Freifahrten bei Bahnpensionären

Geldwerter Vorteil?

Ruhestandsbeamte der ehemaligen Bundesbahn oder des Bundeseisenbahnvermögens profitieren immer noch von einem Vorteil aus aktiven Tagen: Sie können Freifahrten mit der Bahn nutzen. Dafür müssen sie den Sachbezugswert als geldwerten Vorteil versteuern.

Freifahrt als Versorgungsbezug?

In der Praxis wird der Vorteils-Betrag den Versorgungsbezügen hinzugerechnet. Diese Bezüge sind begünstigt durch den Versorgungsfreibetrag, den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und den Arbeitnehmerpauschbetrag.

Doch handelt es sich bei den Freifahrten tatsächlich um Versorgungsbezüge? Oder sind diese nicht eher “Vorteile aus früheren Dienstleistungen”?

Vorteile sind Arbeitslohn

Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die geldwerten Vorteile aufgrund der Freifahrten keine Versorgungsbezüge sind, sondern als Vorteile aus früheren Dienstleistungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören.

Die Vorteile sind in Höhe des Personalrabattfreibetrages von 1.080 Euro steuerfrei, wobei zuvor noch ein Bewertungsabschlag von vier Prozent erfolgt. Allerdings besteht kein Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag, weil die Einkünfte bereits durch den Personalrabattfreibetrag begünstigt sind. Sofern danach ein steuerpflichtiger Vorteil verbleibt, wird davon noch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen (Aktenzeichen VI R 41/13).

Personalrabatt-Freibetrag

Der Personalrabatt-Freibetrag wird unabhängig davon gewährt, ob es sich um einen Sachbezug aus einem gegenwärtigen, früheren oder zukünftigen Dienstverhältnis handelt. Hier steht er aufgrund besonderer Regelung den Bahnpensionären zu, obwohl sie dem Bundeseisenbahnvermögen angehören und die Zuwendung nicht von ihrem Dienstherrn, sondern von der Deutsche Bahn AG gewährt wird.

Bisherige Versteuerung Neue Versteuerung
Versorgungsbezüge, Beginn in 2010 1.000 € 1.000 €
Freifahrten als Versorgungsbezug + 1.500 €
Versorgungsbezüge insgesamt = 31.500 €
– Versorgungsfreibetrag (32 %, max. 2.400 €) ./. 2.400 € ./. 2.400 €
– Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ./. 720 € ./. 720 €
– Werbungskosten-Pauschbetrag ./. 102 € ./. 102 €
Steuerpflichtige Versorgungsbezüge = 28.278 € = 26.778 €
Freifahrten als Arbeitslohn + 1.500 €
– Bewertungsabschlag 4 % ./. 60 €
– Personalrabattfreibetrag, max. 1.080 € ./. 1.080 €
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil = 360 €
– ArbeitnehmerPauschbetrag, max. 1.000 € ./. 360 €
Steuerpflichtige Einkünfte = 28.278 € = 26.778 €