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Fahrrad-Kilometerpauschale

Kann ich den Arbeitsweg mit dem Fahrrad absetzen?

Mit dem Fahrrad zur Arbeit – kann man sich dafür einen Steuervorteil sichern? Wir zeigen, wie einfach die Fahrrad-Kilometerpauschale in der Steuererklärung zu mehr Rückerstattung führt.

Kurz & knapp

    • Wer zur Arbeit radelt, kann die Fahrtkosten absetzen
    • Ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt das Finanzamt eine höhere Pauschale
    • Für Dienstreisen mit dem Fahrrad gibt es keine Kilometerpauschale
    • WISO Steuer berechnet den Weg und die Kosten automatisch

Arbeitsweg mit dem Fahrrad: Was kann ich absetzen?

Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, kann die Kosten für den täglichen Weg ebenso wie Autofahrer pauschal abrechnen – mit der Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt. Denn für die Pauschale spielt die Art des Verkehrsmittels keine Rolle. Somit darfst du auch Fahrten mit dem Mofa und sogar den Weg zu Fuß pauschal in der Steuererklärung absetzen. Und wenn du im Sommer lieber Rad fährst, im Winter aber auf das Auto umsteigst – die Pauschale kannst du für das ganze Jahr bekommen.

Darüber hinaus gibt es ja noch weitere beruflichen Fahrten wie zum Beispiel zu einer Weiterbildung oder zu fachlichen Konferenzen. Solche Fahrten zählen als Auswärtstätigkeiten und werden mit der Dienstreisepauschale in der Steuererklärung angesetzt. Ansetzen kannst du beispielsweise Kosten für Fahrtkarten oder gefahrene Kilometer mit dem eigenen Wagen. Für Strecken mit dem Fahrrad oder zu Fuß gibt es dann leider nichts. Ebenso, wenn dein Arbeitgeber dir eine Fahrmöglichkeit zur Verfügung stellt, beispielsweise ein Firmenfahrzeug.

Wie hoch ist die Fahrrad-Kilometerpauschale?

Pro gefahrenen Kilometer der einfachen Strecke zur täglichen Arbeit kannst du von 30 Cent als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Ist deine Strecke zur Arbeit länger, profitierst du mehr: Ab dem 21. Kilometer bekommst du dann für den Arbeitsweg mit dem Fahrrad eine höhere Pendlerpauschale:

  • Für das Jahr 2021: 0,35 Euro je Entfernungskilometer
  • Für das Jahr 2022: 0,38 Euro je Entfernungskilometer
Experten Tipp

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Von der erhöhten Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer profitiert nur, wer entsprechend verdient und Steuern zahlt. Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro), bekommst du diesen Vorteil also eigentlich nicht. Du zahlst bei niedrigem Verdienst nämlich gar keine Steuern.

 

Seit 2021 gibt es allerdings auch für Geringverdiener, deren Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer beträgt, ein Trostpflaster: die Mobilitätsprämie.

 

Wichtig: Geringverdiener müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Die Mobilitätsprämie
bekommst du allerdings nur über die Steuererklärung. WISO Steuer berechnet dabei automatisch, ob du Anspruch auf die Mobilitätsprämie hast und hilft dir bei deiner Steuererklärung.

Infografik: Fahrrad-Kilometerpauschale im Überblick

Fahrrad-Kilometerpauschale Infografik

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Wie berechne ich die Fahrtkosten?

Für die Berechnung der Strecke ist die sogenannte erste Tätigkeitsstätte wichtig. Das ist die feste betriebliche Einrichtung, also dein fester Arbeitsplatz, an dem du arbeitstäglich erscheinen musst. Die volle Pauschale kannst du für jeden Arbeitstag ansetzen, an dem du tatsächlich zum Arbeitsplatz gefahren bist.

Fahrrad-Kilometerpauschale: Nur die einfache Strecke zählt

Die Fahrrad-Kilometerpauschale erhältst du nur für die einfache Strecke. Heißt: Nicht für die Hin- und Rückfahrt. Dabei berücksichtigt das Finanzamt den kürzesten Weg. Es ist möglich, dass auch eine längere Strecke akzeptiert wird. Dafür musst du aber plausible Gründe haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der kürzere Weg wegen Bauarbeiten mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Wie viele Fahrten kann ich pro Jahr in der Entfernungspauschale ansetzen?

Das Finanzamt gewährt die Pauschale nur für Tage, an denen du tatsächlich zu deinem Arbeitsplatz gefahren bist. Das sind etwa 220 Fahrten bei einer Fünf-Tage-Woche und etwa 280 Fahrten bei einer Sechs-Tage-Woche. Davon abziehen musst du deine Urlaubs- und Krankheitstage.

