In der Ausbildung richtig Geld sparen? Das geht! Besonders einfach bekommt man Kosten für Arbeitsweg und den Weg zur Berufsschule zurück, denn diese Fahrtkosten können in der Ausbildung abgesetzt werden. Und das teilweise sogar doppelt! Wie genau? Das erklären wir hier.
Schnelleinstieg
Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb absetzen
Die Fahrkosten zum Ausbildungsbetrieb können in der Steuererklärung pauschal angesetzt werden. Das nennt sich dann Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Pro Tag kannst du allerdings nur eine Fahrtstrecke angeben.
Doppelt sparen mit Fahrten zur Berufsschule
Was ist die erste Tätigkeitsstätte?
Seit 2014 heißt der Ausbildungsbetrieb nicht mehr „regelmäßige Arbeitsstätte“, sondern „erste Tätigkeitsstätte“. Voraussetzung für eine „erste Tätigkeitsstätte“ ist, dass es eine ortsfeste betriebliche Einrichtung deines Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten ist, dem du dauerhaft zugeordnet bist.
Achtung: Pro Dienstverhältnis kann immer nur eine erste Tätigkeitsstätte bestehen.
So werden die Fahrkosten richtig berechnet
Grundsätzlich wird zwischen diesen Pauschalen unterschieden: der Pendlerpauschale und der Dienstreisepauschale. In beiden Fällen können 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden.
Wie unterscheiden sich die Pauschalen?
- Bei der Pendlerpauschale zählt nur die einfache Strecke.
- FĂĽr Dienstreisen jedoch die Hin- und RĂĽckfahrt.
Und hier wird es spannend, denn in der Steuererklärung wird zwischen Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und der Schule unterschieden.
Fahrten zum Ausbildungsbetrieb
FĂĽr jede Fahrt zum Ausbildungsbetrieb werden 30 Cent pro Kilometer angesetzt. Diese Berechnung gilt fĂĽr eine Fahrt. Man berechnet also den Hinweg zur Arbeit, den RĂĽckweg aber nicht.
Beispiel: Fahrt zum Arbeitsplatz absetzen
Doppelte RĂĽckzahlung mit Fahrten zur Berufsschule oder Fachschule
Mit dem Weg zur Berufsschule wird doppelt gezahlt. Hier können die Fahrtkosten sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt abgesetzt werden!
Übrigens: Dauert die „Dienstreise“ zur Berufsschule länger als 8 Stunden, kannst du für jeden Abwesenheitstag eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand absetzen. Diese richtet sich nach der Dauer deiner Abwesenheit.
Egal ob Auto, Ă–ffis oder Fahrrad
Egal ob der Weg zu Fuß, mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird: Die Fahrtkosten kannst du immer absetzen. Doch Vorsicht: Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann nicht mehr als 4.500 Euro im Jahr absetzen.
Warum bekomme ich mehr Geld?
Es kann immer nur eine „erste Tätigkeitsstätte“ geben und das ist der Ausbildungsbetrieb. Andere Orte – wie eben die Berufsschule – gelten als auswärtige Tätigkeitsstätten. Hier gilt die Dienstreisepauschale, die sowohl bei dem Hin- als auch beim Rückweg berechnet wird.
Rechnung: Warum sich die Steuererklärung lohnt!
Azubis müssen aufgrund ihres geringen Einkommens meist keine Steuererklärung abgeben. Doch dies kann sich lohnen: Bereits bei kurzen Wegen winkt eine Fahrtkosten-Erstattung vom Finanzamt.
Beispiel: Berechnung von Fahrtkosten in der Ausbildung
Berechnung:
- Fahrten zum Ausbildungsbetrieb
- 130 Tage x 0,30 € x 5 Km= 195 €
- Fahrten zur Berufsschule
- 100 Tage x 0,30 € x 2 x 14 Km= 840 €
- Fahrtkosten insgesamt
- = 1.035 €
Allein mit diesen Kosten liegt Stefanie bereits über dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 €.
Ab diesem Betrag lohnt sich jeder Euro: Setzt sie nun weitere Ausgaben fĂĽr LehrbĂĽcher, BĂĽromaterial, Computer oder Laptop etc. an, kann sie sich ĂĽber eine Erstattung vom Finanzamt freuen.
Was lohnt sich mehr: Eigenes Auto oder Ă–ffis?
Die Pauschalen gelten grundsätzlich für Fahrten mit dem eigenen Auto. Doch auch wenn eine Fahrgemeinschaft genutzt wird, kann man jeweils immer die vollen Fahrtkosten absetzen.
Nutzt du die öffentlichen Verkehrsmittel mit Wochen-, Monats,- oder Jahreskarten? Dann solltest du alle Tickets aufheben und am Ende des Jahres zusammenrechnen.
Keine Lust auf Ausrechnen? Dann lass alles von WISO Steuer übernehmen. Du kannst einfach alle Tickets mit der App abfotografieren und die Kosten werden automatisch in deine Steuererklärung eingetragen.
Wie berechne ich die Arbeitstage richtig?
Zuerst werden alle Arbeitstage im Jahr gezählt. Grundsätzlich kann man hier pauschal mit 220 bis 230 Arbeitstagen pro Jahr rechnen. Hiervon müssen aber Urlaubs- und Krankheitstage abgezogen werden.
Wie trage ich die Fahrtkosten in die Steuererklärung ein?
Die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte werden in der Anlage N in den Zeilen 31 bis 40 eingetragen. Die „Dienstreise“ zur Berufsschule wird in den Zeilen 49 bis 50 eingefügt. Die Verpflegungsmehraufwendungen trägst du in den Zeilen 51 bis 54 ein.
Noch einfacher geht es aber mit WISO Steuer. Hier musst du einfach nur die Adresse eingeben und das Programm berechnet alles automatisch.