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Beerdigungskosten von der Steuer absetzen 

Steuervorteil für Bestattungskosten in der Steuererklärung  

Der Tod eines Angehörigen belastet Hinterbliebene nicht nur persönlich, sondern auch finanziell. Viele Beerdigungskosten lassen sich jedoch von der Steuer absetzen. Wir zeigen die steuerlichen Möglichkeiten.

Kurz und knapp

  • Wer Beerdigungskosten rechtlich zahlen muss, erhält einen Steuervorteil
  • Die Ausgaben müssen dafür den Nachlass übersteigen
  • Die Kosten gehören dann zu den außergewöhnlichen Belastungen in deiner Steuererklärung

Wer kann Beerdigungskosten absetzen?

Beerdigungskosten senken grundsätzlich dann deine Steuern, wenn der Nachlass sie nicht deckt. Ist das Erbe also geringer als die Kosten für die Beerdigung, können Hinterbliebene diese Differenz von der Steuer absetzen – und zwar als außergewöhnliche Belastung.

Voraussetzung: Die Kosten mussten aus rechtlichen Gründen übernommen werden – oder sie wurden aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt und der Nachlass reichte dafür nicht aus.

Wann bin ich zur Zahlung verpflichtet?

Die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung der Beerdigungskosten trifft immer den Erben. Besteht eine Erbengemeinschaft, muss diese die Kosten zahlen.

Bedeutet im Umkehrschluss: Erbst du als Verwandter vom Verstorbenen nichts, bist du zivilrechtlich auch nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Doch hier gibt es eine Ausnahme: Erwartet jedoch deine nähere Umgebung (Verwandte, Nachbarn oder Freunde) die Übernahme der Kosten, so entsteht eine sittliche Verpflichtung. Dann wiederum kannst du die Kosten von der Steuer absetzen.

Können die Erben aus dem Nachlass alle Kosten decken, können auch keine Ausgaben angesetzt werden.

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Was gehört zum Nachlass des Verstorbenen?

  • Barvermögen
  • Bankguthaben
  • Wertpapiere
  • Immobilien
  • Schmuck
  • Zahlungen von Versicherungen
  • Sterbegelder

Welche Beerdigungskosten kann ich absetzen?

Grundsätzlich kannst du alle Ausgaben absetzen, die mit der Beerdigung zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Totenschein
  • Sterbeurkunde
  • Überführung
  • Einäscherung
  • Sarg
  • Urne
  • Kreuz
  • Leichenschau
  • Seebestattung
  • Sterbehemd
  • Beerdigungsinstitut
  • Traueranzeigen, Karten und Briefe sowie dazugehöriges Porto
  • Ausgaben für die Grabstätte
  • Nutzungsgebühren
  • Vorbereitung des Grabes
  • Grabstein und Inschrift
  • Erstbepflanzung
  • Gebühren für Trauerhalle und Kirche
  • Ausgaben für Blumenschmuck, Kränze, Gestecke, Sträuße
  • Honorar für Pfarrer, Organist, Küster, Trauerredner, Sargträger und die musikalische Darbietung
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Belege aufheben

Hinterbliebene sollten also alle im Zusammenhang mit der Bestattung stehenden Belege und Quittungen aufbewahren. Nutze dazu einfach Steuer-Scan. Damit fotografierst du deine Belege einfach ab und die App lädt sie direkt in deine Steuererklärung.

Gibt es weitere Kosten, die ich im Todesfall absetzen kann?

Aber auch sonstige Kosten, die mit dem Tod des Erblassers zusammenhängen, können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören:

  • Sonstige Ausgaben
  • Kosten für die Finanzierung der Bestattung
  • Reinigung der Wohnung des Verstorbenen
  • Zahlungsrückstände des Verstorbenen
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Ausgaben müssen angemessen sein

Die Bestattungskosten müssen „angemessen“ sein. Das Finanzamt sieht hier die Grenze bei 7.500 Euro. Wird diese Grenze überschritten, prüft das Finanzamt gegebenenfalls noch genauer nach. Das nennt sich dann Einzelfallprüfung. Die Angemessenheit richtet sich dabei auch nach der Lebensstellung des Verstorbenen

Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an?

  • Ausgaben für Trauerkleidung
  • Kosten für die Bewirtung
  • Grabpflege
  • Erneuerung des Grabmals
  • Umbettung
  • Reisekosten für die Teilnahme Angehöriger an der Bestattung
Information zum Thema

Wurden dir Kosten erstattet?

Hast du Erstattungen von dritter Seite erhalten, zum Beispiel von einer Sterbegeldversicherung? Dann musst du diese Zahlungen von den geleisteten Ausgaben abziehen.

In welcher Höhe kann ich Beerdigungskosten absetzen?

Beerdigungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Krux an diesen Kosten: Sie senken nicht immer dein Steuern. Eine Steuerersparnis hängt von der zumutbaren Eigenbelastung ab. Diese ergibt gemessen an Gehalt, Familienstand und Anzahl der Kinder 1 bis 7 Prozent des jeweiligen Einkommens. Erst wenn alle außergewöhnlichen Belastungen (u. a. Krankheitskosten, Pflegekosten, Behindertenpauschbeträge und bestimmte Unterhaltsleistungen) zusammen den zumutbaren Anteil übersteigen, kannst du damit Steuern sparen.

Gleichzeitig wird auch ein mögliches Erbe gegen die Beerdigungskosten gegengerechnet. Du musst dem Finanzamt also auch nachweisen, ob du etwas geerbt hast und welchen Wert das darstellt.

Trägst du aber beispielsweise die kompletten Kosten der Beerdigung eines mittellosen nahen Angehörigen, kannst du die Beerdigungskosten komplett als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Wo trage ich die Beerdigungskosten in der Steuererklärung ein?

In WISO Steuer trägst du die Bestattungskosten einfach unter Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten ein.

Beerdigungskosten absetzen WISO Steuer

 In WISO Steuer trägst du die Bestattungskosten einfach unter Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten ein

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FAQ: Beerdigungskosten absetzen

Kann ich Grabpflegekosten absetzen?

Nein. Kosten für die regelmäßige Pflege der Grabstätte können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Auch der Ansatz als haushaltsnahe Dienstleistungen ist nicht möglich.

Nein. Willst du Beerdigungskosten in der Steuererklärung angeben, kannst du nur die tatsächlich gezahlten Kosten eintragen. Eine steuerliche Pauschale gibt es leider nicht.
Nein. Fahrtkosten, zur Beerdigung mindern deine Steuern nicht. Gleiches gilt für Trauerkleidung und die Verpflegung der Trauergäste.
Grundsätzlich ja. Ob du als Erbe dazu verpflichtet bist, liest du in unserem Beitrag über die Steuererklärung für Verstorbene.

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