ETF Steuererklärung Title

ETF & Steuern

So werden Investmentfonds besteuert

Wer sein Geld mit möglichst geringem Aufwand und ordentlicher Renditeerwartung anlegen will, kommt an ETFs kaum vorbei. Das Thema  Steuern ist für Investmentfonds seit einer Reform nicht mehr so kompliziert wie zuvor. Was Sie hierzu wissen müssen und wann Angaben in der Steuererklärung zu machen sind, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Die Investmentsteuerreform 2018 hat die steuerliche Behandlung von ETFs vereinfacht.
  • Steuern fallen auf alle Erträge und Gewinne an.
  • Mit dem Sparer-Pauschbetrag erhält man einen Teil der Rendite steuerfrei.
  • Eine Steuererklärung für Kapitalerträge ist in einigen Fällen zwingend; in anderen Fällen lohnend, um zu viel bezahlte Steuern zurückzuholen.

ETF – Wie funktioniert das mit den Steuern?

Wer sich ein finanzielles Polster mit Geldanlagen aufbauen will, kennt sie bestimmt: die Exchange Traded Funds oder kurz ETF. Das sind börsengehandelte Investmentfonds, die einen bestimmten Aktienindex nachzeichnen wie zum Beispiel DAX oder MSCI World. Beliebt ist das Sparmodell ETF deshalb, weil die Gebühren dafür günstiger sind als bei klassischen Investmentfonds. Außerdem sind ETFs einfach in der Handhabung.

Neue Regeln dank Reform

Wie Investmentfonds besteuert werden, regelt das Investmentsteuergesetz, das 2018 neu justiert wurde. Seitdem ergeben sich bei der Besteuerung von ETFs einige Neuerungen.

  • Gleichstellung: Inländische und ausländische Fonds werden steuerlich gleichbehandelt.
  • Gleiche Belastung: Ausschüttende und thesaurierende Fonds werden zunächst steuerlich unterschiedlich behandelt. Nach dem Verkauf werden sie jedoch gleichgestellt.
  • Weniger Aufwand: Um die Besteuerung kümmern sich die Depotbanken und führen die Steuer selbst ans Finanzamt ab.

Welche Steuern muss ich auf ETFs zahlen?

Werden irgendwo Erträge erwirtschaftet, möchte auch der Staat einen Teil davon abhaben. Deshalb wird auf alle Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen und Verkäufen von Wertpapieren eine Steuer erhoben – die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungsteuer genannt.

Wenn beim ETF die Dividende nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten wird, handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds. Hierfür ermittelt die Depotbank am Jahresanfang eine Vorabpauschale als fiktive Dividende. Auf dieser Basis führt sie gegebenenfalls Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab.

Information zum Thema

Die Steuer auf ETFs wird nur dann fällig, wenn die Gewinne den Sparerfreibetrag überschreiten:

1.000 Euro bei Singles und 2.000 Euro bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern. Mehr dazu Sparer-Pauschbetrag.

ETF Sparer-Pauschbetrag Erklärung Infografik

 

Wann muss ich die ETF-Steuer zahlen?

Wie und wann genau die ETF-Steuer abgewickelt wird hängt davon ab, um welche Art ETF es sich handelt:

Ausschüttender ETF-Sparplan

Bei einem ausschüttenden ETF-Sparplan wird die Rendite an die Anleger ausgeschüttet. Zum Zeitpunkt der Ausschüttung wird die Abgeltungsteuer direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. In welcher Regelmäßigkeit ausgeschüttet wird, also etwa viertel-, halbjährlich oder einmal im Jahr, hängt von dem jeweiligen ETF ab.

Thesaurierender ETF-Sparplan

Bei einem thesaurierenden ETF-Sparplan werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern sofort automatisch wieder angelegt. Hier führt deine Depotbank schon vorher (am Jahresanfang) die Steuer auf die jährliche Vorabpauschale an das Finanzamt ab. Bei Verkauf mit Gewinn, wird dann die Abgeltungsteuer fällig, die mit den bereits bezahlten Vorabpauschalen verrechnet wird.

Wie hoch ist die Steuer?

Grundsätzlich gilt: Steuern werden nur auf Gewinne fällig. Konntest du keine Gewinne erwirtschaften, musst du auch keine Steuern zahlen.

So setzen sich die Steuern für ETFs zusammen:

  • 25 Prozent pauschale Abgeltungsteuer
  • zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und
  • gegebenenfalls 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer

Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um eine Quellensteuer, weil sie direkt dort erhoben wird, wo die Einkünfte entstehen – in der Regel ist das deine Depotbank (bzw. Broker). Für deutsche Kapitalerträge gilt: Die Bank zieht die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent dann von deinen Gewinnen ab und führt sie ans Finanzamt ab.

