Alarmanlage absetzen

Steuervorteil für ein sicheres Heim?

Du hast eine Firma beauftragt, Ihr Grundstück auf Einbruch oder Brand zu überwachen? Diese Ausgaben können Sie nicht als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.

Gebühren sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20.000 Euro mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abziehbar. Doch was gehört zu diesen haushaltsnahen Diensten bei der Steuererklärung?

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied nun, dass pauschale Gebühren für Alarmüberwachungsleistungen keine steuermindernden Leistungen darstellen. Bei diesen Überwachungsleistungen werden Häuser über eine Meldeanlage, die mit der Notrufzentrale bei einem Sicherheitsunternehmen verbunden sind, als Vorsorge für den Fall eines Einbruchs, Brandes oder Gasaustritts überwacht (7 K 7128/17).

Der entschiedene Fall

Eine Familie schloss einen Vertrag mit einer Firma ab, die die Überwachung der Meldeanlage durch deren Notrufzentrale zur Entgegennahme, Protokollierung und Auswertung eingehender Meldungen und die damit verbundene Objektüberwachung übernehmen sollte. Dafür zahlte die Familie eine monatliche Grundgebühr für die Überwachung verschiedener Kriterien wie Überfall, Einbruch, Routine und Schlüsselverwahrung oder auch Brandmelder-/Gasalarm.

Nach Auffassung der Finanzrichter kann die Steuerermäßigung nicht für pauschale Aufwendungen für den Anschluss einer Notrufbereitschaft in Anspruch genommen werden. Begründung: Die Notrufzentrale sei nicht im räumlichen Bereich des Grundstücks untergebracht und übe dort auch nicht ihre Tätigkeit aus. Es fehle an dem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang des Ortes der Leistungshandlung zum Haushalt.

Anders als beim Hausnotrufsystem, in dem es um die Rufbereitschaft für medizinisch-pflegerische Leistungen geht, beziehe sich die Notrufbereitschaft auf die Vorsorge für den Fall eines Einbruchs, Brandes oder Gasaustritts. Und eben diese Leistung wird gewöhnlich nicht durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt.

Welche haushaltsnahen Dienste sparen Steuern?

  • Fensterreinigung
  • Winterdienst
  • Ausbau des Dachgeschosses
  • Terrassenüberdachung
  • Beseitigung von Graffiti
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