Denkmalschutz: Gibt es einen Vorteil bei der Steuer?

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt, kannst von Steuervorteilen profitieren. Welche das sind und was in die Steuererklärung gehört, zeigen wir in diesem Beitrag.

Was ist Denkmalschutz?

Unter Denkmalschutz versteht man den Schutz und die Erhaltung von Gebäuden, Bauwerken und Kulturgütern, die von historischem, künstlerischem, architektonischem oder städtebaulichem Wert sind. Ziel des Denkmalschutzes ist es, das kulturelle Erbe zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zu den Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, zählen beispielsweise historische Schlösser, Burgen, Kirchen, Klöster, Herrenhäuser und Fabrikgebäude. Auch Bauwerke wie Brücken, Straßen und Plätze können unter Denkmalschutz stehen, wenn sie von besonderer kultureller Bedeutung sind.

Wie kann ich bei Denkmalschutz Steuern sparen?

Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden können einen Steuervorteil bekommen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 90 Prozent der Kosten für die Sanierung und Erhaltung des Gebäudes über die Steuererklärung absetzen.

Wer kann den Steuervorteil nutzen?

Wer den Steuervorteil nutzen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich können Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden den Steuervorteil nutzen, jedoch gibt es je nach Bundesland und Art des Denkmals unterschiedliche Voraussetzungen. In einigen Fällen kann der Steuervorteil auch von Mietern genutzt werden, wenn sie sich an den Sanierungskosten beteiligen.

Wie viel du tatsächlich durch die Nutzung des Steuervorteils sparen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den Kosten der Sanierung und der Höhe deines Einkommens. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Steuervorteil ein enormes Einsparungspotenzial bietet und dazu beitragen kann, die Kosten für die Sanierung und Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden zu reduzieren.

Welche Kosten sind absetzbar?

Als Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes kannst du verschiedene Kosten, die bei der Instandhaltung oder Sanierung anfallen, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten

  • für die Erneuerung von Fenstern, Türen oder Heizungsanlagen
  • für Maler- und Renovierungsarbeiten

Nicht absetzbar sind dagegen Kosten für den Neubau von Anbauten oder den Bau von Swimmingpools.

Wie werden die absetzbaren Kosten berechnet?

Die Kosten, die du als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kannst, werden in der Regel über mehrere Jahre verteilt. Hierbei wird eine sogenannte Abschreibung (AfA) vorgenommen. Diese richtet sich nach der Nutzungsdauer des Gebäudes und beträgt bei denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel 12 Jahre. Die Abschreibung erfolgt dabei jährlich in gleichbleibenden Raten.

Wie viel kann ich tatsächlich sparen?

Die Höhe des Steuervorteils hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Kosten, die du als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kannst. Denn dir wird ein bestimmter Anteil der Kosten zugemutet, den du selbst tragen musst. Außerdem hat auch dein persönlicher Steuersatz Einfluss auf die Höhe deiner Steuern.

Im Durchschnitt können Immobilieneigentümer durch die Nutzung des Steuervorteils jedoch zwischen 30 Prozent und 50Prozent der Kosten, die sie für die Instandhaltung oder Sanierung ihres denkmalgeschützten Gebäudes aufwenden, von der Steuer absetzen.

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