Lästiges Schneeschippen am Morgen? Am besten andere machen lassen! Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Steuern. Wie man den Steuervorteil für den Winterdienst bekommt, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Winterdienst ist als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
- 20 Prozent der Ausgaben können in der Steuererklärung angegeben werden
- Steuervorteil beträgt bis zu 4.000 Euro im Jahr
Wenn im Winter die Schneeschippe ruft
Das wohl nervigste Geräusch im Winter: Das morgendliche Kratzen der Schneeschaufel des Nachbarn auf dem Asphalt. Vor allem die Gewissheit, gleich selbst den Bürgersteig und der Weg zur Haustür von Schnee befreien zu müssen. Schuld daran: Die Räum- und Streupflicht. Denn Schnee und Eis müssen vom Grundstücksbesitzer geräumt werden.
Aber wer hat schon Lust und Zeit, diese allmorgendliche Aufgabe selbst zu übernehmen? Dann doch lieber machen lassen! Denn ein mit dem Winterdienst beauftragter Dritter hält nicht nur den Bürgersteig frei, sondern hilft auch noch beim Steuern sparen.
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Den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Schneeräumen zählt steuerlich gesehen zu den haushaltsnahe Dienstleistungen. Genauer: Der Arbeitslohn und die Anfahrtskosten des Winterdienstes. Und davon mindern 20 Prozent direkt die Steuerschuld. So kannst du bis zu 4.000 Euro im Jahr sparen, indem du die Kosten in der Steuererklärung angibst.
Beispiel: Winterdienst in der Steuererklärung
Welche Ausgaben kann ich von der Steuer absetzen?
Von der Winterdienst-Rechnung kannst du folgende Kosten absetzen:
- Arbeitslohn
- Anfahrtskosten
- Maschinenkosten
- Streusalz und weitere Verbrauchsmittel
Eigentümer oder Mieter?
Rechnung & Überweisung nicht vergessen!
Um den Steuervorteil durch den Winterdienst zu erhalten, benötigst du eine Rechnung vom beauftragten Profi. Ganz wichtig hierbei: Diese solltest du unbedingt per Banküberweisung zahlen. Denn Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Dadurch würdest du deinen Steuervorteil verlieren.
Rund um die Steuererklärung gilt die aber sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, du musst keine Belege und Rechnungen zusammen mit deiner Steuererklärung einreichen. Erst bei Rückfragen musst du sie dem Finanzamt vorlegen.
Winterdienst in der Steuererklärung eintragen
Spar dir nicht nur Aufwand beim Schneeschippen! Denn auch bei deiner Steuererklärung kannst du es dir einfach machen. Mit WISO Steuer beantwortest du einfach ein paar Fragen. Das Programm trägt dann alles an die richtige Stelle in deiner Steuererklärung ein.
Haushaltsnahe Dienstleistungen gibst du an unter Allgemeine Angaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt > Neuer Eintrag. Dann nur noch die Posten aus deiner Rechnung angeben und Steuern sparen!
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