Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuer Title

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Gärtner, Hausmeister & Co. richtig absetzen

Ob Reinigungskraft, ambulanter Pfleger oder Gärtner – haushaltsnahe Dienstleistungen können eine ordentliche Steuererstattung bringen. Der Steuervorteil ist aber an einige Voraussetzungen geknüpft. Mit welchen Leistungen man die Steuererklärung aufpolieren kann, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Wenn du Dienstleister in deinem Haushalt arbeiten lässt, kannst du dir eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro sichern
  • Du benötigst Rechnungen, die du per Überweisung bezahlst
  • Mieter haben oft viele absetzbare Positionen in ihrer Nebenkostenabrechnung
  • WISO Steuer hilft dir, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen richtig einzutragen und dir den Steuerbonus zu sichern

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: So geht’s

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen Infografik

„Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann”, heißt es in einem bekannten ironischen Schlager. Dass die Lebenswirklichkeit eine andere ist, wissen die meisten. Unterstützung ist gefragt, kostet aber in der Regel eine Menge Geld.

Die erfreuliche Nachricht: Wenn du Dienstleister für bestimmte Tätigkeiten in deinem Haushalt beauftragst und einige Voraussetzungen einhältst, kannst du dir einen Teil der Kosten zurückholen. Dafür musst du sie in deiner Steuererklärung eintragen.

Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten aus deinen Rechnungen. Maximal 20.000 Euro kannst du angeben, sodass dir bis zu 4.000 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden.

Beispiel: Fürs Putzen des Hauses stellt eine Dienstleisterin 2.000 Euro als Arbeitskosten in Rechnung. Folglich wird die zu zahlende Einkommensteuer um 400 Euro reduziert.

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Voraussetzungen für den Steuervorteil

Damit du von einer Steuerermäßigung profitieren kannst, musst du folgende Voraussetzungen einhalten:

  • Haushaltsnahe Tätigkeit: Es muss sich um eine Dienstleistung auf deinem Grundstück handeln, die gewöhnlich auch von einem Mitglied deines Haushalts erledigt werden könnte. Du hast damit aber einen Dienstleister beauftragt.
  • Zugehörigkeit zum Haushalt: Gefördert werden nur Maßnahmen, die auf deinem Grundstück ausgeführt werden. Dazu zählt die von dir selbst genutzte Wohnung bzw. Haus, eine Zweit- und Ferienwohnung. Auch Immobilien im EU-Ausland, Norwegen, Island und Liechtenstein zählen dazu.
  • Kein Neubau: Für Neubaumaßnahmen gibt es keinen Steuervorteil.
  • Rechnung: Du benötigst eine Rechnung des Dienstleisters. In dieser sollten auf jeden Fall Arbeits- und Materialkosten getrennt voneinander aufgeschlüsselt werden. Denn Materialkosten sind nicht absetzbar, Lohn- und Fahrtkosten hingegen schon. Rechnungen rund um den Haushalt musst du 2 Jahre aufbewahren.
  • Mieter und Wohnungseigentümer: Auch in deiner Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung können absetzbare Angaben zu haushaltsnahen Tätigkeiten oder Handwerkerleistungen stehen. Beim Finanzamt reicht dann in der Regel als Beleg die Abrechnung.
  • Keine Barzahlung: Die steuerliche Förderung soll die Schwarzarbeit eindämmen. Daher akzeptiert das Finanzamt keine Barzahlung. Damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, solltest du den Rechnungsbetrag immer auf ein Konto des Dienstleisters überweisen oder mit Karte zahlen. Mit der Abbuchung vom Bankkonto hast du einen Nachweis.
  • Steuererklärung: Du musst dann deine haushaltsnahen Aufwendungen entsprechend der passenden Kategorie in deiner Steuererklärung eintragen.

Welche Kosten werden berücksichtigt und welche nicht?

