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Eigenbeleg

Wie du dir bei verlorenen Belegen selbst helfen kannst

Originalbeleg verlegt beziehungsweise weggeworfen? Oder erst gar keinen erhalten? Kein Problem: Mit unserer Vorlage ist einfach und schnell ein Eigenbeleg als Notfallersatz geschaffen – das spart eine Menge Steuern bei der Steuererklärung.

Kurz & knapp

  • Mit dem Eigenbeleg kannst du abhanden gekommene Belege im Notfall ersetzen
  • Es gibt aber keinen rechtlichen Anspruch, dass der Eigenbeleg anerkannt wird
  • Für viele Ausgaben kannst du Pauschalen nutzen – ganz ohne Beleg
  • Du findest hier eine Vorlage für Eigenbelege zum Download

Wofür gibt es den Eigenbeleg?

Mit vielen Ausgaben kannst du bei der Steuererklärung sparen. Vor allem, wenn du Kosten im Zusammenhang mit deinem Beruf hattest. Dazu zählt beispielsweise der neue Laptop oder Monitor für das Homeoffice, oder die Fachzeitschrift. Auch gebraucht gekaufte Arbeitsmittel fallen darunter.

Grundsätzlich benötigst du natürlich einen Beleg für das Finanzamt. Hast du aber keine offizielle Rechnung, kann ein Eigenbeleg helfen.

Was ist ein Eigenbeleg?

Seit ein paar Jahren gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. So musst du nicht mehr alle Rechnungen, Kassenbons & Co. mit der Steuererklärung einreichen. Aber es kann sein, dass du einen Brief vom Finanzamt bekommst, in dem Nachweise für deine Ausgaben angefordert werden. Und dann bist du auch dazu verpflichtet, diese Nachweise einzureichen oder die Ausgaben werden dir möglicherweise sogar gestrichen.

Was aber kannst du tun, wenn du den Kassenbon verlegt oder weggeworfen hast? Oder wenn du erst gar keinen bekommen hast?

Selbsthilfe ist angesagt

Hilf dir selbst und erstelle einen Eigenbeleg. So kannst du dir trotzdem das Geld vom Finanzamt zurückholen. Du schreibst auf diesem Eigenbeleg alle Angaben, die du sonst von Rechnungen und ähnlichen Dokumenten kennst:

  • Zahlungsempfänger
  • Zahlungsdatum
  • Betrag
  • Beschreibung der Ausgaben
  • Datum und eigene Unterschrift

Zusätzlich beschreibst du kurz, warum du den Eigenbeleg erstellt hast. Je genauer du bist, desto besser stehen die Chancen, dass dir die Ausgaben anerkannt werden. Am besten ist es, wenn du die Ausgaben zusätzlich mit einem Bankauszug beweisen kannst.

Achtung Icon

Kein rechtlicher Anspruch trotz Eigenbeleg

Du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass das Finanzamt den Eigenbeleg und die damit verbundenen Ausgaben in der Steuererklärung anerkennt.

Vorlage herunterladen

Hier findest du eine Vorlage für einen Eigenbeleg zum Download: Eigenbeleg-Muster

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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!

Für welche Fälle gibt es den Eigenbeleg?

Der Eigenbeleg ist ein Notbeleg. Für äußere Umstände, die es dir unmöglich machen, einen Beleg vorzulegen, kannst du die Notlösung nutzen. Aber: Lass es nicht zur Gewohnheit werden. Dann wirst du Schwierigkeiten dabei haben, dass das Finanzamt die Ausgaben akzeptiert.

Abhanden gekommene Quittungen

Du hast den Beleg versehentlich weggeworfen, deine Tasche oder dein Portemonnaie wurden gestohlen oder der Tankbeleg ist in der Sonne verblasst.

Verweigerte Ausstellung von Belegen

Du hast bei der Zahlung keinen Beleg ausgestellt bekommen. Das kann passieren, wenn du eine Taxifahrt im Ausland machst, ein Schnäppchen am Flohmarkt oder bei Ebay von einer Privatperson machst.

Automaten ohne Belegausgabe

Zum Beispiel bei Parkuhr, Internet-Automaten, Waschanlage, Münzkopierer, Automaten zur Gepäckaufbewahrung und Mautgebühren.

Trinkgelder

Wie etwa bei der Nutzung kostenlose Garderobe, Gepäckträger, Kaffeekasse oder Mitfahrgelegenheit.

Viele Ausgaben auch ohne Beleg möglich

In der Steuerwelt gibt es einige Ausgaben, die durch Pauschalen oder die sogenannten Nichtbeanstandungsgrenzen abgedeckt werden. So bekommst du automatisch einen bestimmten Betrag angerechnet, ohne Nachweise vorlegen zu müssen. Welche sind das?

EIgenbeleg Auflistung Infografik

 

Können Unternehmer Eigenbelege nutzen?

Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. In diesem Fall kannst du deine Ausgaben mittels Eigenbelegen generell nicht nachweisen. Stattdessen kannst du den gesamten Bruttobetrag als Betriebsausgabe behandeln.

Verlust von Quittungen & Co. vorbeugen

Besser als einen Eigenbeleg auszustellen ist es natürlich, den Originalbeleg zu haben. Damit er dir nicht abhandenkommt, kannst du den Steuer-Scan nutzen. Fotografiere deinen Beleg direkt mit dem Smartphone ab, wenn du ihn bekommst. So ist er nicht nur online gespeichert und geht dir nicht verloren, sondern wird auch noch automatisch in deine Steuererklärung übernommen. So sparst du dir doppelt so viel Arbeit!

FAQ: Eigenbeleg für die Steuererklärung

Was gehört auf einen Eigenbeleg?

Neben den üblichen Angaben einer Quittung (Empfänger, Datum, Betrag und Bezeichnung), musst du auch erklären, warum du den Eigenbeleg ausstellst.
Wenn du den Originalbeleg nicht (mehr) hast und die Ausgabe nicht durch eine Pauschale oder Nichtbeanstandungsgrenze abgedeckt wird, dann solltest du einen Eigenbeleg als Notlösung nutzen.
Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben, wie hoch der Eigenbeleg sein darf. Aber: Je kleiner der Betrag, desto weniger Schwierigkeiten wirst du haben, die Ausgaben anerkannt zu bekommen.
Am besten bekräftigst du deinen Eigenbeleg mit einem Kontoauszug. So kann das Finanzamt sehen, dass die Kosten auch wirklich angefallen sind.
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