Ein zweites Leben: Gebrauchtes von der Steuer absetzen

Es muss nicht immer etwas Neues sein – das gilt auch für die Büroausstattung! Egal, ob Schreibtisch, Stuhl oder Elektrogeräte: Häufig erfüllt auch Gebrauchtes seinen Zweck und man muss nicht zu tief in die Tasche greifen. Obendrein freut sich die Umwelt über den nachhaltigen Umgang mit den Produkten. Aber wird das auch steuerlich gefördert?

Darf ich Gebrauchtes steuerlich abziehen?

Die gute Nachricht ist: Dem Finanzamt ist es egal, ob du Neu- oder Gebrauchtware kaufst. Was zählt ist, ob du die Anschaffung privat oder beruflich nutzt. Denn steuerlich abzugsfähig sind Arbeitsmittel nur dann, wenn sie überwiegend beruflich genutzt werden.

Das bedeutet aber auch, dass für gebrauchte Artikel die gleichen Voraussetzungen gelten wie für neue. Und zwar musst du unter anderem die Kosten belegen können.

! Lass dir also immer auch beim Kauf von Privatleuten oder einem Gebrauchtwarenhandel eine Rechnung oder zumindest eine Quittung geben. Du musst den Beleg oder die Quittung nicht direkt mit der Steuererklärung mitschicken. Falls das Finanzamt allerdings danach fragt, solltest du Zahlung natürlich belegen können.

Welche Nutzungsdauer haben gebrauchte Artikel?

In der Regel zahlst du für einen gebrauchten Drucker, Laptop oder Schreibtisch wesentlich weniger als für neuwertige Artikel. Damit liegst du vermutlich unterhalb der Abschreibungsgrenze. Das heißt: Hast du weniger als 800 Euro (netto) gezahlt, darfst du die Kosten vollständig in der Steuererklärung angeben.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel

Stefan kauft im Internet ein gebrauchtes Fachbuch für die Arbeit und zahlt dafür 40 Euro. Die Kosten kann er direkt voll in seiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.

War die Anschaffung doch etwas teurer, gelten die gleichen Spielregeln wie für Neuwaren: Sie müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA). Bei Anschaffungen neuer Gegenstände ist hier die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maßgebend. Die Restnutzungsdauer für einzelne Gegenstände kannst du der amtlichen AfA-Tabelle entnehmen.

Da gebrauchte Gegenstände allerdings schon einen gewissen Verschleiß aufweisen, ist die Nutzungsdauer entsprechend kürzer. Deshalb musst die Abschreibung anhand der Restnutzungsdauer vornehmen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel

Stefan kauft im Januar einen gebrauchten Laptop für 1.000 Euro (brutto, ohne Vorsteuerabzug). Das Gerät ist zu diesem Zeitpunkt bereits 1 Jahr alt. In der amtlichen AfA-Tabelle steht für Laptops eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren.

Davon muss er das bereits vom Vorgänger genutzte Jahr abziehen. Somit muss er seine Kosten nur noch auf 2 Jahre verteilen. Im Anschaffungsjahr und im Folgejahr kann er also jeweils 500 Euro ansetzen.

*Stand: 2018

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Wichtig: monatsgenaue Abschreibung

Kaufst du den Gegenstand unterjährig, musst du die Kosten monatsgenau aufteilen. Also für jeden Monat 1/12 des Jahresbetrages.

Was passiert aber, wenn die Nutzungsdauer bereits beim Kauf abgelaufen ist – es also praktisch gar keine Restnutzungsdauer mehr gibt? Beispielsweise, wenn du einen 4 Jahre alten Laptop kaufst. Dann heißt es für dich: schätzen! Dabei musst du Umstände wie Alter, Beschaffenheit und den voraussichtlichen Einsatz schätzen. Wählst du eine Nutzungsdauer, die für dich günstig, aber auch realistisch ist. Generell gilt hier: je kürzer, desto besser!

Welche Nutzungsdauer haben Arbeitsmittel?

Nachfolgend haben wir für dich die wichtigsten Arbeitsmittel sowie deren Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle zusammengefasst:

Arbeitsmittel Nutzungsdauer
Aktenvernichter 8
Büromöbel 13
Computer 3
Laptop 3
Bildschirm 7
Kopierer 7
Drucker 3
Scanner 3
Software 3
Faxgerät 6
Fernseher 7
Filmkamera 7
Fotokamera 7
Handy 5
Klimagerät (mobil) 11
Lautsprecher/Radio 7
LKW 9
Motorräder, Motorroller, Fahrräder 7
PKW 6
Teppich 8

Quelle: BMF

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