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Online-Banking mit HBCI Chipkarte wird ab 01.01.2022 von Sparkassen nicht mehr unterstützt

Gepostet am 23.12.2021;

Die Finanz Informatik, der bundesweit tätige IT-Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe, teilt mit, dass die bisherigen HBCI-Karten (HBCI-DDV) zum 31.12.2021 verfallen. Damit endet das Sicherungsverfahren HBCI-Karte (DDV-Karte) im Online-Banking der Sparkassen und Landesbanken. Die betroffenen Kunden wurden langfristig vorab von ihren Instituten informiert, Ihnen wurden andere Sicherungsverfahren (chipTAN bzw. pushTAN) angeboten.

 

Das Ende des Sicherheitsverfahrens ab dem 01.01.2022 hat folgende Auswirkungen:

 

  • Ab dem 01.01.2022 ist eine Anmeldung mit dem Sicherungsverfahren HBCI-Karte nicht mehr möglich. Kommunikationsversuche werden abgewiesen mit: "Fehler bei der Entschlüsselung der Nachricht" und "Ungültige Auftragsnachricht: Benutzer nicht freigeschaltet."
  • Kunden, die bisher mit dem Sicherungsverfahren HBCI-Karte gearbeitet haben und nun auf das Verfahren chipTAN umgestellt wurden, können bisherige Kartenleser der Firma Reiner SCT in der Regel weiter für die chipTAN-Variante chipTAN-USB nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Firmware des Kartenlesers über das Upgrade für chipTAN verfügt. Dies ist bei aktuellen Kartenlesern der Fall, für fast alle älteren Leser steht ein Upgrade zur Verfügung. Details dazu sind auf der Website des Herstellers Reiner SCT zu finden (https://www.reiner-sct.com/upgrade).
  • Die verfallenden HBCI-Karten (Kartennummer 4xxxxxxxxx) wurden teilweise auch in chipTAN-Verträgen genutzt. Die betroffenen Kunden wurden 2021 informiert, andere geeignete Karten zu nutzen. Falls der Wechsel auf eine aktuelle Karte bisher nicht erfolgt ist, können ab 2022 TAN-pflichtige Geschäftsvorfälle erst nach Auswahl und Zuordnung einer anderen geeigneten Karte ausgeführt werden. Diese Zuordnung können Kunden über den Webauftritt des jeweiligen Instituts (Internet-Filiale) eigenständig vornehmen.

 

WICHTIG: Bei Fragen zum Sicherheitsverfahren Ihres Online-Bankings wenden Sie sich bitte ausschließlich und direkt an die entsprechenden Ansprechpartner Ihrer Sparkasse oder Landesbank! 

 


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