Materialkosten sind nicht absetzbar. Berücksichtigt werden hingegen folgende Kosten:

  • Arbeitskosten: Der wichtigste Posten sind die Lohnkosten, die der Dienstleister berechnet.
  • Fahrtkosten: Die in Rechnung gestellten Kosten für die Hin- und Rückfahrt des Dienstleisters sind abzugsfähig.
  • Mietkosten für Maschinen: Muss für die Dienstleistung eine bestimmte Maschine angemietet werden, dann zählen die berechneten Kosten.
  • Verbrauchsmittel: Kleinmaterial wie Reinigungs- und Schmierstoffe zählt auch dazu.
  • Umsatzsteuer: Auch die in den jeweiligen Positionen enthaltene Mehrwertsteuer kannst du absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen in die Steuererklärung eintragen

Der Weg zur Steuerermäßigung führt über die Steuererklärung. Mit WISO Steuer geht das besonders einfach. Denn du kannst Rechnungen mit dem Smartphone abfotografieren – schon tauchen sie in deiner Erklärung auf.

Du möchtest deine Ausgaben lieber einzeln eingeben? Das machst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt.

Bei der Frage Welcher Beleg liegt vor? wählst du Haushaltsnahe Dienstleistung (Rechnung) aus. Du gibst den Rechnungsbetrag und den Betrag, der auf Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten entfällt, ein. Ist der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, weist dich die Software auf weitere Sparmöglichkeiten hin.

Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuererklärung eintragen

Bei der Frage Welcher Beleg liegt vor? wählst du Haushaltsnahe Dienstleistung (Rechnung) aus. Du gibst den Rechnungsbetrag und den Betrag, der auf Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten entfällt, ein. Ist der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, weist dich die Software auf weitere Sparmöglichkeiten hin.

Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuer App eintragen

Welche Leistungen zählen dazu?

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen im Haushalt ausgeführt werden. Wenn ein Koch in deiner Küche oder im Garten Essen zubereitet, dann wird das steuerlich gefördert. Nicht aber, wenn das fertige Essen nur geliefert wird.

Liste haushaltsnaher Dienstleistungen

  • Hausreinigung, Fenster putzen
  • Pflege von Bodenbelägen in der Wohnung
  • Kleidungsreinigung und Bügeln
  • Kochen
  • Tierversorgung und -betreuung im Haushalt inklusive Gassigehen mit dem Hund
  • Hausmeisterleistungen
  • Gartenarbeiten für Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen
  • Hausnotrufsystem beim betreuten Wohnen in einer Seniorenresidenz
  • Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Gehwegreinigung, Laubblasen und Winterdienst auf und vor dem eigenen Grundstück
  • Umzugsdienstleistungen
  • Wachdienst vor Ort
  • Müll-Vorsortierung

Viele weitere Ausgaben im Haushalt sind zusätzlich absetzbar. So zählen zum Beispiel die Kosten für den Schornsteinfeger oder für die Graffiti-Beseitigung an der Hauswand als Handwerkerkosten.

Das kannst du nicht absetzen

Gebühren für die Müllabfuhr und für die Straßenreinigung zählen nicht, weil die Leistungen außerhalb von deinem Grundstück stattfinden. Sobald die Leistung außerhalb deines Haushalts stattfindet, zum Beispiel in einer Werkstatt, entfällt der Steuervorteil.

Ausgaben für Gutachtertätigkeiten bei Wertermittlung, Erstellung eines Energiepasses oder für eine Finanzierung sind nicht begünstigt.

Nicht absetzbar sind Leistungen, die im Rahmen eines Neubaus durchgeführt werden. Das spielt vor allem bei den Handwerkerleistungen eine wichtige Rolle. Erst wenn die Immobilie bezogen wurde, also auch bewohnbar ist, können weitere Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.

Mit einer Ablehnung durch das Finanzamt musst du rechnen, wenn du eine Dienstleistung bar bezahlt hast. Schwierig wird es auch, wenn in der Rechnung die Arbeitskosten nicht eindeutig beziffert sind. Eine Schätzung des Anteils von den Gesamtkosten lässt das Finanzamt in der Regel nicht zu. Spätestens dann solltest du vom Dienstleister eine neue Rechnung verlangen, in der die Arbeitskosten extra aufgeführt werden.

Andere Dienstleistungen, andere Regeln

Unter dem Begriff haushaltsnahe Aufwendungen hat der Gesetzgeber in § 35a EStG 3 verschiedene Ausgabenkategorien im privaten Haushalt geschaffen, die du auch miteinander kombinieren kannst:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
  • Handwerkerleistungen

In allen Fällen gilt die 20 Prozent-Regel. Unterschiede gibt es vor allem bei den Höchstbeträgen.

