Du lässt dein Geld für dich arbeiten, weil ein hübsches Sümmchen auf der Bank einiges an Zinsen einbringt? Dann möchte auch das Finanzamt an diesem Erfolg teilhaben. Er erhebt Steuern auf Kapitalerträge. Die gute Nachricht zuerst: Steuern müssen erst ab einem bestimmten Betrag gezahlt werden. Aber nur, wenn ein Freistellungsauftrag eingereicht wurde. Wir zeigen, wie man Steuern sparen kann.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Was ist ein Freistellungsauftrag?
- Video: Zinsen & Co: Mit Freistellung steuerfrei
- Bekomme auch ich den Freibetrag?
- Freistellungsauftrag: So geht’s
- Kann ich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen?
- Alternative: Nichtveranlagungs-Bescheinigung
- Kapitalerträge in die Steuererklärung eintragen
- FAQ
Kurz & knapp
- Auf deine Geldanlagen bezahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer
- Die Steuern werden automatisch von deiner Bank abgezogen
- Gewinne aus deinen Kapitalanlagen sind teilweise steuerfrei (801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung mit deinem Ehepartner)
- Du brauchst einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank, damit du erst Steuern bezahlst, wenn deine Gewinne die Freibetrags-Grenze überschreiten
- Mit WISO Steuer rechnest du ganz einfach aus, ob du zu viel Steuern auf deine Geldanlagen gezahlt hast
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Bekommst du Gewinne aus Kapitalanlagen, musst du bis zu einer Grenze von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Ehepaaren (Zusammenveranlagung) keine Steuern zahlen. Doch diese Steuerbefreiung passiert leider nicht einfach so. Dafür musst du deine Bank erst einmal beauftragen, ansonsten behält sie die Abgeltungsteuer automatisch ein. Hierfür musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen. Dadurch behält die Bank die Steuer nur auf Kapitalerträge ein, die die Grenze von 801 Euro bzw. 1.602 Euro übersteigen.
Was ist die Abgeltungsteuer?
Freistellungsauftrag: Befristet oder nicht?
Einen Freistellungsauftrag kannst du auf zwei Arten erteilen. Du kannst ihn auf eine bestimmte Zeit befristen oder unbefristet anlegen. Bei einem unbefristeten Freistellungsauftrag ist er gültig, bis du ihn widerrufst.
Achtung
Wann ist ein Freistellungsauftrag nicht möglich?
Es gilt: Du kannst nur dann einen Freistellungsauftrag einrichten, wenn dir deine Kapitalerträge wie z. B. Zinsen auch tatsächlich zustehen. Das ist nicht der Fall, wenn du z. B. ein Treuhandkonto verwaltest. Denn dann gehört das Geld nicht dir, weshalb du für solche Konten auch keinen Freistellungsantrag stellen kannst. Bekommst du Kapitalerträge aus Tafelgeschäften, ist auch hier der Freistellungsauftrag nicht möglich.
Bekomme auch ich den Freibetrag?
Kurz gesagt: Ja. Sobald du dein Geld anlegst und dadurch Kapitalerträge erzielst, hast du auch einen Anspruch auf den Freibetrag von 801 Euro. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich hierbei um kein oben erwähntes Konto handelt, bei dem ein Freistellungsauftrag nicht möglich ist.
Freistellungsauftrag bei Eheleuten
Bist du verheiratet und ihr zahlt gemeinsam in eine Sparanlage ein? Dann steht euch sogar der doppelte Freibetrag von 1.602 Euro zu. Trotzdem kannst du auch beispielsweise ein eigenes Sparkonto haben und den Freibetrag von 801 Euro allein nutzen. Ein nicht verbrauchter Freibetrag kann sogar von einem Ehegatten auf den anderen übertragen werden.
Freistellungsauftrag bei Kindern
Es kommt nicht selten vor, dass auch Kinder eigene Sparkonten haben. Auch sie haben einen Anspruch auf den Freibetrag. Eltern können für ihre minderjährigen Kinder ebenfalls einen Freistellungsauftrag einrichten. Dieser muss aber von beiden Elternteilen unterschrieben sein.
Freistellungsauftrag: So geht’s
In der Regel bieten Banken das entsprechende Formular an. Bei Online-Banken und Brokern sind es meist sogar nur ein paar Klicks. Das Formular musst du lediglich ausfüllen und bei deiner Bank abgeben. Dabei kannst du die Freistellung entweder unbefristet oder befristet einrichten.
Was tun bei mehrere Konten?
Du hast mehr als nur eine Sparanlage? Wenn alle bei derselben Bank sind, reicht es, einen Freistellungsauftrag aufzugeben. Dieser gilt dann für alle Konten innerhalb einer Bank. Legst du dein Geld bei mehreren Banken an, müsstest du bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einreichen.