Damit ist die Steuer abgegolten und Angaben über deine Erträge musst du eigentlich nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Insbesondere bei Geringverdienern lohnt es sich aber mittels Steuererklärung zu prüfen, ob der Steuerabzug auch korrekt ist. Denn wer auf seine Einkünfte einen persönlichen Steuersatz unter 26,375 Prozent hat, sollte mit der Anlage KAP eine Günstigerprüfung beantragen und sich zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer erstatten lassen.

Ausländische Depots

Ausländische Depotbanken sind aber nicht verpflichtet, sich um die deutsche Abgeltungsteuer zu kümmern. Falls du bislang unversteuerte Kapitalerträge aus dem Ausland erhältst, musst du diese in deiner Steuererklärung angeben.

ETF-Anleger mit einem Depot in Deutschland müssen sich seit der Investmentsteuerreform auch nicht mehr um Quellensteuern kümmern. Für den Fall, dass der Fonds ausländische Dividenden vereinnahmt, muss sich der Fondsanbieter darum kümmern, Quellensteuern erstatten zu lassen.

Was ist die Vorabpauschale?

Bei ausschüttenden ETFs wird für Gewinne und Dividenden die Abgeltungsteuer abgeführt. Für thesaurierende ETFs gibt es vorher die Vorabpauschale. Damit wird eine Steuer auf fiktive Renditen erhoben, bevor die ETFs verkauft werden.

Um die Vorabpauschale kümmert sich ebenfalls die Depotbank. Zu Jahresbeginn ermittelt sie die Vorabpauschale und berechnet die Abgeltungsteuer.

Warum gibt es die Vorabpauschale?

Da thesaurierende ETFs die Gewinne gleich reinvestieren, kann sich die Haltedauer ausdehnen – unter Umständen auf Jahrzehnte. In dieser Zeit würde keine Steuer an den Staat fließen. Um diesen Stundungseffekt aufzuheben, wurde die Vorabpauschale eingeführt.

Sie sorgt dafür, dass der Staat einen Teil der künftigen Steuer schon vorab über die Laufzeit verteilt erhält. Und auch der Anleger bekommt nicht am Ende eine dicke Rechnung, sondern zahlt die Steuer auf den Gewinn in Raten.

Die Depotbank berücksichtigt vorher den erteilten Freistellungsauftrag, deine NV-Bescheinigung oder den Verlustverrechnungstopf. Stellst du einen ausreichenden Freistellungsauftrag, hast du normalerweise keine weiteren Angaben in der Steuererklärung zu machen.

Achtung: Reicht dein verbleibender Freistellungsauftrag oder der Verlustverrechnungstopf nicht aus, um die Vorabpauschale zu decken, bucht die Bank die fällige Steuer von deinem Konto ab.

Die Vorabpauschale berechnet die Bank nach einer Formel, die die Wertentwicklung deines ETFs sowie den jährlich von der Deutschen Bundesbank bestimmten Basiszins berücksichtigt. Sie ist die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer und wird bei der Realisierung der Gewinne gegengerechnet. Die Höhe der Vorabpauschale kannst du in deiner Steuerbescheinigung ablesen.

Vorabpauschale für 2023

Die Deutsche Bundesbank hatte lange Zeit sehr niedrige bis hin zu einem  negativen Basiszins ermittelt. Folglich war jahrelang keine Vorabpauschale fällig. Für 2023 hat sie ihn jedoch auf 2,55 Prozent festgelegt. Deshalb fällt für 2023 wieder eine Vorabpauschale an. Deine Depotbank berechnet auf dieser Grundlage die Abgeltungsteuer. Im Januar 2024 wird sie diese dann automatisch von deinem Verrechnungskonto abbuchen.

Was gilt für Alt-Anteile eines ETFs?

Besitzt du ETFs, die du vor 2009 gekauft hast? Gewinne, die bis Ende 2017 angefallen sind, sind als sogenannter „fiktiver Veräußerungsgewinn“ steuerfrei. Seit der Steuerreform von 2018 werden die Kursgewinne dieser ETFs aber mit der Vorabpauschale belegt.

Im Gegenzug gibt es aber einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Person für Erträge, die nach 2018 eingefahren wurden. Das bedeutet, verkaufst du deine Alt-ETFs, fällt bis zu diesem Betrag keine Steuer an.

Teilfreistellung bei ETFs

ETF Steuern Übersicht Infografik

Nach der Reform des Investmentsteuergesetzes werden auch Fondsgesellschaften besteuert. Zusätzlich zahlen sie die Körperschaftsteuer direkt aus ihrem Fondsvermögen – damit fließen weniger Erträge aufs Konto der Anleger.

Als Ausgleich gibt es daher die sogenannte Teilfreistellung. Damit bleiben Teile der Ausschüttung, der Vorabpauschale und des Verkaufsgewinns steuerfrei. Wie viel das ist, bestimmt die Teilfreistellungsquote, die je nach Fondsart unterschiedlich ausfällt:

Art des FondsAktienanteil Höhe der Freistellung
Aktienfondsüber 50 %30 %
Mischfonds mindestens 25 %15 %
Immobilienfonds über 50 %60 %
Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt im Ausland über 50 %80 %

Wann sollte ich ETFs in der Steuererklärung angeben?

