Egal ob Bachelor oder Master, so gut wie jeden Studiengang kann man mittlerweile an deutschen Hochschulen per Fernstudium absolvieren. Was das noch attraktiver macht: Die Kosten sorgen sogar dafür, dass die Steuern gesenkt werden. Und zwar ganz einfach. Wir zeigen, welche Ausgaben man während des Fernstudiums in der Steuererklärung absetzen kann.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Die Kosten fĂĽr dein Fernstudium kannst du von der Steuer absetzen
- Ist es deine Erstausbildung, gehören die Ausgaben zu den Sonderausgaben
- Ist es deine Zweitausbildung, sind es Werbungskosten
- Du kannst sogar Pauschalen nutzen, um noch mehr Geld zurĂĽckzubekommen
- Mit WISO Steuer trägst du alles an der richtigen Stelle ein und vergisst keine Ausgabe
Weiterbildung per Fernstudium
Noch nie war Weiterbildung so einfach: Dank Fernstudium erlangst du ganz flexibel den Abschluss seiner Wahl. Und zwar räumlich und zeitlich unabhängig vom regulären Uni-Trubel. Doch: Kostengünstig ist das leider nicht.
Aber wie so oft gilt bei der Steuer: Sobald man sich ins Zeug legt und etwas für die Karriere tut, sieht das auch das Finanzamt gerne — und die Ausgaben kannst du von der Steuer absetzen.
Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Die Frage der Fragen für die Kosten bei der Steuererklärung: Ist das Fernstudium deine Erstausbildung oder Zweitausbildung? Je nachdem, kannst du die Kosten entweder nur bis zu einem Betrag von 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abziehen – oder aber in voller Höhe als Werbungskosten.
Erstausbildung
Das Steuergesetz versteht unter einer Berufsausbildung jede Ausbildung, nach deren Abschluss man in der Lage ist, eine Arbeitsstelle anzutreten. Darunter fallen rein schulische Ausbildungen, die zu einem durch die IHK anerkannten Berufsabschluss fĂĽhren. Als klassische Erstausbildung versteht man aber auch ein Bachelor-Studium, ohne dass davor eine Berufsausbildung in dem Bereich abgeschlossen wurde. Davon unterscheiden musst du duale Ausbildungen mit einem Arbeitgeber.
Die Folge: Wenn das Fernstudium als Erstausbildung ohne Ausbildungsvertrag mit einem Arbeitgeber gilt, kannst du maximal 6.000 Euro pro Jahr bei der Steuererklärung geltend machen. Zudem mindern Studienkosten deine Steuer nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind. Das bedeutet, wenn du in dem Jahr keine Steuer gezahlt hast, kannst du die Kosten fürs Fernstudium weder im aktuellen Jahr, noch in Folgejahren als Steuervorteil nutzen.
Erstausbildung mit Arbeitsverhältnis
Zweitausbildung
Wesentlich besser sieht hingegen der Abzug der Kosten des Fernstudiums bei der Zweitausbildung aus: Hier kannst du alle Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Fortbildungskosten absetzen. Zur Zweitausbildung gehören vor allem folgende Studiengänge:
- Masterstudium
- Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung
Dabei ist es egal, ob die erste Ausbildung und das Fernstudium in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Sobald du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, kannst du die Kosten des Fernstudiengangs komplett als Werbungskosten abziehen. Einzige Voraussetzung: Du musst tatsächlich vorhaben, in dem neu erlernten Beruf zu arbeiten.
Ein weiterer Vorteil der Werbungskosten: Du kannst einen sogenannten Verlustvortrag aufbauen, wenn du während des Studiums noch kein Geld verdienst und so keine Steuern zurückbekommen kannst. Das heißt, du sammelst die Studienkosten Jahr für Jahr über die Steuererklärung an. Sobald du dann nach dem Fernstudium ins Berufsleben einsteigst, zahlt sich das Sammeln aus: die gesamten Ausgaben verkleinern dann den Steuerbetrag, den du zu zahlen hast.
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Welche Kosten rund um das Fernstudium kann ich absetzen?
