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Energiepauschale für Minijobber

So gibt es 300 Euro Bonus vom Staat

Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro soll Erwerbstätige vor allem bei Fahrtkosten zur Arbeit entlasten. Von der Extra-Zahlung profitieren auch Minijobber! Das Wichtigste im Überblick.

Kurz & knapp

  • Einmalig werden 300 Euro an alle Erwerbstätigen ausbezahlt
  • Energiepreispauschale steht auch Minijobbern zur Verfügung
  • Das Geld gibt es entweder vom Arbeitgeber oder über die Steuererklärung

 

Die Energiepreispauschale - das steckt dahinter!

2022 war das Jahr der gestiegenen Energiepreise. Als Entlastung dafür gewährt der Staat die Energiepreispauschale, kurz EPP. Wer und wie sie bekommt und was es bei der Steuer zu beachten gibt, zeigen wir im Video.

Gibt es die Energiepauschale für alle?

Die Energiepreispauschale, kurz EPP, soll es einmalig für das Jahr 2022 geben. Anspruch darauf haben alle Selbstständigen und Nicht-Selbstständigen, also Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie alle Beamte, Angestellte und Arbeiter. Nachträglich wurde der Bonus auch für Rentner und Studenten beschlossen.

Auch mit einem Minijob gehörst du in die Kategorie der Angestellten und hast somit Anspruch auf die Energiepreispauschale.

Vorrangig soll die EPP bei einem Hauptjob ausbezahlt werden. Ist der Minijob ein zusätzlicher Nebenjob, erhältst du die 300 Euro nicht zweimal. Wichtig ist dabei, welche Arbeitsverhältnisse du am 01.09.2022 hattest.

Wie wird die Energiepauschale für Minijobber ausbezahlt?

Grundsätzlich gibt es für Minijobber 3 Möglichkeiten, den Bonus in Höhe von 300 Euro ausgezahlt zu bekommen.

  • Du hast einen Hauptjob und einen Minijob
  • Wenn du einen Hauptjob hast, zahlt dir dort der Arbeitgeber die EPP zusammen mit dem Lohn aus. Ist deine geringfügige Beschäftigung nur ein Nebenjob, dürfen die 300 Euro nicht zweimal ausgezahlt werden.
  • Du hast nur einen Minijob
  • Wenn der Minijob deine einzige Beschäftigung am 01.09.2022 ist, zahlt dir dein Arbeitgeber die Pauschale zusammen mit dem Lohn für den September aus.
  • Dazu musst du deinem Chef aber bescheinigen, dass der Minijob wirklich deine einzige Erwerbstätigkeit ist. Du kannst dafür unsere Formulierungshilfe nutzen: Muster-Vorlage
  • Du hast keinen Job
  • Falls du zum Stichtag am 01.09.2022 keinen Job hattest, bleibt nur der Weg über die Steuererklärung für das Jahr 2022. Dort musst du dann in der „Anlage Sonstiges“ ankreuzen, dass du einen Minijob irgendwann im Jahr 2022 hattest und die EPP noch nicht bekommen hast. Dann werden dir die 300 Euro direkt vom Finanzamt gezahlt.

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Muss der Arbeitgeber die 300 Euro auszahlen?

Grundsätzlich ja. Zumindest an alle Angestellten, die am 01.09.2022 ein sogenanntes aktives Dienstverhältnis haben. Dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte.

Es gibt aber ein paar Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber die 300 Euro nicht an Minijobber auszahlen muss:

  • Du warst nicht am 01.09.2022 mit einem Minijob angestellt
  • Die geringfügige Beschäftigung ist nicht dein Hauptjob
  • Der Arbeitgeber hat nur Minijobber beschäftigt

In all diesen Fällen bekommst du die 300 Euro nicht bei deinem Minijob ausbezahlt. Hast du zum Stichtag am 01.09.2022 auch keinen Hauptjob, bleibt nur der Weg über die Steuererklärung.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich musst du mit einem Minijob keine Einkommensteuererklärung abgeben. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten automatisch einen pauschalen Betrag an Steuern zahlt. Damit sind dann alle Steuern beglichen und dein Minijob muss nicht in der Steuererklärung angeben werden.

Wenn dein Arbeitgeber dir die EPP nicht ausbezahlt hat, musst du den Bonus über deine Steuererklärung einfordern. Dazu trägst du einfach in der „Anlage Sonstiges“ ein, dass du einen Minijob im Jahr 2022 hattest und dein Arbeitgeber die Pauschale dir noch nicht ausbezahlt hat.

Hattest du im Jahr 2022 noch andere Jobs, beispielsweise als Angestellter mit Lohnsteuerabzug oder nebenberuflich als Selbstständiger? Dann gelten die normalen Regeln für die Abgabe einer Steuererklärung.

Ist die Energiepreispauschale im Minijob steuerpflichtig?

Wenn die geringfügige Beschäftigung im ganzen Jahr 2022 dein einziger Job war, sind die 300 Euro steuerfrei.

Für Angestellte und Selbstständige gilt dagegen, dass die EPP zusammen mit dem anderen Einkommen versteuert werden muss. Zahlt der Arbeitgeber die Pauschale im September direkt aus, behält er bei normalen Angestellten dafür die Lohnsteuer ein.

FAQ: Energiepreispauschale für Minjobber

Muss ich eine bestimmte Dauer arbeiten, um die Energiepauschale für Minijobber zu bekommen?

Nein. Anspruch auf die EPP haben alle, die im Jahr 2022 zu irgendeinem Zeitpunkt gearbeitet haben. Es ist also egal, ob du nur für wenige Wochen einen Minijob hattest oder das ganze Jahr gearbeitet hast.
Nein. Der Gesetzgeber hat vorgesorgt. Die Energiepauschale wird nicht auf die Verdienstgrenzen bei einem Minijob angerechnet.
Ja. Auch Rentner haben Anspruch auf die 300 Euro Energiepreispauschale. Ausbezahlt wird sie entweder im September über den Arbeitgeber oder über die Steuererklärung für das Jahr 2022.
Wenn du als Student einen Minijob im Jahr 2022 hattest, dann hast du Anspruch auf die Energiepauschale für Minijobber. Aber nur, wenn du direkt am 01.09.2022 angestellt bist, erhältst du sie direkt vom Arbeitgeber. Ansonsten bleibt der Weg über eine Steuererklärung für das Jahr 2022. Obendrauf bekommst du nochmal 200 Euro Energiepreispauschale als Student.
Minijobber, die mit dem sogenannten Haushaltsscheckverfahren in privaten Haushalten arbeiten, haben auch Anspruch auf die 300 Euro Energiepauschale. Allerdings greift hier die Besonderheit, dass der Arbeitgeber die EPP nicht direkt auszahlen muss, weil er keine Haupt-Angestellten wie eine Firma hat. Es bleibt nur der Weg über die Steuererklärung für das Jahr 2022.
Für Arbeitnehmer gibt es die Energiepauschale nur einmal für das Jahr 2022: entweder durch den Arbeitgeber oder durch das Finanzamt. Bei Versuchen, die EPP mehrmals zu kassieren, drohen Strafen vom Finanzamt.

Rentner und Studenten dürfen dagegen noch die Energiepauschale für Rentner und Energiepauschale für Studenten obendrauf erhalten.

Quelle: BMF, Minijob-Zentrale