Schaffe, schaffe, Häusle baue – und dann vermieten? Für viele ist das zu einer beliebten Geldanlage geworden. Und das Gute daran: Wer eine Immobilie vermietet, profitiert auch steuerlich – mit der Immobilien-Abschreibung.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Video: Immobilien-Abschreibung richtig bestimmen
- Was ist die Immobilien-Abschreibung?
- Wer kann Immobilien abschreiben?
- Welche AfA-Arten gibt es?
- Immobilien-AfA für Vermieter
- Welche Kosten kann ich abschreiben?
- Ich habe ein häusliches Arbeitszimmer – wie kann ich die Immobilien-Abschreibung nutzen?
- Wie gebe ich die Immobilien-Abschreibung in der Steuererklärung an?
Kurz & knapp
- Vermieter können mit der Immobilien-Abschreibung Steuern sparen
- Auch Eigenheimbesitzer profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilien-Abschreibung
- Bei steuerlich anerkanntem Arbeitszimmer, kann die Immobilien-Abschreibung anteilig angewendet werden
Was ist die Immobilien-Abschreibung?
Ähnlich wie bei einem Computer oder einem Fahrzeug, geht das Finanzamt auch bei Immobilien davon aus, dass der Wert im Laufe der Zeit durch Abnutzung sinkt. Und genau diesen Wertverlust mildert er durch Steuervergünstigen ab. Das bedeutet also, dass du jährlich einen gewissen Betrag von der Steuer absetzen kannst. Dadurch sinkt deine Steuerlast.
Wie funktioniert die Abschreibung?
Erhöhung der linearen Abschreibung ab 2023
- Die lineare Absetzung für Abnutzung von Wohngebäuden steigt von 2 Prozent auf 3 Prozent. Das gilt für Wohngebäude, die ab dem 01.01.2023 fertiggestellt werden.
- Damit werden zukünftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben.
Eine kürzere Nutzungsdauer als vom Gesetz vorgegeben, ist somit nicht mehr möglich. Aber: Wurde eine kürzere Nutzungsdauer bereits im Kalenderjahr 2022 vorgenommen, ist weiterhin kürzere Nutzungsdauer möglich.
Das Prinzip ist einfach: Für deine Immobilie wird ein Zeitraum angenommen, in der sie nutzbar ist – die Nutzungsdauer. In der Regel beträgt diese 50 Jahre. Über diese Nutzungsdauer wird der Kaufpreis verteilt und führt zu einer jährlichen Abschreibungsrate von 2 Prozent der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten. Du kannst also bis zu 50 Jahre lang 2 Prozent des Kaufpreises von der Steuer absetzen. Es gilt aber: Die Kosten für das Grundstück können nicht abgeschrieben werden.
Du musst den gesamten Kaufpreis also aufteilen und schreibst nur den tatsächlichen Preis der Wohnung bzw. des Gebäudes zzgl. der Nebenkosten ab. Hier gibt es jedoch einige Ausnahmen, beispielsweise bei Altbauten oder denkmalgeschützten Immobilien.
Beispiel 1: Wohnung zur Vermietung
- 2 Prozent * 300.000 Euro = 6.000 Euro
Pro Jahr kann Stefan also 6.000 Euro abschreiben.
Wer kann Immobilien abschreiben?
Im Steuerrecht gilt: Anfallende Kosten können in der Regel nur dann absetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit Einnahmen stehen. Für die Immobilien-Abschreibung bedeutet das, dass nur diejenigen sie nutzen können, die durch die Immobilie Einnahmen erzielen. Dazu zählen Vermieter bzw. Eigentümer von gewerblichen Immobilien.
Für Privatleute, die das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, fällt dieser Steuervorteil leider weg. Doch auch hier können Sie Steuern sparen – zum Beispiel mit Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
Welche AfA-Arten gibt es?
Was ist die lineare Abschreibung?
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Du schreibst also pro Jahr immer die gleiche Summe ab. Das ist auch die häufigste Art der Abschreibung, denn andere Arten sind nur in Ausnahmefällen möglich, wie beispielsweise die degressive AfA.
Mein Haus wurde vor 1925 gebaut – was bedeutet das für die Immobilien-Abschreibung?
Kaufst du einen Altbau, also eine Immobilie, die vor 1925 gebaut wurde, gelten für die Abschreibung andere Werte.
