Es gibt nichts Schöneres, als nach einer langen Arbeitswoche nach Hause zu kommen. Oder doch? Ja! Und zwar, wenn das Finanzamt sich auch noch an den Fahrtkosten beteiligt. Denn: Familienheimfahrten kannst du von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert, zeigen wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Heimfahrt von der Zweitwohnung – zahlt das Finanzamt mit?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Wie viel kann ich für die Familienheimfahrt absetzen?
- Die Familie kommt: Umgekehrte Familienheimfahrten absetzen
- Wo trage ich die Familienheimfahrt in der Steuererklärung ein?
- FAQ: Familienheimfahrten absetzen
Kurz & knapp
- Als Familienheimfahrt zählt die Fahrt von deinem beruflich veranlassten Zweitwohnsitz zu deinem Erstwohnsitz
- Die Kosten dafür kannst du von der Steuer absetzen
- Besucht dich deine Familie an deinem beruflich bedingten Zweitwohnsitz, kannst du die Kosten nur beschränkt bei der Steuer berücksichtigen
- WISO Steuer berechnet die Strecke automatisch für dich
Heimfahrt von der Zweitwohnung – zahlt das Finanzamt mit?
Um die weite Strecke nicht täglich fahren zu müssen, mieten sich einige eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Die gute Nachricht ist, dass hier das Finanzamt unter die Arme greift. Denn steuerlich gesehen handelt es sich dann um die sogenannte „doppelte Haushaltsführung“ – und dafür gibt es Steuervorteile.
Ausgaben rund um die beruflich veranlasste Zweitwohnung kannst du als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Fährst du am Wochenende nach Hause zu deiner Familie, werden solche Fahrten als Familienheimfahrten bezeichnet. Die Kosten für eine Heimfahrt pro Woche kannst du in deiner Steuererklärung eintragen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Damit das Finanzamt deine Kosten für die Familienheimfahrt anerkennt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du bist Arbeitnehmer
- Du hast deine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen, dein Hauptwohnsitz ist aber weiterhin dein Lebensmittelpunkt
- Du fährst mit dem eigenen Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause. Familienfahrten mit dem Firmenwagen kannst du leider nicht von der Steuer absetzen.
Übrigens: Du musst nicht verheiratet sein und Kinder haben, damit die Fahrt als Familienheimfahrt anerkannt wird. Wichtig ist, dass dein Hauptwohnsitz auch dein Lebensmittelpunkt ist.
Wie viel kann ich für die Familienheimfahrt absetzen?
Du kannst eine Familienheimfahrt pro Woche absetzen – aber nur die einfache Strecke. Also nicht Hin- und Rückweg. Dafür setzt du die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer an. Immerhin steigt sie ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro.
Wer mit Bus oder Bahn fährt, kann auch die tatsächlich gezahlten Fahrpreise gegen Nachweis abziehen. Liegen diese im Jahr unter der Pendlerpauschale, darfst du auch den höheren Pauschalbetrag ansetzen. Fliegst du mit dem Flugzeug nach Hause, kannst du nur die tatsächlichen Ticket-Kosten als Werbungskosten angeben.
Heimfahrten absetzen – auch ohne Ausgaben?
Doch was gilt, wenn für die Heimfahrten tatsächlich gar keine oder nur geringe Ausgaben anfallen? Beispielsweise weil du
- Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft bist,
- eine günstige Mitfahrgelegenheit nutzt,
- von Verwandten abgeholt wirst,
- kostenlos mitgenommen wirst,
- per Anhalter reist oder
- vom Arbeitgeber Freifahrten erhältst.
Die gute Nachricht: Die Pauschale kannst du auch ohne Kosten von der Steuer absetzen.
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Die Familie kommt: Umgekehrte Familienheimfahrten absetzen
Wochenendbeziehungen sind keine Seltenheit. Durchaus üblich ist auch, dass sich die Partner mit dem Pendeln abwechseln. Wohnst du am Arbeitsort und deine Familie besucht dich dort? Nach den Lohnsteuerrichtlinien 2023 lassen sich auch diese Fahrtkosten von der Steuer absetzen – allerdings nur, wenn du als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen an einer Familienheimfahrt gehindert bist. Heißt: Liegt bei dir einer der folgenden Gründe vor, zählt das als berufliche Verhinderung:
- Bereitschaftsdienst
- Arbeit am Wochenende
- Fortbildungsveranstaltung am Wochenende
- Arbeitsüberlastung
- Abwesenheit vom Beschäftigungsort ist aufgrund einer Weisung oder Empfehlung des Arbeitgebers nicht vertretbar oder nicht erwünscht
Wo trage ich die Familienheimfahrt in der Steuererklärung ein?
Die Kosten für deine wöchentlichen Familienheimfahrten trägst du bei den Ausgaben für den doppelten Haushalt ein. Dafür berechnest du die Strecke wie folgt:
Berechnung der Strecke bei Familienheimfahrten: 0,30 Euro x kürzeste Straßenverbindung in km x Anzahl der Fahrten = Fahrtkosten
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du auch die tatsächlichen Kosten absetzen, falls die gezahlten Fahrpreise höher als die pauschalen Fahrtkosten waren.
Lass es dir einfach ausrechnen: Die Strecken berechnet WISO Steuer automatisch für dich. So wird es noch einfacher:
Wähle einfach den Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > doppelter Haushalt. Hier machst du alle Angaben zu deiner beruflichen Zweitwohnung. Unter Kosten der doppelten Haushaltsführung trägst du deine Ausgaben für die Heimfahrten ein.

Wähle einfach den Bereich Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > doppelter Haushalt. Hier machst du alle Angaben zu deiner beruflichen Zweitwohnung. Unter Kosten der doppelten Haushaltsführung trägst du deine Ausgaben für die Heimfahrten ein.

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