung man hätte sparen können. Arbeitsleistung kann auch als Alternative zu einer Beitragserhöhung ins Spiel gebracht werden.

Wichtig: Werden Arbeitsstunden durch die Satzung vorgeschrieben, handelt es sich hierbei um eine andere Form des Beitrags. Daraus ergibt sich, dass die Mitglieder, die ihre Stunden ableisten dabei nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

aktive arbeit für den verein - wer nicht arbeitet muss zahlen?

Modelle für aktive Arbeit im Verein

Die Festlegung der Arbeitsstunden kann in verschiedenen Modellen festgelegt werden. Denkbar ist beispielsweise, dass

  • die Möglichkeit gegeben wird, dass für die Arbeitsstunden ein Satz festgelegt wird, der mit dem Beitrag verrechnet wird. Hier sollte aber in der Satzung auch geregelt werden, dass der Betrag verrechnet wird, aber zusätzlich geleistete Arbeitsstunden nicht ausbezahlt werden.
  • eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden vorgeschrieben wird und bei Nichtableistung pro nicht erbrachter Stunde ein bestimmter Geldbetrag fällig wird.

In der Praxis: Formulierungshilfe für die Satzung
Der entsprechende Satzungs-Passus bei einer Regelung von fest vorgeschriebenen Arbeitsstunden könnte folgendermaßen gestaltet werden:

Die Mitglieder müssen Beiträge zahlen und im Rahmen der Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen der Vereinsanlagen und -einrichtungen Arbeitsstunden erbringen. Die Ableistung der Arbeitsstunden wird zum Ende des Kalenderjahres geprüft. Für bis dahin nicht geleistete Arbeitsstunden hat das Mitglied pro nicht geleistete Stunde einen festgesetzten Stundensatz von XX€ an den Verein zu zahlen.

Die Anzahl der jährlich zu erbringenden Arbeitsleistung und der Stundensatz für nicht geleistete Arbeitsstunden wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss festgelegt. 

Bei Festlegung des Stundensatzes sollten die Kosten zugrunde gelegt werden, die dem Verein entstehen, wenn die Stunden nicht geleistet werden.

Für den Fall, dass sich Mitglieder gegen die Modelle stellen, die Arbeitsleistung gänzlich verweigern und auch ihre Mitgliedsbeiträge nicht bezahlen, sollte man ein bestimmtes Stufenmodell einhalten, welches in diesem Beitrag näher erläutert wird. 

Oberste Ziele: Zufriedenheit der Mitglieder und sicherer Fortbestand des Vereines

Grundsätzlich sollte man bei der Einführung dieser Regelung beachten, dass es sich um ein sehr sensibles Thema handelt. Ähnlich wie beim Thema des Mitgliedsbeitrages im Verein, gibt es auch hier einige menschliche Grundregeln, die man beachten sollte. Schließlich sollte man zunächst einmal davon ausgehen, dass die Vereinsmitglieder sich im Verein angemeldet haben, weil ihnen etwas am Vereinszweck liegt. Mit dem Eintritt in einen Verein ist die Bereitschaft zur Mitarbeit also grundsätzlich bekundet. Dennoch gibt es in jedem Verein diese Mitglieder, die sich auf der Arbeit der anderen ausruhen und es mit ihrer eigenen aktiven Arbeitsleistung nicht so ernst nehmen. Hier hilft nur Geduld und eine sensible Ansprache. Mach den Mitgliedern deutlich, dass der Verein ohne die Mithilfe der Mitglieder nicht existieren kann. Behalte dabei jedoch im Hinterkopf, dass eine feste Regelung zur Arbeitsleistung manche Mitglieder abschrecken wird. Hier hilft nur das ungeschriebene Gesetz der Transparenz! Je offener du mit dem Thema umgehst, desto mehr Verständnis werden die Mitglieder dir entgegenbringen.



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