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Energiepreispauschale fĂĽr Studenten

Den Bonus von 200 Euro gibt es auf Antrag

Steigende Energiekosten betreffen jedermann. Wie gut, dass die Regierung die Energiepreispauschale auch für Studenten in 2023 plant. Wie genau gibt es den Bonus in Höhe von 200 Euro? Wir zeigen es.

Kurz & knapp

  • Die Energiepreispauschale fĂĽr Studenten kommt in 2023
  • Sie beträgt 200 Euro und ist steuerfrei
  • Du bekommst sie nur auf Antrag
  • Mit WISO Steuer bekommst du im Durchschnitt sogar 1.674 Euro fĂĽr deine Steuererklärung

Was ist die Energiepreispauschale fĂĽr Studenten?

Explodierende Energiepreise schüren Existenzängste. Deshalb gibt es ähnlich wie bei Arbeitnehmern, Minijobbern und Rentnern auch für Studenten Hilfe vom Staat. Mit einer einmaligen Bonuszahlung greift die Regierung den Bürgern unter die Arme, um die steigenden Kosten abzudecken. Auch du als Student sollst diese Hilfe 2023 bekommen – und zwar mit 200 Euro. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern ist die Pauschale für Studenten sogar steuerfrei!

Energiepreispauschale Student Infografik

Wann und wie bekomme ich die Energiepreispauschale fĂĽr Studenten?

Nach aktuellem Stand kannst du die Energiepreispauschale als Student ab dem 15.03.2023 und bis spätestens 30.09.2023 beantragen. Sie wird dir also nicht einfach so auf dein Konto überwiesen.

Für die Antragsstellung haben Bund und Länder eine gemeinsame digitale Plattform errichtet: Einmalzahlung200.de. Die Antragstellung ist ab dem 15.03.2023 für alle Berechtigten möglich sein. Dafür brauchst du ein BundID-Konto – dieses kannst aber schon jetzt erstellen, damit es später schneller geht.

Für den Antrag benötigst du einen Zugangscode, den dir deine Ausbildungsstätte mitteilt. Zudem musst du deine Identität nachweisen. Das geht mit deinem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel, deiner EU-Identität oder deiner Unionsbürgerkarte.

Nachdem der Antrag durch ist, bekommst du per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf dein angegebenes Konto.

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Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Einmalzahlung ist an ein paar Voraussetzungen geknüpft. Dazu hat das Bundesministerium ein FAQ herausgegeben – wir fassen das Wichtigste hier für dich zusammen:

Einschreibung

Du musst am 01.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben gewesen sein. Andere Gruppen, die auch von der Energiepreispauschale fĂĽr Studenten profitieren, sind:

  • Teilzeitstudenten
  • Duale Studenten
  • Studenten im Urlaubssemester
  • Promotionsstudenten
  • Ausländische Studenten, die in Deutschland studieren
  • SchĂĽler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
  • SchĂĽler in (Berufs-)Fachschulklassen, die in einem mindestens 2-jährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • SchĂĽler in vergleichbaren Bildungsgängen
Information zum Thema

Studium im Ausland

Du machst dein Studium im Ausland? Auch dann kannst du die Energiepreispauschale bekommen, solange du in Deutschland immatrikuliert bist.

Wohnsitz in Deutschland

Du musst am 01.12.2022 deinen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dafür reicht auch schon die Aufenthaltsdauer von einem Semester aus.

Arbeitnehmer und Student: Kann ich die EPP doppelt bekommen?

Du arbeitest neben dem Studium? Dann gibt es gute Nachrichten fĂĽr dich: Du kannst die Energiepreispauschale gleich 2-mal bekommen.

Bist du Arbeitnehmer, wird dein Arbeitgeber wahrscheinlich schon im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an dich ausgezahlt haben. Wenn nicht, dann kannst du sie mithilfe der Steuererklärung bekommen.

Solange du am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben warst, kannst du zusätzlich die Energiepreispauschale als Student in 2023 beantragen. Das sind also insgesamt 500 Euro für dich.

Muss ich die Energiepauschale fĂĽr Studenten versteuern?

In manchen Fällen musst du die Pauschale versteuern. Und zwar, wenn du eine gewisse Einkommensgrenze überschreitest. Der sogenannte Grundfreibetrag, bis zu dem du keine Steuern zahlen musst, liegt im Jahr 2022 bei 10.347 Euro. Bist du verheiratet, sind das insgesamt 20.694 Euro für euch beide. Liegt dein Einkommen darunter, bleibt die Energiepauschale steuerfrei.

WISO Steuer berücksichtigt die EPP automatisch – durch Angaben, die du gemacht hast.

Energiepauschale Studenten EPP

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Energiepauschale Studenten App

Welche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung gibt es noch?

Heizkostenzuschuss zum BAföG

Neben der Energiepreispauschale gibt’s für Studenten eine weitere Entlastung: Bekommst du BAföG und lebst nicht mehr im Elternhaus, wurde dir im November 2022 ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro ausgezahlt. Es ist ein zweiter Heizkostenzuschuss für Anfang 2023 geplant, der diesmal 345 Euro betragen soll.

Steuererklärung abgeben

Ja, auch mit einer Steuererklärung kannst du dir zusätzlich was verdienen. Mit WISO Steuer bekommst du im Schnitt 1.674 Euro.  Die Steuererklärung lohnt sich, wenn du neben dem Studium gearbeitet hast. Dann kannst du dir die Steuern, die du das Jahr über automatisch vom Lohn abgezogen bekommen hast, wieder zurückholen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass du im Masterstudium beziehungsweise in der Zweitausbildung warst. Die Ausgaben, die du während des Studiums hattest, kannst du dann mit dem sogenannten Verlustvortrag in das Jahr mitnehmen, in dem du als Arbeitnehmer durchstartest und Steuern zahlst. So gleichen die vorher anfallenden Werbungskosten dein Gehalt aus.

FAQ: Energiepauschale fĂĽr Studenten

Wie bekommt ein Student die Energiepreispauschale?

Das soll Anfang 2023 mit einem digitalen Antrag möglich sein. Voraussetzung ist, dass du am 01.12.2022 in Deutschland gelebt hast und an einer Hochschule eingeschrieben warst.
Es gibt 2 verschiedene Energiepreispauschalen. Und zwar:

  1. 300 Euro, die versteuert werden. Sie gilt fĂĽr Arbeitnehmer, Minijobber, Rentner und Ehrenamtler.
  2. 200 Euro, die steuerfrei sind. Die gibt es fĂĽr Studenten.
Die steuerfreie 200 Euro Einmalzahlung gibt es für Studenten, die am 01.12.2022 in Deutschland wohnhaft und an einer Universität oder ähnlichen Bildungseinrichtung eingeschrieben waren.
Ja, auch ausländische Studierende können die Einmalzahlung beantragen. Voraussetzung: Sie wohnen in Deutschland und sind zum 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert.
Den Antrag zur Energiepreispauschale kannst du ab dem 15.03.2023 stellen. Danach sollte zeitnah die Auszahlung erfolgen.
Ja. Du kannst zusätzlich zur Energiepreispauschale für Arbeitnehmer (300 Euro brutto) auch die Energiepreispauschale als Student beantragen. Das sind nochmal 200 Euro obendrauf. Und das auch noch steuerfrei!
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Quelle: BMF