Video: Haushaltnahe Leistungen vs. Handwerkerleistungen

Bekomme einen Überblick über die steuerlichen Regeln, wenn es um Rechnungen von Handwerkern, Schornsteinfeger, Hundesitter & Co. geht.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Du kannst eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellen. Diese erledigt dann alltägliche Arbeiten im Haushalt wie Kochen, Putzen, Kinderbetreuung und Gartenarbeit.

Dafür erhält sie bis zu 538 Euro (Minijob-Grenze im Jahr 2024) im Monat steuer- und beitragsfrei ausgezahlt. Du meldest sie als privater Arbeitgeber über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale an. Die zieht dann pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge von deinem Konto ein. Die Beiträge sind niedriger als bei einem gewerblichen Minijob.

Lohnkosten und Abgaben bis zu 2.550 Euro im Jahr kannst du in deiner Steuererklärung eintragen. Darauf bekommst du dann 20 Prozent Steuerermäßigung, also höchstens 510 Euro.

Handwerkerleistungen

Für fachmännische Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im und ums Haus kannst du Handwerker beauftragen. Beispiele für begünstigte Handwerkerleistungen sind:

  • Wartung der Heizung
  • Reparatur von Geräten (z. B. Waschmaschine), wenn das im Haushalt stattfindet
  • Schornsteinfeger
  • Fenster austauschen
  • Malerarbeiten
  • Küchen- und Badmodernisierung
  • Verlegen von Bodenbelägen wie Teppich, Parkett oder Fliesen
  • Gärtnerarbeiten wie Gartengestaltung
  • Gutachtertätigkeiten in Bezug auf eine Handwerkerleistung
  • Abflussrohrreinigung
  • Dachrinnenreinigung
  • Arbeiten am Dach, an Bodenbelägen, an der Fassade, an der Garage, an Innen- und Außenwänden
  • Hausschwammbeseitigung
  • Zähleraustausch
  • Feuerlöscherwartung

Auch hier sind allein die Arbeits- und Fahrtkosten abzugsfähig, die Materialkosten nicht. Insgesamt bis zu 6.000 Euro im Jahr. Der Steuervorteil kann daher maximal 1.200 Euro betragen.

Profitiere von Steuertipps

Du siehst: Rund um den Haushalt gibt es viele Möglichkeiten, mit sinnvollen Ausgaben Steuern zu sparen. Noch mehr drin ist, wenn du unsere weiteren Tipps beherzigst:

Zahlungen verschieben

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist das Zahlungsdatum der Rechnungen entscheidend – also, wann du die Leistung bezahlst. Das kannst du gezielt ausnutzen, um wegen der Höchstbeträge kein Geld zu verschenken. Arbeitet dein Dienstleister über den Jahreswechsel hinaus, prüfe, inwieweit du die Zahlungen geschickt auf beide Jahre verteilen kannst. Mit Vorauszahlungen oder später Zahlung kannst du ein optimales Ergebnis erzielen, wenn dein Dienstleister einverstanden ist.

Wichtig zu wissen ist auch, dass es bei haushaltsnahen Aufwendungen keinen Vor- oder Rücktrag gibt. Das heißt, die Zahlungen kannst du nur in dem Jahr absetzen, in dem du die Rechnung bezahlt hast. Eine Steuerermäßigung wirkt sich nur aus, wenn du dementsprechend viel Einkommensteuer leisten musst. Sie wird allenfalls auf null reduziert. Musst du im betreffenden Jahr gar keine Einkommensteuer zahlen, dann bringt dir die Steuerermäßigung nichts.

Aufteilung der Kosten zwischen Ehepartnern möglich

Der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt pro Haushalt. Lebst du mit deinem Ehepartner zusammen und ihr gebt eine gemeinsame Steuererklärung ab, könnt ihr maximal 4.000 Euro zurückbekommen.

Die Steuerermäßigung wird dem Ehepartner zugeordnet, der sie gezahlt hat. Macht ihr die Stueererklärung einzeln, kann jeder die Hälfte der Kosten eintragen. Auch eine andere Aufteilung der Kosten kann in den jeweiligen Steuererklärungen angegeben werden, zum Beispiel 70 Prozent zu 30 Prozent.