Für die Tage im Homeoffice darfst du keine Fahrtkosten in der Steuererklärung berücksichtigen. Als Entlastung erhältst du dafür die Homeoffice-Pauschale.

Wo trage ich die Fahrrad-Kilometerpauschale in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung wird die Fahrrad-Kilometerpauschale in der Anlage N bei den Werbungskosten eingetragen. Doch es geht einfacher: Mit WISO Steuer musst du keine große Berechnung machen. Gibst du die Adresse ein, berechnet das Programm die Entfernung und die Kosten automatisch. Dein Vorteil: WISO Steuer rechnet Cent genau aus, wie viel du absetzen kannst.

Hier trägst du die Pauschale in die Steuererklärung ein: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten). Im Fenster siehst du die Fahrtkosten direkt in der obersten Zeile.

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Einfach die Adresse eintragen und WISO Steuer berechnet den kürzesten Weg und den Pauschbetrag automatisch.

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Hier trägst du die Pauschale in die Steuererklärung ein: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten). Im Fenster siehst du die Fahrtkosten direkt in der obersten Zeile.

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Dienstfahrten mit dem Fahrrad

Fährst du mit deinem privaten Fahrzeug ins Büro und anschließend zum Beispiel zum Kunden oder zu einer Fortbildung, zählen diese zusätzlichen Fahrten als Dienstreisen. In der Regel können für solche Fahrten Kosten als Reisekosten in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings gilt das nicht für das „normale“ Fahrrad. Seit 2014 kann hierfür leider keine Pauschale mehr abgesetzt werden, diese gibt es nur für Motorfahrzeuge oder für die Tickets des ÖPNV bzw. Flugreisen.

Dienstfahrten mit dem E-Bike

Bei Dienstfahrten mit einem Elektrofahrrad ist es entscheidend, ob es verkehrsrechtlich als Fahrrad (Pedelec) oder als Kraftfahrzeug (S-Pedelec, E-Bike) eingestuft ist. Elektrofahrräder mit bis 25 Kilometer pro Stunde zählen rechtlich als Fahrrad, dafür kannst du keine Pauschale absetzen. Hast du ein Elektrofahrrad, dessen Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, profitierst du mehr:
In diesem Fall kannst du die Dienstreisepauschale von 0,20 Euro je Fahrtkilometer absetzen. Zusätzlicher Vorteil: Die Kosten werden sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt berücksichtigt.

Experten Tipp

Verpflegungspauschale nicht vergessen

Für Auswärtstätigkeiten bzw. für Einsätze ab dem Sammelpunkt darfst du zusätzlich den Verpflegungsmehraufwand abrechnen.

Auch interessant: So setzen Azubis und Studenten die Fahrtkosten ab:

FAQ: Fahrrad-Kilometerpauschale

Kann ich die Fahrtkosten mit dem Fahrrad von der Steuer absetzen?

Ja. Fährst du mit dem Fahrrad zur Arbeit, darfst du die Kosten mit der Pendlerpauschale absetzen. Dabei ist es egal wie du zur Arbeit kommst, mit dem Rad, Auto oder zu auch zu Fuß. Auch egal: Wenn du im Sommer lieber Rad fährst, im Winter aber auf das Auto umsteigst – die Pauschale kannst du für das ganze Jahr bekommen.
Ja, auch hier wird kein Unterschied zwischen Fahrrad, E-Bike, Pedelec gemacht. Auch den Arbeitsweg mit dem Mofa, dem Roller oder sogar zu Fuß kannst du mit der Pauschale absetzen.
Das geht leider nicht. Bei der Berechnung der Fahrrad-Pendlerpauschale kann immer nur ein Weg abgesetzt werden.
Die Entfernungspauschale wird dabei mit der kürzesten Wegstrecke berechnet. Eine längere Strecke kannst du nur dann absetzen, wenn es dafür belegbare Gründe gibt. Das Finanzamt erkennt zum Beispiel längere Strecken an, wenn sie verkehrsgünstiger liegt oder Baustellen (1 K 3285/06 E).
Nein, die Kaufkosten oder auch die Ratenzahlung für dein Fahrrad kannst du bei der Steuer nicht angeben. Denn sie sind mit der Pendlerpauschale abgegolten. Das Gleiche gilt für Reparaturen und Versicherungen oder Mietkosten für einen sicheren Stellplatz am Bahnhof.

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