Auslandsdepots

Die Depotbanken mit Sitz in Deutschland führen die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt ab. Ausländische Depotbanken sind aber nicht verpflichtet, sich um die deutsche Abgeltungsteuer zu kümmern. Das bedeutet, deine ausländischen Kapitalerträge musst du anhand der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank selbst in deiner Steuererklärung angeben.

In diesen Fällen lohnt sich die Nachprüfung durch die Steuererklärung:

Die deutschen Depotbanken behalten die Abgeltungsteuer direkt ein und führen sie ans Finanzamt ab. Heißt das für Anleger also Füße hochlegen und keine Gedanken an die Steuererklärung verschwenden?

Nicht ganz: Wer lieber prüfen will, ob er nicht doch zu viel Steuern gezahlt hat, sollte die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.

Steuerersparnisse mit ETFs Video

In diesem Video zeigen wir dir, wie du mit Kapitalerträgen Steuern sparen kannst.

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Als Kapitalanleger solltest du unbedingt den steuerlichen Freibetrag – den Sparer-Pauschbetrag, berücksichtigen. Seit 2023 sind Zinsen, Dividenden und Gewinne bis zu 1.000 Euro (zuvor: 801 Euro) bei Singles und 2.000 Euro (zuvor: 1.602 Euro) bei Ehepaaren bzw. Lebenspartnern pro Jahr steuerfrei. Alle Erträge, die darüber liegen, werden über die Abgeltungsteuer (zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer) versteuert.

Dazu musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder Broker einrichten. Dadurch wird die Abgeltungsteuer direkt mit dem Pauschbetrag verrechnet und die Bank führt nicht versehentlich die Abgeltungsteuer ab, obwohl deine Kapitalerträge noch weit unter der Freibetragsgrenze liegen.

Innerhalb eines Jahres kannst du bei deiner Bank den Freistellungsauftrag anpassen. Für die Vorjahre kannst du aber den Steuerabzug nur über deine Steuererklärung korrigieren.

Und wenn du gar keinen Freistellungsauftrag erteilt hast? Dann kannst du  mit der Steuererklärung den Sparer-Pauschbetrag noch nachträglich erhalten.

Freistellungsaufträge aufteilen

Hast du ETFs oder andere Geldanlagen bei verschiedenen Finanzinstituten, solltest du dementsprechend viele Freistellungsaufträge bei diesen einrichten. Bis zu dem im Freistellungsauftrag bestimmten Betrag, führt die Bank keine Abgeltungsteuer ab. In der Summe dürfen die Freistellungsaufträge aber den jährlichen Freibetrag nicht übersteigen.

Freistellungsaufträge ungünstig aufgeteilt?

Das kann schon passieren: Du hast deine Freistellungsaufträge ungünstig auf verschiedene Bankkonten aufgeteilt. Obwohl du in der Summe nicht über den Sparer-Pauschbetrag kommst, führt die eine Bank wegen des nicht ausreichenden Freistellungsauftrags Abgeltungsteuer ab. Die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer holst du dir dann über die Steuererklärung zurück.

 

NV-Bescheinigung — keine Steuern für Geringverdiener

Liegen deine gesamten Einkünfte im Jahr unter dem Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro), werden keine Steuern fällig.

Bei deinem Finanzamt kannst du dafür die Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Diese ist dann maximal 3 Jahre gültig. Andernfalls behält die Bank die Abgeltungsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Über die Steuererklärung kannst du diese dann zurückholen.

Günstigerprüfung

Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 26,375 Prozent? Auch in diesem Fall kannst du Steuern sparen. Da die Abgeltungsteuer bei 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag liegt, würdest du im Vergleich zu deinem Steuersatz zu hohe Steuern zahlen.

Gib deshalb sämtliche Kapitalerträge in deiner Steuererklärung an und beantrage eine Prüfung durch das Finanzamt.

Kommt bei der Prüfung heraus, dass dein persönlicher Steuersatz kleiner als 26,375 Prozent ist, werden deine Kapitalerträge mit diesem geringeren Steuersatz belastet. Ist dein Steuersatz höher, bleibt es bei 25 Prozent für die Kapitalerträge.

Kapitalerträge eintragen in WISO Steuer

Bloß keinen Cent zu viel bezahlen – trage deine Erträge in WISO Steuer ein und lass die Software prüfen, wie viel Steuerrückerstattung du bekommst. Eine Günstigerprüfung oder NV-Bescheinigung kannst du auch direkt in WISO Steuer beantragen.

Übrigens: Mit WISO Steuer dauert die Abgabe der Steuererklärung nur noch wenige Sekunden, denn per 1-Klick-Versand geht alles digital an das Finanzamt. Probiere es einfach aus!