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Kontoführungsgebühren absetzen: So geht’s

Einfach in der Steuererklärung angeben

Ob Student, Arbeitnehmer oder Rentner — ohne ein Girokonto geht es heutzutage nicht mehr. Wer sein Konto nicht bei einer reinen Online-Bank anlegen möchte, muss Kontoführungsgebühren in Kauf nehmen. Doch die gute Nachricht ist: Einen Teil der Kosten bringen mit der Steuererklärung Geld auf das Konto. So einfach geht’s:

Arbeitnehmer: 16 € Kontoführungsgebühren absetzen

Als Arbeitnehmer kann man pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühren im Jahr in der Steuererklärung absetzen. Das geht jedoch nur, wenn tatsächlich Gebühren angefallen sind.

Das Gute daran: Das Finanzamt möchte für die Pauschale keine Belege haben.

Information zum Thema

16 Euro Rückerstattung für's Konto

In der Regel erkennt das Finanzamt ohne Nachweis 16 Euro Kontoführungsgebühren als Werbungskosten an.

Kontoführungsgebühren als Werbungskosten

Die Kosten für das Konto können als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen werden. Da das Finanzamt hierbei nur den Teil der Nutzung anerkennt, der im Zusammenhang mit dem Job steht, wird der Höchstbetrag auf die pauschalen 16 Euro festgesetzt. Wenn du darüber hinaus für berufliche Überweisungen zusätzliche Kosten hattest, kannst du diese ebenfalls absetzen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn du Rechnungen für Arbeitsmittel bezahlt hast und dadurch Überweisungsgebühren angefallen sind.

Beruflich bedeutet:

  • Überweisungen für berufliche Anschaffungen, wie Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur)
  • Gutschrift von Gehaltszahlungen, Reisekostenerstattungen usw.
    Gutschrift von Betriebsrenten und Pensionen
  • Überweisungen für Miete und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung stehen
  • Sonstige beruflich veranlasste Überweisungen, wie Beiträge an den Berufsverband
  • Für alle, die im Ausland tätig sind: Wenn der Arbeitgeber das Gehalt auf ein inländisches Konto überweist, können auch diese Kosten der Überweisung auf eine Bank am ausländischen Beschäftigungsort abgesetzt werden (BFH-Urteil vom 19.1.1996, BFH/NV 1996 S. 541).

Das kann man nicht absetzen:

  • Gebühren für das Abheben des Gehalts oder für Überweisungen zu privaten Zwecken
  • Fahrten zur Bank

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Vermieter

Zahlt der Mieter monatlich auf dein privates Girokonto? Dann kannst du den Anteil der Kontoführungsgebühren schätzen – und so auch mehr als 16 Euro in der Erklärung eintragen. Wenn du das Konto ausschließlich für deine Vermietungstätigkeit nutzt, kannst du auch die vollen Gebühren absetzen. Diese tragen die Kosten für das Konto als Werbungskosten zu den Mieteinnahmen ein. Hast du weniger Gebühren gezahlt, kannst du auch hier wieder die 16 Euro Pauschale ansetzen.

Rentner

Auch Rentner und Pensionäre können die Kontoführungsgebühren über die Pauschale zurückholen. Dazu werden die 16 Euro einfach in der Steuererklärung eingetragen. Die Pauschale wird bei den Werbungskosten für Altersbezügen eingetragen.

Unternehmer

Du hast für dein Unternehmen ein separates Geschäftskonto? Dann mindern alle angefallenen Gebühren als Betriebsausgaben die Steuer. Bei gemischten Konten, auf denen du sowohl private als auch betriebliche Überweisungen tätigst, kannst du die Kontoführungsgebühren schätzen und aufteilen.

Anleger

Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 ist der Abzug von Kontoführungsgebühren für Kapitalanleger in der Steuererklärung nicht mehr möglich.

Video: Pauschalen schnell erklärt

Im Video zeigen wir dir, mit welchen Pauschalen du deine Steuerrückerstattung erhöhen kannst.

Kann man mehr als 16 Euro Kontoführungsgebühren absetzen?

Ja, vermietest du oder bist selbstständig und hast mehr als 16 Euro Kontoführungsgebühren? Dann kannst du diese auch absetzen.

Auch Arbeitnehmer können höhere Gebühren absetzen, wenn sie für berufliche Überweisungen zusätzliche Kosten hatten. Das gilt zum Beispiel dann, wenn du Rechnungen für Arbeitsmittel bezahlt hast.

Kann ich Kreditkartengebühren absetzen?

Du kannst auch die Gebühren für die Kreditkarte absetzen.

Doch auch hier zählt: Es muss eine berufliche Nutzung vorliegen. Wenn du deine Kreditkarte zum Beispiel ausschließlich im Rahmen der Auswärtstätigkeiten nutzt und das belegen kannst, kannst du die Kosten voll ansetzen.

Wenn du die Kreditkarte hingegen auch zu privaten Zwecken nutzt, muss der private Nutzungsanteil abgezogen werden. Als Nachweis dient zum Beispiel  die Kreditkartenabrechnung, in der du alle Ausgaben markierst, die zu beruflichen Zwecken getätigt wurden.

Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen

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In WISO Steuer findest du die Pauschale unter:

Ausgaben (Werbungskosten) > Pauschale für Kontoführungsgebühren

Kontogebühren Steuererklärung eintragen Beispiel

FAQ: Kontoführungsgebühren absetzen

Wie viele Steuern bekomme ich mit der Kontoführungsgebühren-Pauschale zurück?

Wenn du die Pauschale absetzt, bekommst du 16 Euro zurück.
Zahlt der Mieter monatlich dein privates Konto, kannst du den Anteil der Kontoführungsgebühren schätzen. So kann man sich als Vermieter mehr als die 16 Euro Pauschale zurückholen. Wenn das Konto ausschließlich für die Vermietungstätigkeit genutzt wird, können alle Gebühren abgesetzt werden.
Wenn man für das  Unternehmen ein separates Geschäftskonto hat, können alle angefallenen Gebühren abgesetzt werden.
Für Kapitalanleger ist der Abzug der Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung seit 2009 nicht mehr möglich.
Ja. Aber nur, wenn du die Kreditkarte beruflich nutzt. Wenn du die Karte auch zu privaten Zwecken nutzt, muss du den privaten Nutzungsanteil abziehen. Das Finanzamt kann dann einen Nachweis fordern. Das kann zum Beispiel die Kreditkartenabrechnung sein, in der du alle Ausgaben markierst, die beruflich sind.