Steuerermäßigung auf Dichtheitsprüfung

In vielen Bundesländern steht Hauseigentümern in den nächsten Jahren eine Dichtigkeitsprüfung der Abwasseranlagen bevor. Aber können die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden?

Pflicht zu Dichtigkeitsprüfung abhängig vom Bundesland

Ob du verpflichtet bist, die Abwasseranlage deiner Immobilie auf Dichtheit prüfen zu lassen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Im Schreiben vom 15.10.2010 argumentierte das Bundesfinanzministerium, dass es sich bei der Dichtigkeitsprüfung um ein Gutachten handelt. Daher führten die Kosten einer Dichtigkeitsprüfung bei selbstgenutzten Immobilien nicht zu einer Steuerermäßigung als Handwerkerleistungen.

Dem folgte das Finanzgericht in Köln nicht. Es beurteilte die Dichtigkeitsprüfung mit Urteil vom 18.10.2012 als konkrete Grundlage für die Sanierung einer Rohrleitung. Damit sind die Kosten Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung. Daher sind die Aufwendungen als steuerbegünstigte Handwerkerleistung nach § 35a EStG zu beurteilen.

Das Finanzamt legte erwartungsgemäß Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Dort ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen VI R 1/13 anhängig.

Hattest du also Kosten für die Dichtigkeitsprüfung von einer selbstgenutzten Immobilie, machst du diese Ausgaben in deiner Steuererklärung geltend. Für mögliche Nachfragen vom Finanzamt solltest du die Rechnung und den Überweisungsbeleg der Zahlung aufbewahren.

Werbungskosten bei vermieteten Häusern

Bist du jedoch als Vermieter von einer Dichtigkeitsprüfung betroffen, ist die Rechtslage eindeutig. Ob du die Kosten der Dichtigkeitsprüfung auf deine Mieter umlegen kannst, ist umstritten. Du kannst jedoch die Aufwendungen für die Dichtigkeitsprüfung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung geltend machen.

Stand: 2013