Automatischer Datentausch bei Konten im Ausland

Was die Bank ans Finanzamt meldet

Anleger mit ausländischen Konten haben nun schlechte Chancen, dem deutschen Fiskus Informationen vorzuenthalten. Kontodaten werden  automatisch an die Finanzbehörden übertragen.

Differenzen zu gemeldeten Konten?

Ab diesem Monat werden viele Steuerzahler Post von ihrem Finanzamt bekommen. Denn eine Revolution steht vor der Tür: Im September 2017 werden erstmals zahlreiche Staaten Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge an die Heimatländer der ausländischen Anleger versenden.

Heißt: stimmen die in der Steuererklärung angegebenen Kapitalerträge aus ausländischen Konten nicht mit den Kontendaten überein, so erhält die deutsche Finanzverwaltung künftig automatisch Info von ausländischen Finanzbehörden.

Grundlage dafür ist ein Abkommen über den „automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“, das am 29. Oktober 2014 in Berlin 51 Staaten unterzeichnet hatten.

Stichtag war bereits der 31.12.2015

Der erste automatische Informationsaustausch wird also am 30. September 2017 stattfinden, er wird aber auch Daten zu Konten umfassen, die bereits Ende 2015 bestanden haben! Finanzinstitute müssen mit Stichtag 31.12.2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem 01.01.2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen.

Was wird den deutschen Finanzbehörden gemeldet?

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen
  • Andere Erträge
  • Guthaben auf Konten
  • Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen.

und Meldedaten wie

  • Name
  • Adresse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Kontostand
  • Kontonummer

Steuerparadies Schweiz? Das war einmal

Wer Konten in der Schweiz hat und die Erträge daraus vor dem deutschen Fiskus verheimlichen will, hat daran schon lange keine Freude mehr, sondern eher schlaflose Nächte.

Denn zum einen könnte sein Name auf Daten-CDs enthalten sein, die der Fiskus angekauft hat. Zum anderen drängen die Schweizer Banken ihn zur Offenbarung oder zur Kontenauflösung. Zudem ist eine Selbstanzeige seit Jahresbeginn deutlich schwieriger und teurer geworden.

Automatischer Datenaustausch bei Auslandskonto in der Schweiz

Nun hat die Europäische Union mit der Schweiz ein Abkommen über den automatischen Datenaustausch von Konten abgeschlossen. Die Schweiz wird künftig von ausländischen Anlegern folgende Daten an die Finanzbehörden der Heimatländer melden:

  • Name
  • Adresse
  • Steuernummer
  • Geburtsdatum
  • Kontendaten

Und zwar automatisch!

Das bedeutet, dass alle Konten deutscher Anleger in der Schweiz dem deutschen Fiskus bekannt werden, sobald auf dem Konto auch nur ein Euro Zinsertrag entsteht. Die Daten werden im Jahre 2017 gesammelt und erstmals im Jahre 2018 gemeldet (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.03.2015).

Das neue Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ersetzt das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen der EU, das auch die Schweiz unterzeichnet hatte. Darin hatte sie als Ausnahme die EU-Quellensteuer vereinbart hatte, ebenso wie Luxemburg und Österreich.

Welche Länder nehmen am Datenaustausch teil?

Am automatischen Informationsaustausch ab 31.07.2017 nehmen u.a. folgende Staaten teil: Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Malta, San Marino, Vereinigtes Königreich und die unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete (Isle of Man, Guernsey und Jersey) sowie die Überseegebiete des Vereinigten Königreiches (Anguillа, Bermuda, Britische Jungferninseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat, Turks- und Caicosinseln), Niederlande mit den karibischen Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba, Frankreich mit Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint-Barthélemy. Insgesamt beinhaltet die Auflistung 53 Länder. Ab September 2018 auch weitere Länder, u.a. die Schweiz, Andorra, Monaco, Singapur. Dann sind gut 100 Staaten dabei!