Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro soll Erwerbstätige vor allem bei Fahrtkosten zur Arbeit entlasten. Von der Extra-Zahlung profitieren auch Minijobber! Das Wichtigste im Überblick.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Einmalig werden 300 Euro an alle Erwerbstätigen ausbezahlt
- Energiepreispauschale steht auch Minijobbern zur Verfügung
- Das Geld gibt es entweder vom Arbeitgeber oder über die Steuererklärung
Gibt es die Energiepauschale für alle?
Die Energiepreispauschale, kurz EPP, soll es einmalig für das Jahr 2022 geben. Anspruch darauf haben alle Selbstständigen und Nicht-Selbstständigen, also Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie alle Beamte, Angestellte und Arbeiter. Nachträglich wurde der Bonus auch für Rentner und Studenten beschlossen.
Auch mit einem Minijob gehörst du in die Kategorie der Angestellten und hast somit Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Vorrangig soll die EPP bei einem Hauptjob ausbezahlt werden. Ist der Minijob ein zusätzlicher Nebenjob, erhältst du die 300 Euro nicht zweimal. Wichtig ist dabei, welche Arbeitsverhältnisse du am 01.09.2022 hattest.
Wie wird die Energiepauschale für Minijobber ausbezahlt?
Grundsätzlich gibt es für Minijobber 3 Möglichkeiten, den Bonus in Höhe von 300 Euro ausgezahlt zu bekommen.
- Wenn du einen Hauptjob hast, zahlt dir dort der Arbeitgeber die EPP zusammen mit dem Lohn aus. Ist deine geringfügige Beschäftigung nur ein Nebenjob, dürfen die 300 Euro nicht zweimal ausgezahlt werden.
- Wenn der Minijob deine einzige Beschäftigung am 01.09.2022 ist, zahlt dir dein Arbeitgeber die Pauschale zusammen mit dem Lohn für den September aus.
- Dazu musst du deinem Chef aber bescheinigen, dass der Minijob wirklich deine einzige Erwerbstätigkeit ist. Du kannst dafür unsere Formulierungshilfe nutzen: Muster-Vorlage
- Falls du zum Stichtag am 01.09.2022 keinen Job hattest, bleibt nur der Weg über die Steuererklärung für das Jahr 2022. Dort musst du dann in der „Anlage Sonstiges“ ankreuzen, dass du einen Minijob irgendwann im Jahr 2022 hattest und die EPP noch nicht bekommen hast. Dann werden dir die 300 Euro direkt vom Finanzamt gezahlt.
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Muss der Arbeitgeber die 300 Euro auszahlen?
Grundsätzlich ja. Zumindest an alle Angestellten, die am 01.09.2022 ein sogenanntes aktives Dienstverhältnis haben. Dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte.
Es gibt aber ein paar Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber die 300 Euro nicht an Minijobber auszahlen muss:
- Du warst nicht am 01.09.2022 mit einem Minijob angestellt
- Die geringfügige Beschäftigung ist nicht dein Hauptjob
- Der Arbeitgeber hat nur Minijobber beschäftigt
In all diesen Fällen bekommst du die 300 Euro nicht bei deinem Minijob ausbezahlt. Hast du zum Stichtag am 01.09.2022 auch keinen Hauptjob, bleibt nur der Weg über die Steuererklärung.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich musst du mit einem Minijob keine Einkommensteuererklärung abgeben. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten automatisch einen pauschalen Betrag an Steuern zahlt. Damit sind dann alle Steuern beglichen und dein Minijob muss nicht in der Steuererklärung angeben werden.
Wenn dein Arbeitgeber dir die EPP nicht ausbezahlt hat, musst du den Bonus über deine Steuererklärung einfordern. Dazu trägst du einfach in der „Anlage Sonstiges“ ein, dass du einen Minijob im Jahr 2022 hattest und dein Arbeitgeber die Pauschale dir noch nicht ausbezahlt hat.
Hattest du im Jahr 2022 noch andere Jobs, beispielsweise als Angestellter mit Lohnsteuerabzug oder nebenberuflich als Selbstständiger? Dann gelten die normalen Regeln für die Abgabe einer Steuererklärung.
Ist die Energiepreispauschale im Minijob steuerpflichtig?
Wenn die geringfügige Beschäftigung im ganzen Jahr 2022 dein einziger Job war, sind die 300 Euro steuerfrei.
Für Angestellte und Selbstständige gilt dagegen, dass die EPP zusammen mit dem anderen Einkommen versteuert werden muss. Zahlt der Arbeitgeber die Pauschale im September direkt aus, behält er bei normalen Angestellten dafür die Lohnsteuer ein.
FAQ: Energiepreispauschale für Minjobber
Muss ich eine bestimmte Dauer arbeiten, um die Energiepauschale für Minijobber zu bekommen?
Komme ich mit den 300 Euro über die Minijob-Grenzen?
Können Rentner mit einem Minijob die EPP bekommen?
Können auch Studenten mit Nebenjob die EPP erhalten?
Gibt es die Energiepauschale für Minijobber, die in einem privaten Haushalt beschäftigt sind?
Kann ich die 300 Euro mehrmals bekommen?
Rentner und Studenten dürfen dagegen noch die Energiepauschale für Rentner und Energiepauschale für Studenten obendrauf erhalten.
Quelle: BMF, Minijob-Zentrale