Bei einem vermieteten Altbau kannst du pro Jahr 2,5 Prozent der Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 40 Jahren abschreiben. Das führt dazu, dass du jährlich eine größere Summe von der Steuer absetzen kannst.
Für Immobilien, die nach 1924 erbaut wurden, gilt: Du setzt jährlich 2 Prozent über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren ab.
Mein Haus ist denkmalgeschützt oder befindet sich in einem Sanierungsgebiet – was bedeutet das für die Immobilien-Abschreibung?
Denkmalgeschützte Immobilien und Sanierungsobjekte sind oft mit Mehrkosten verbunden. Denn die Instandhaltung muss bestimmte Kriterien erfüllen und ist häufig deutlich teurer als bei einer „normalen“ Immobilie. Das fördert aber zum Glück das Finanzamt mit der zusätzlichen Denkmalschutz-AfA beziehungsweise der Sanierungs-AfA.
Folgendes gilt:
- Du kannst die Anschaffungskosten, wie auch bei anderen Immobilien über die Nutzungsdauer abschreiben. Je nachdem, wann dein Haus gebaut wurde, gelten hier entweder 2 Prozent (Baujahr nach 1924) oder 2,5 Prozent (Baujahr vor 1925).
- Alternativ kannst du in den ersten Jahren deutlich mehr Kosten abschreiben: in den ersten 8 Jahren bis zu 9 Prozent pro Jahr; danach 4 weitere Jahre bis zu 7 Prozent pro Jahr. Diese Regelung gilt sowohl für Gebäude unter Denkmalschutz, als auch für Immobilien in Sanierungsgebieten.
Auch für Selbstnutzer
Ich habe eine gewerbliche Immobilie – wie kann ich sie abschreiben?
Gewerbliche Immobilien sind diejenigen, die nicht bewohnt, sondern für ein Gewerbe genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Ladenflächen oder Lagerhallen. Auch hier gelten andere Regeln für die Abschreibung, da das Finanzamt davon ausgeht, dass sich die gewerbliche Immobilie schneller abnutzt als Wohngebäude. Hier gilt:
- Pro Jahr kannst du 3 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten absetzen
- und zwar über eine Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren.
- Einzige Voraussetzung: Der Bauantrag für das Gebäude wurde nach dem 31.03.1985 gestellt.
Was ist die degressive Abschreibung?
Im Gegensatz zur linearen AfA, verteilen sich die Anschaffungskosten bei der degressiven Abschreibung nicht gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Hier ist in den ersten Jahren die Abschreibungsrate deutlich höher und nimmt dann im Laufe der Nutzungsdauer ab.
Inzwischen wurde die degressive AfA jedoch abgeschafft bzw. gilt nur noch für Immobilien, die vor dem 01.01.2006 gekauft wurden.
Degressive AfA für Maschinen und Fahrzeuge
Was ist die Sonder-AfA für Mietwohnungsbau?
Wer zusätzlichen Wohnraum schafft, beispielsweise durch den Neubau eines Mehrfamilienhauses oder Ausbau eines Dachgeschosses, kann von einer zusätzlichen Art der Abschreibung profitieren.
Im Zuge der Sonder-AfA kannst du 4 Jahre lang pro Jahr 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten absetzen – und zwar zusätzlich zur normalen Abschreibung. Das gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Quadratmeter. Dafür gelten aber einige Voraussetzungen:
- Für den Neubau wurde zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.12.2021 ein Bauantrag gestellt.
- Die Immobilie wird mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken vermietet.
- Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter.
Immobilien-AfA für Vermieter
Ich vermiete die Immobilie – was muss ich bei der Miethöhe beachten?
Vermieter können durch die Gebäude-Abschreibung ihre Steuerlast senken. Bei der Festlegung der Miethöhe ist jedoch Vorsicht geboten! Denn: Wer weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, kann Werbungskosten nicht mehr in voller Höhe absetzen – und somit auch die Gebäude-AfA. Vor allem bei der Vermietung an Angehörige wird oft zu einem günstigeren Preis vermietet.
6-Prozent-Grenze auf 50 Prozent gesenkt
Ich habe meine Wohnung erst selbst genutzt und möchte jetzt vermieten – kann ich sie dann abschreiben?
Ja. Sobald du deine Immobilie nicht mehr selbst bewohnst, sondern vermietest, kannst du die Immobilien-Abschreibung nutzen. Die Nutzungsdauer wird dann jedoch angepasst, da du die Kosten für die Zeit der Eigennutzung nicht rückwirkend abschreiben kannst.