Weitere Steuervorteile für professionelle Unterstützung im Haushalt

Die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kannst du miteinander kombinieren. Sie gelten nebeneinander.

Das gilt für Mieter und Vermieter

Sogar wenn du selbst gar keinen Dienstleister beauftragt hat, hast du wahrscheinlich dennoch absetzbare Ausgaben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer einer Eigentumswohnung.

Mieter: Nebenkostenabrechnung prüfen

Als Mieter bekommst du eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Diese solltest du genau anschauen. Denn auch darin sind sehr oft Posten enthalten, die du als Mietnebenkosten und im Rahmen einer Nebenkostennachzahlung getragen hast. Sie sind als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzbar.

Du kannst dir von der Hausverwaltung eine sogenannte § 35a-Bescheinigung ausstellen lassen, in der ausdrücklich solche absetzbaren Leistungen eindeutig kategorisiert dargestellt werden. Außerdem enthält sie deinen Kostenanteil und die Bestätigung, dass du diese Zahlungen nicht bar gezahlt hast. Für die Bescheinigung darf die Hausverwaltung eine Gebühr verlangen.

Eigentumswohnungsbesitzer bekommen von der Hausverwaltung eine Hausgeldabrechnung. Die entspricht im Wesentlichen der Nebenkostenabrechnung für Mieter. Auch hier gibt es oft einige Positionen, die Steuern sparen.

Keine haushaltsnahen Dienstleistungen als Vermieter

Die Steuerermäßigung gibt es nur für Maßnahmen in der selbst genutzten Immobilie. Folglich gehen Vermieter hier leer aus. Wenn sie in ihre vermietete Immobilie investieren, können sie ihre Ausgaben oft als Werbungskosten absetzen – zumindest dann, wenn es sich um Erhaltungsaufwand handelt.

Bei besonders umfangreichen Sanierungsmaßnahmen kann es sein, dass die Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten zählen und dann über viele Jahre abgeschrieben werden müssen.

Die verschiedenen Dienstleistungen im Detail

Hier gehen wir detailliert auf einige besondere haushaltsnahe Dienstleistungen ein. In jedem Fall gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten aus deiner Rechnung werden direkt von der Steuer abgezogen mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro.

Gartenarbeit kann steuerlich absetzbar sein

Bei den Gartenarbeiten gibt es keine scharfe Abgrenzung, ob sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder den Handwerkerleistungen zählen.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen die Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen und üblicherweise von jemandem aus dem Haushalt erledigt werden können. Zum Beispiel:

  • Rasen mähen
  • Hecken schneiden
  • Grünschnittentsorgung
  • Unkrautentfernung
  • Schädlingsbekämpfung im Garten
  • Baumpflege
  • Gartenbewässerung

Zu den Handwerkerkosten gehören Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die fachmännisch ausgeführt werden. Das umfasst beispielsweise:

  • Neuanlage oder Umgestaltung des Gartens
  • Errichten oder Sanieren einer Gartenmauer oder einer Umzäunung
  • Pflasterarbeiten
  • Anlegen eines Gartenteichs
  • Errichtung einer Terrasse
  • Rollrasen verlegen
  • Reparaturen

Bauherren sollten darauf achten, dass sie erst nach der Fertigstellung des Hauses – wenn es bezugsfertig ist – mit den Gartenarbeiten beginnen sollten. Dann sind die Ausgaben dafür steuerlich absetzbar. Im Rahmen einer Neubaumaßnahme hingegen nicht.

Winterdienst von der Steuer absetzen

Grundstücksbesitzer müssen sich darum kümmern, dass der Bürgersteig und der Weg zur Haustür schnee- und eisfrei sind. Gut, dass die Kosten für einen beauftragten Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sind.

Neben Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zählen auch die Kosten für das verwendete Streusalz und weitere Verbrauchsmittel.

Übernommene Rechnungen für ambulante Pflege

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Angehörigen auch dann abgesetzt werden können, wenn die Pflegeleistungen im Haushalt der gepflegten Person ausgeübt werden und die Rechnung auf sie ausgestellt wurde (Urteil vom 12.4.2022, VI R 2/20).

