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Arbeitgeberdarlehen

Vorteilhaftes Wahlrecht für Mitarbeiter

In vielen Firmen können Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber zinslose oder zinsverbilligte Darlehen erhalten, die sie oft als „goldene Fessel“ an das Unternehmen binden. Den Zinsvorteil will das Finanzamt natürlich als sogenannten geldwerten Vorteil versteuert haben. Beim Arbeitgeberdarlehen gelten unterschiedliche Regelungen für Bankmitarbeiter und Beschäftigte anderer Unternehmen.

Arbeitgeberdarlehen: Bagatellgrenze 2.600 Euro

Beim Arbeitgeberdarlehen gilt die folgende Bagatellgrenze: Falls das Darlehen oder Restdarlehen nicht mehr als 2.600 Euro beträgt, ist der Zinsvorteil steuer- und sozialversicherungsfrei (BMF-Schreiben).

Wie wird der Zinsvorteil berechnet?

Im Normalfall wird der steuerpflichtige Zinsvorteil wie folgt berechnet: Der Effektivzinssatz, der für das Arbeitgeberdarlehen konkret vereinbart ist, wird verglichen mit dem marktüblichen Zinssatz am Abgabeort für vergleichbare Darlehen bezüglich Kreditart, Laufzeit und Dauer der Zinsfestlegung.

Dabei kann ein pauschaler Bewertungsabschlag von 4 Prozent vorgenommen werden. Der so ermittelte Zinsvorteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, allerdings nur dann, wenn er höher als 50 Euro (bis 31.12.2021 44 Euro) ist.

Alternativ kann auch der tatsächlich vereinbarte Zinssatz verglichen werden mit dem niedrigsten Zinssatz am Markt für ein vergleichbares Darlehen, zu dem dieses unter Einbeziehung allgemein zugänglicher Internetangebote (zum Beispiel von Direktbanken) an Endverbraucher angeboten wird, ohne dass individuelle Preisverhandlungen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigt werden. Allerdings kommt hier der pauschale Bewertungsabschlag von 4 Prozent nicht zur Anwendung.

Arbeitgeberdarlehen: Wahlrecht für Mitarbeiter

Mitarbeiter haben ein vorteilhaftes Wahlrecht: Hat der Arbeitgeber den Zinsvorteil nach dem „marktüblichen Zinssatz am Abgabeort“ bewertet, kannst du dennoch im Rahmen deiner Steuererklärung den Zinsvorteil mit dem „niedrigsten Zinssatz am Markt“ bewerten und dem Finanzamt nachweisen.

Hierzu eignet sich ein Ausdruck des individualisierten günstigeren inländischen Kreditangebots, das du in einem Internet-Vergleichsportal zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet hast.

Das günstigere inländische Angebot muss unbedingt in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Gewährung des Arbeitgeberdarlehens eingeholt werden. Aus Vereinfachungsgründen gilt hier eine Zeitspanne von zehn Tagen vor der Kreditanfrage beim Arbeitgeber bis zu 10 Tage nach dem Vertragsabschluss des Arbeitgeberdarlehens.

Wo gebe ich den Zinsvorteil in der Steuererklärung ein?

In deiner Steuererklärung berechnest du, wie hoch der geldwerte Vorteil ist, den der Arbeitgeber versteuert hat und der im Bruttoarbeitslohn enthalten ist. Das beweist du mittels einer formlosen Mitteilung deines Arbeitgebers. Eine solche Mitteilung muss der Arbeitgeber dir auf Wunsch ausstellen.

Dann berechnest du den geldwerten Vorteil, der sich auf der Basis des günstigsten Internetangebots ergibt. Ein solches Angebot musst du in zeitlichem Zusammenhang mit dem Arbeitgeberdarlehen ermittelt haben. Um den Saldo kürzt du den Bruttoarbeitslohn und trägst nur den gekürzten Betrag in die Anlage N ein.

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