Erst nicht, dann doch – die Energiepauschale für Rentner wurde nun ausbezahlt. Der Bonus in Höhe von 300 Euro ist allerdings steuerpflichtig. Was jetzt gilt, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Wer im Dezember erstmals Rente bezieht, erhält 300 Euro Energiepauschale für Rentner im Januar 2023
- Auch eine Doppelzahlung der Pauschalen ist möglich
- Die Energiepauschale für Rentner 2022 musst du in deiner Steuererklärung angeben
- Rentner erhalten das Geld nicht steuerfrei und müssen mit Abzügen rechnen
300 Euro Energiepauschale für Rentner
Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes wurden auch die Rentner und Pensionäre bedacht. Vom 01.12.2022 bis zum 15.12.2022 wurde die einmalige Energiepreispauschale (rEPP) von 300 Euro ausbezahlt. Ein Antrag ist dabei nicht notwendig – die Rentenzahlstellen überwiesen das Geld automatisch aufs Konto.
Neu-Rentner im Dezember 2022
Wer zum Ende Dezember erst den Ruhestand antritt, bekommt die Energiepreispauschale in der Regel erst zum zweiten Auszahlungstermin – Anfang 2023. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Wer den Bonus jetzt noch beantragen sollte
Doch in einigen Fällen solltest du aktiv werden, um die Pauschale zu erhalten:
Energiepauschale trotz Anspruch nicht ausbezahlt
Bekommst du bereits länger Rente und die Energiepreispauschale wurde dir trotz bestehenden Anspruchs nicht ausgezahlt? Dann solltest du reagieren und einen Antrag auf die nachträgliche Auszahlung noch bis 30.06.2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum einreichen.
Energiepauschale bei Rente aus dem Ausland
Wohnst du in Deutschland, bekommst deine Rente aber aus einem EU-Staat, hast du ebenso Anspruch auf die Energiepauschale. Allerdings musst du in diesem Fall auch aktiv werden und den Bonus bei der Deutschen Rentenversicherung bis Ende Juni beantragen.
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Wer hat Anspruch auf die Energiepauschale für Rentner?
Der Anspruch besteht nur für Rentner, die in Deutschland wohnhaft sind. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf diese Renten hatte:
Renten der gesetzlichen Rentenversicherung:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Rente aufgrund einer Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung
Auch Empfänger von Versorgungsbezügen nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz können die Pauschale erhalten. Für die Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen liegt die Regelungskompetenz bei den Ländern.
Ob die Rente befristet oder unbefristet ist, spielt für die Energiepauschale keine Rolle.
Energiepauschale bei Ehepaaren
Ehepaare können beide die Energiepreispauschale erhalten, wenn auch beide eine Rente beziehen. Bezieht ein Ehepartner mehrere Renten – zum Beispiel Alters- und Witwenrente –, wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt. Die gilt auch, wenn Rente und Pension gleichzeitig bezogen werden.
Energiepauschale für Rentner mit Minijob
Wer neben der Rente jobbt, kann doppelt profitieren: Rentner, die im September einen Minijob hatten, erhielten bereits die Pauschale für Erwerbstätige (bEPP) mit ihrem Arbeitslohn. Im Dezember durften sie sich ein zweites Mal freuen – über die Energiepauschale für Rentner, die von den Rentenkassen ausgezahlt wurde.
Der Anspruch besteht damit völlig legal in beiden Personenkreisen. Rentner müssen daher nicht melden, wenn sie bereits eine Energiepreispauschale erhalten haben. Sollten jedoch mehrere Renten bezogen werden (etwa Alters- und Witwenrente), fließt die Energiepreispauschale nur einmal.
In diesen Fällen hast du keinen Anspruch auf die Energiepauschale für Rentner
- Rentner der berufsständischen Versorgungswerke: Für diesen Personenkreis liegt die Regelungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.
- Rentner der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben von der Energiepauschale ausgeschlossen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die wichtigsten Fragen zum Thema zusammengefasst: FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende
Müssen Rentner die Energiepauschale in der Steuererklärung angeben?
Nein. Bist du Rentner und hast die Energiepreispauschale bekommen, musst du sie nicht selbst in der Steuererklärung angeben. Es gibt dafür auch kein eigenes Feld in der Steuererklärung. Denn: Die Rentenkasse teilt dem Finanzamt automatisch mit, dass die Energiepauschale ausgezahlt wurde.
Die Energiepreispauschale in WISO Steuer
Nutzt du bereits den Steuer-Abruf von WISO Steuer? Dann wird die Energiepauschale automatisch in deine Steuererklärung für die Berechnung mit berücksichtigt. Denn die Mitteilung der Rentenkasse an das Finanzamt gehört auch zu den Daten, die WISO Steuer für dich vom Finanzamt abholt und automatisch einträgt.
Wie wird die Energiepauschale für Rentner versteuert?