Der Fall: Eine Sozialstation erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen in der Wohnung der Mutter der Klägerin, die rund 100 Kilometer entfernt wohnt. Die Rechnungen wurden an die betreute Mutter adressiert. Die Tochter hat sie jedoch bezahlt und wollte hierfür die Steuerermäßigung. Dies lehnten sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht ab, weil die Rechnungen nicht an die Tochter gerichtet waren und die Pflegeleistungen nicht im Haushalt der Steuerpflichtigen stattgefunden haben.

Der BFH widersprach. Insoweit die Tochter die Kosten für die ambulante Pflege und Betreuung übernommen hat, steht ihr die Steuerermäßigung zu. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistungen nicht in ihrem Haushalt, sondern im Haushalt der gepflegten und betreuten Person erbracht wurde. Dafür ist weder Voraussetzung, dass sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten noch in den Zahlungsverkehr eine Bank eingebunden hat.

Aber Achtung: Findet die Betreuung oder Pflege nicht zuhause, sondern in einem Pflegeheim statt, kann nur die gepflegte oder betreute Person selbst den Steuerbonus in Anspruch nehmen. Das stellten die Richter zusätzlich klar.

Zumutbare Belastung als haushaltsnahe Dienstleistung

Absetzbar sind auch die Kosten für die eigene Pflege. Die selbst getragenen Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Pflegeheim oder für ambulante Pflegeleistungen kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Allerdings gibt es hier einen Eigenanteil, die zumutbare Belastung, den du selbst tragen musst.

Diesen Betrag kannst du zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in deiner Steuererklärung angeben und dir dafür eine Steuerermäßigung sichern. Dabei hilft dir WISO Steuer.

Haushaltshilfe steuerlich absetzen: So geht’s

Wenn jemand bei dir zu Hause auf Rechnung putzt und du den Betrag überweist, kannst du das als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Das gilt auch, wenn du eine Haushaltshilfe versicherungspflichtig beschäftigst. Hier gilt dann als maximale Steuerersparnis 4.000 Euro.

Für den Fall, dass du deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellst, gibt es beim Steuerbonus eine Begrenzung auf 510 Euro.

FAQ: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer?

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Arbeiten, die du gewöhnlich selbst erledigen könntest. Wenn du damit einen Dienstleister beauftragst, der das in deinem Haushalt macht, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die in der Rechnung ausgewiesenen Arbeits- und Fahrtkosten absetzen.
Pro Haushalt können in einem Jahr Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bis zu 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das kann dann eine Steuerermäßigung von 20 Prozent, also höchstens 4.000 Euro bringen.
Du benötigst vom Dienstleister eine Rechnung. Diese darfst du nicht bar bezahlen – am besten du überweist den Rechnungsbetrag. Die Tätigkeit muss auf deinem Grundstück ausgeführt werden.
Wenn jemand bei dir zuhause auf Rechnung putzt und du den Betrag überweist, kannst du das als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Das gilt auch, wenn du eine Haushaltshilfe versicherungspflichtig beschäftigst. Hier gilt dann als maximale Steuerersparnis 4.000 Euro.

Für den Fall, dass du deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellst, gibt es bei der Steuerermäßigung eine Begrenzung auf 510 Euro.

Bei den Gartenarbeiten gibt es keine scharfe Abgrenzung, ob sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder den Handwerkerleistungen zählen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen die Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen und üblicherweise von jemandem aus dem Haushalt erledigt werden können. Umfangreichere fachmännisch ausgeführte Tätigkeiten, wie die Umgestaltung des Gartens, gehören zu den Handwerkerleistungen.
Die Kosten für den Winterdienst kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
Nein. Müllabfuhrgebühren kannst du steuerlich nicht absetzen. Entsorgungskosten kannst du nur absetzen, wenn es eine Nebenleistung ist. Beispiel: Du beauftragst einen Dienstleister mit dem Rasen mähen. Die Grünschnittentsorgung ist hier eine absetzbare Nebenleistung.
Ja, das kannst du. Wenn im Au-Pair-Vertrag Unterstützung im Haushalt vereinbart wurde, kannst du einen Anteil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Kümmert sich ein Au-Pair auch um deine Kinder, kannst du die Kinderbetreuungskosten zusätzlich als Sonderausgaben absetzen.

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