Die Regel hier ist ganz einfach: Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit deinem Fernstudium angefallen sind, kannst du bei der Steuererklärung absetzen. Dabei ist es zunächst egal, ob die Ausgaben Werbungskosten oder Sonderausgaben sind.
Da die Liste der Ausgaben rund ums Studium schier unendlich ist, listen wir an dieser Stelle nur die gängigsten auf:
Studien-, PrĂĽfungs- und SeminargebĂĽhren
Kosten fĂĽr die Teilnahme am Studiengang, Seminaren oder PrĂĽfungen.
Arbeitsmittel
Alle Kosten, die du für Fachliteratur und Büromaterial (Stifte, Papier, Ordner, Porto, Kopierkosten, Büchereiausweis etc.) ausgegeben hast. Doch hier heißt es: Das ganze Jahr über Belege sammeln. Die meisten Finanzämter akzeptieren auch eine Pauschale für Arbeitsmittel bis zu 110 Euro pro Jahr ohne Nachweise.
Belege elektronisch sammeln
Telefon – und Internetkosten
Du hast das Internet zu Hause oder das Handy fĂĽr die Ausbildung genutzt? Dann darfst du dir die Kosten dafĂĽr von der Steuer wiederholen. Das geht ganz einfach: Pro Monat kannst du pauschal 20 Prozent deiner monatlichen Rechnung ansetzen. Maximal aber 20 Euro pro Monat. Das macht bis zu 240 Euro im Jahr. Einen rechtlichen Anspruch auf diese Pauschale gibt es leider nicht.
Fahrtkosten
Fährst du zu Klausuren, Lerngruppen oder Präsenzveranstaltungen, kannst du für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro absetzen. Es gibt Geld für den Hin- und Rückweg.
Auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du diese Ausgaben als Fahrtkosten absetzen. Vergiss aber nicht, die Tickets aufzuheben!
Ăśbernachtungskosten
Hast du am Ort der Fern-Uni übernachtet, kannst du die reinen Übernachtungskosten bei der Steuererklärung absetzen. Wichtig: Kosten fürs Frühstück im Hotel gehören nicht dazu.
Verpflegungskosten
Bist du aufgrund des Fernstudiums außerhalb des Wohnortes unterwegs, beispielsweise für Klausuren, Vorlesungen oder auch Lerngruppen, kannst du für die Zeit der Abwesenheit einen Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung abziehen. Dafür gibt es folgende Pauschbeträge:
Abwesenheit | Pauschale pro Tag |
---|---|
< 8 Stunden | 0 Euro |
> 8 Stunden | 14 Euro |
24 Stunden | 28 Euro |
An- und Abreisetage | 14 Euro |
Fernstudium in die Steuererklärung eintragen
Sonderausgaben
Das Fernstudium ist deine Erstausbildung? Dann gehören die dazugehörigen Ausgaben zu den Sonderausgaben in deiner Steuererklärung. Ausgenommen ist das duale Studium (mit Ausbildungsvertrag und Vergütung) und die duale Ausbildung – sie zählen immer zu den Werbungskosten.
Die findest du in WISO Steuer bei Allgemeine Ausgaben > Ausbildungskosten. Gegebenenfalls musst du erst auf Themen hinzufügen klicken.

In WISO Steuer ist das der Abschnitt Allgemeine Ausgaben > Ausbildungskosten. Gegebenenfalls tippst du vorher noch auf Thema hinzufügen.

Werbungskosten
Wenn das Fernstudium deine Zweitausbildung ist, dann gehören die Ausgaben zu den Werbungskosten. Darunter fallen auch Erstausbildungen mit einem Dienstverhältnis (also duale Ausbildung und duales Studium mit Ausbildungsvertrag und Vergütung).
Du findest die Eingabemaske in WISO im Thema Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Fortbildungskosten.

Du findest die Eingabemaske in WISO Steuer im Thema Arbeitnehmer > Fortbildungskosten.

FAQ: Fernstudium von der Steuer absetzen
Kann ich ein Fernstudium steuerlich absetzen?
Wie viel vom Fernstudium kann ich absetzen?
Welche Kosten vom Fernstudium kann ich ohne Nachweis absetzen?
- Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer)
- Arbeitsmittel (110 Euro)
- Telefon und Internet (240 Euro)
- Verpflegungsmehraufwand (14 beziehungsweise 28 Euro)
Wann fällt das Fernstudium unter die Sonderausgaben?
Wann gehört das Fernstudium zu den Werbungskosten?
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