Grundsätzlich werden Steuern nur dann fällig, wenn der jährliche Grundfreibetrag überstiegen wird. Liegen Rentner oder Pensionäre durch dir Energiepreispauschale darüber, bleibt sie nicht steuerfrei. Sie gilt als steuerpflichtige Einnahme und muss vollständig versteuert werden.
So versteuern Rentner die Energiepauschale:
Für Rentner ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Energiepreispauschale bei den Einkunftsarten zu den „sonstigen Einkünften“ gehört. Damit muss sie in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden – nicht nur mit dem günstigeren Besteuerungs- oder Ertragsanteil.
So versteuern Pensionäre die Energiepauschale:
Bei Pensionären gehört die Energiepauschale zu den „Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit“. Sie ist ebenso wie die Energiepreispauschale für Erwerbstätige im September 2022 einkommen- und lohnsteuerpflichtig. Versteuert wird mit dem individuellen Steuersatz.
Die Energiepreispauschale für Versorgungsbezieher wird den Versorgungsbezügen zugeordnet. Bei diesen greift zwar der Pauschbetrag für Versorgungsbezüge von 102 Euro, allerdings ist er regelmäßig bereits durch einen Abzug von den regulären Versorgungsbezügen verbraucht. Die Steuerpflicht hat zur Folge, dass die eventuelle Rückzahlung einer bereits versteuerten Energiepreispauschale für Versorgungsbezieher an die Versorgungsbezüge zahlende Stelle im Zeitpunkt des Abflusses steuersenkend zu berücksichtigen wäre.
Die Energiepreispauschale gilt nicht als Sonderzahlung, jedoch als regelmäßige Anpassung des Versorgungsbezugs. Somit ergeben sich keine Auswirkungen auf die Freibeträge für Versorgungsbezüge.
Übrigens: Die Energiepreispauschale wird bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrages und der Sozialversicherungsbeiträge nicht einbezogen.
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist eine gesonderte Bescheinigung der ausgezahlten Energiepreispauschale mittels eines Großbuchstabens – anders als bei der Energiepreispauschale für Erwerbstätige – nicht erforderlich. Unabhängig davon ist eine versteuerte Energiepreispauschale in der Lohnsteuerbescheinigung im Bruttoarbeitslohn mit 300 Euro enthalten. Dies gilt entsprechend für darauf entfallenden Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohnsteuer und ggf. Zuschlagsteuern).
Energiepauschale für Rentner mit Minijob
Die Energiepauschale für Rentner konnte man auch dann bekommen, wenn man bereits eine Pauschale für Erwerbstätige erhalten hat. Die Zahlungen haben einander nicht ausgeschlossen. Unklar war bisher, ob die eigentlich steuerfreie Energiepreispauschale für Minijobber doch steuerpflichtig wird, wenn man zusätzlich die Energiepreispauschale für Rentner und Pensionäre erhält. Informationen des BMF, bleibt die EPP für Minijobber auch dann steuerfrei, wenn Rentner die rEPP erhalten haben.
Keine Pauschale vergessen!
So können Rentner Steuern sparen
Rentner können einige Ausgaben in der Steuererklärung angeben und so die Steuerlast nach unten drücken. Außerdem helfen auf Steuerfreibeträge beim Sparen.
✅ Werbungskosten für Rentner: Kosten für Rentenberatung, Rechtsanwalt oder Prozesskosten können Geld zurückbringen. Hier steht Rentner auch ein Freibetrag zu: Lagen deine Ausgaben im Jahr unter 102 Euro, bekommst du diesen Pauschbetrag automatisch abgezogen. Wer im Jahr 2022 neben der Rente noch lohnsteuerpflichtig beschäftigt war, profitiert sogar vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro.
✅ Hilfe im Haushalt: Kosten für eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst, der in die Wohnung kommt, sparen Steuern. Dafür kannst du 20 Prozent der Lohnzahlungen bzw. der Rechnung von maximal 20.000 Euro im Jahr in der Steuererklärung angeben. Berücksichtigt werden davon 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro.
✅ Spenden: Als Rentner kannst du auch deine Spenden absetzen. Wichtig dabei ist, dass es sich um anerkannte gemeinnützige Organisation handelt. Bei Spenden bis 300 Euro reicht eine Kopie des Kontoauszugs als Nachweis der Zahlung aus.
✅ Ausgaben für die Gesundheit: Für ärztlich verordnete Medikamente und Therapien erhalten Rentner auch einen Bonus bei der Steuer, sofern die Kosten über zumutbaren Eigenanteil liegen. Fahrtkosten zum Arzt zählen übrigens auch dazu.
FAQ: Energiepauschale für Rentner & Steuer
Muss ich die Energiepauschale für Rentner beantragen?
Kann ich die Pauschale doppelt erhalten?
Ist die Energiepauschale für Rentner steuerpflichtig?
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