Eigentumswohnung selbstgenutzt
50 Jahre (reguläre Nutzungsdauer) – 10 Jahre (Zeitraum der Selbstnutzung) = 40 Jahre (restliche Nutzungsdauer)
Stefanie kann ihre Wohnung also noch 40 Jahre lang abschreiben.
Welche Kosten kann ich abschreiben?
Durch die Abschreibung soll der Wertverlust einer Immobilie ausgeglichen werden. Ein Grundstück kann grundsätzlich jedoch nicht an Wert verlieren und die Kosten dafür können somit nicht abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass du deine Gesamtkosten aufteilen musst. Nur die Kosten für das eigentliche Gebäude kannst du in deiner Steuererklärung ansetzen.
Dazu gehören sowohl die Anschaffungskosten als auch die Herstellungskosten:
Was sind Anschaffungskosten bei Immobilien?
Zu den Anschaffungskosten zählen neben dem Kaufpreis, auch die Anschaffungsnebenkosten:
- Notarkosten
- eventuell anfallende Maklerprovision
- Grunderwerbsteuer
- Gebühren des Grundbuchamtes
- Gutachterkosten
- Telefon- und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der gekauften Immobilie stehen
- Gerichtskosten (bei Zwangsversteigerungen)
Was sind Herstellungskosten bei Immobilien?
- Kosten für die Baugenehmigung
- Kosten für Architekt und Handwerker
- Baumaterial
- Kosten für Erdarbeiten und Ausschachtungsarbeiten
- Kosten für Installationen von Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen
- Fahrtkosten zur Baustelle
- Kosten für Umzäunung
- Ablöse- und Abstandzahlungen
Ich möchte meine Immobilie vor der Vermietung renovieren – was gilt für die Abschreibung?
Neue Böden, ein neues Bad –die Renovierung kann schnell ins Geld gehen. Doch auch diese Kosten können Sie steuermindernd absetzen. Renovierungskosten müssen Sie jedoch nicht über die gesamte Nutzungsdauer abschreiben, sondern können sie im selben Jahr als Werbungskosten absetzen.
Doch Achtung: Dafür darfst du nicht zu spendabel werden. Zahlst du nämlich in den ersten 3 Jahren nach Kauf, mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten für Renovierungsarbeiten, werden die Renovierungskosten wie Herstellungskosten behandelt. Die Folge: Sie müssen ebenfalls über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Ich habe eine vermietete Wohnung geerbt – was passiert mit der Abschreibung?
Wird dir eine vermietete Immobilie vererbt oder geschenkt? Dann kannst du die Abschreibung ganz einfach fortführen. Für den AfA-Satz bzw. die restliche Nutzungsdauer gilt das Gleiche, als würde die Immobilie vom bisherigen Eigentümer abgeschrieben werden.
Ich habe ein häusliches Arbeitszimmer – wie kann ich die Immobilien-Abschreibung nutzen?
Hast du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, kannst du auch dann die Immobilien-Abschreibung nutzen, wenn du das Haus oder die Wohnung selbst bewohnst. Das geht allerdings nur anteilig – also nur für den Teil der Kosten, die auf dein Arbeitszimmer anfallen.
Arbeitszimmer
1. Zunächst berechnet er den Anteil seines Arbeitszimmers von der gesamten Wohnfläche:
- 15 (Fläche des Arbeitszimmers) * 100 / 100 (Wohnfläche) = 15 Prozent (Anteil des Arbeitszimmers)
Stefan kann von der maximalen Abschreibungssumme anteilig 15 Prozent absetzen.
2. Dann berechnet er den gesamten AfA-Satz:
- 2 Prozent (AfA) von 250.000 Euro = 5.000 Euro
3. Nun ermittelt er den Anteil, der auf sein Arbeitszimmer fällt:
- 15 Prozent von 5.000 Euro = 750 Euro
Ergebnis: Stefan kann also pro Jahr 750 Euro absetzen.
Die neue Grundsteuer: Was ändert sich für Wohnungseigentümer und Vermieter?
Wie gebe ich die Immobilien-Abschreibung in der Steuererklärung an?
Die Immobilien-Abschreibung gibst du in der Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ an. Das gilt sowohl für die „normale“ AfA, als auch für die zusätzliche Abschreibung für Denkmalschutz und Sanierungen sowie die Sonder-AfA für Mietwohnungsbau.
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