Was muss ich bei mehreren Konten beachten?
Bei nur einem Konto kannst du nicht viel falsch machen. Komplizierter hingegen wird es, wenn du mehrere Konten hast. Dann musst du aufpassen, dass du nicht zu viel freistellen lässt. D. h. du musst deine Aufträge so anpassen, dass sie insgesamt nicht über den 801 Euro liegen. Du hast einen unbefristeten Freistellungsauftrag? Dann solltest du trotzdem jedes Jahr ein Blick darauf werfen und prüfen, ob du deine Aufträge anpassen musst. Das Finanzamt prüft bei der Veranlagung, ob du die Grenze eingehalten hast.
Hast du die Freistellungsgrenze überschritten, wird das Finanzamt Steuern zurückfordern. Du musst also eine Steuernachzahlung leisten.
Kann ich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen?
Steuern sparen bei Kapitalerträgen? Es gibt zwei Möglichkeiten, zuviel gezahlte Steuer zurückzuholen. Das geht aber nur über die Abgabe der Steuererklärung. Dabei kannst du deinen Freibetrag nutzen. Oder du lässt die Abgeltungsteuer insgesamt überprüfen. In beiden Fällen musst du die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ausfüllen. Noch einfacher geht es mit WISO Steuer, weiter unten zeigen wir dir, wie du deine Kapitalerträge in die Steuererklärung einträgst.
Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft
Du hast vergessen deiner Bank den Freistellungsauftrag zu geben? Dann kannst du das bei der Steuererklärung nachholen. Diesen Vorgang nennt man auch kleine Veranlagungsoption. Dabei musst du nur die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und eine Überprüfung beantragen. Das Finanzamt berücksichtigt dann den nicht ausgenutzten Freibetrag. Dies funktioniert auch, wenn man den Freibetrag ungünstig auf mehrere Banken verteilt hat.
Günstigerprüfung
Es gibt auch noch eine weitere Möglichkeit, bei Kapitalerträgen Steuern zu sparen. Indem man sämtliche Kapitalerträge in seiner Steuererklärung angibt und eine große Günstigerprüfung beantragt. Auch das kannst du bei der Erstellung der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt prüft dann, ob der persönliche Steuersatz kleiner als 25 Prozent ist. Um ganz genau zu sein: es handelt sich um den Grenzsteuersatz. Auf jeden Fall kannst du nichts falsch machen. Liegt der Steuersatz unter 25 Prozent, werden auch die Kapitalerträge mit geringerer Steuer angesetzt und du bekommst Geld zurück. Ist dein Steuersatz höher, bleibt es bei 25 Prozent für die Kapitalerträge.
Alternative: Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Wenn deine Einkünfte aus deiner Sparanlage zusammen mit deinen weiteren Einkünften so gering sind, dass du ohnehin keine Steuern zahlst, kannst du alternativ auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Diese gibst du dann bei deiner Bank ab. Die Bescheinigung funktioniert ähnlich wie der Freistellungsauftrag: Die Banken behalten keine Steuern ein.
Sinnvoll für Kinder?
Die NV-Bescheinigung ist vor allem für Kinder sinnvoll. Hast du z. B. einen ETF-Sparplan für dein Kind angelegt und läuft dieser auf den Namen deines Kindes, kannst du die Bescheinigung beantragen. Das ist besonders dann hilfreich, wenn dein Kind mit den Erträgen über 801 Euro liegt.
Mehr erfährst du hier:
Kapitalerträge in die Steuererklärung eintragen
Du möchtest die zu viel gezahlten Steuern auf deine Kapitalerträge zurückholen? Das ist mit WISO Steuer schnell erledigt. Unter Daten erfassen, kannst du ein neues Thema hinzufügen. Wählen hier weitere Einkunftsarten aus. Im Reiter Zinsen, Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte kannst du unter Zinsen bzw. Kapitalerträge > Kapitalerträge eine Prüfung beantragen.
FAQ
Werden dem Finanzamt meine Freistellungsaufträge gemeldet?
Ja, die Banken in Deutschland sind dazu verpflichtet dem Finanzamt die Freistellungsaufträge zu melden, die du in Anspruch genommen hast.
Was passiert wenn ich zu viele Freistellungsaufträge erteilt habe?
Du gibst die Daten zu deinen Kapitalerträgen in die Steuererklärung ein. Dafür nutzt du die Bescheinigungen, die du per Post von deinen Banken bekommen hast. Dann wirst du die Steuern nachzahlen müssen.
Wie finde ich heraus, ob ich schon einen Freistellungsauftrag erteilt habe?
Das kannst du bei deiner Bank nachfragen.
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